Anmietung von Medientechnik für Wahlberichterstattungs-Sets 2026–2030

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.08.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.07.2025
CPV-Codes
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
494465-2025
Verfahrensnummer
ad006f5f-01ae-424f-9b1d-12dea7b3e68e

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Kurzbeschreibung

Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt im Auftrag mehrerer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten einen Rahmenvertrag zur Anmietung von Medientechnik für die Live-Berichterstattung über Bundestags-, Landtags-, Bürgerschafts- und Europawahlen aus. Die Technik wird für einheitlich gestaltete Wahlsets an Landesparlamenten und anderen politisch relevanten Orten eingesetzt und von den beteiligten Rundfunkanstalten über Einzelabrufe bedarfsgerecht angemietet. Die Rahmenvereinbarung ist für eine Laufzeit von vier Jahren beziehungsweise 1.800 Tagen vorgesehen und betrifft Einsatzorte in Deutschland.

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Leistungsbeschreibung

Die ARD berichtet live von allen im Rahmen der Vertragslaufzeit anstehenden Bundestags-, Landtags-, Bürgerschafts- und Europawahlen direkt aus den jeweiligen Landesparlamenten bzw. anderen politisch relevanten Orten. Um ein einheitliches optisches Erscheinungsbild im Rahmen der jeweiligen Berichterstattung zu realisieren, wurde eine in der ARD gemeinschaftlich nutzbare Set-Dekoration und eine kleinere, alternative Set-Dekoration für mögliche parallele Wahlberichterstattungen entworfen und hergestellt. Diese Dekorationen werden an den Produktionsorten, unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten, durch Mitarbeitende der auftraggebenden Landesrundfunkanstalt identisch aufgebaut. Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Anmietung der benötigten Medientechnik im Rahmen von Einzelabrufen der ausführen-den Landesrundfunkanstalt (LRA) innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit. Der WDR schreibt die Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten aus: - Bayerischer Rundfunk (BR) - ARD Hauptstadtstudio Berlin (rbb) - Hessischer Rundfunk (hr) - Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - Norddeutscher Rundfunk (NDR) - Radio Bremen (rb) - Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) - Saarländischer Rundfunk (SR) - Südwestrundfunk (SWR) - Westdeutscher Rundfunk (WDR) Bezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind die vorgenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abzuschließen, über die die benannten Bezugsberechtigten berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken. Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus Kapitel 7 dieser Vergabeunterlagen. Es kann nur ein vollständiges Angebot abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe für einzelne Teilleistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Anmietung der Medientechnik für das ARD-Wahlset 2026-2030

    Die ARD berichtet live von allen im Rahmen der Vertragslaufzeit anstehenden Bundestags-, Landtags-, Bürgerschafts- und Europawahlen direkt aus den jeweiligen Landesparlamenten bzw. anderen politisch relevanten Orten. Um ein einheitliches optisches Erscheinungsbild im Rahmen der jeweiligen Berichterstattung zu realisieren, wurde eine in der ARD gemeinschaftlich nutzbare Set-Dekoration und eine kleinere, alternative Set-Dekoration für mögliche parallele Wahlberichterstattungen entworfen und hergestellt. Diese Dekorationen werden an den Produktionsorten, unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten, durch Mitarbeitende der auftraggebenden Landesrundfunkanstalt identisch aufgebaut. Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Anmietung der benötigten Medientechnik im Rahmen von Einzelabrufen der ausführen-den Landesrundfunkanstalt (LRA) innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit. Der WDR schreibt die Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten aus: - Bayerischer Rundfunk (BR) - ARD Hauptstadtstudio Berlin (rbb) - Hessischer Rundfunk (hr) - Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - Norddeutscher Rundfunk (NDR) - Radio Bremen (rb) - Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) - Saarländischer Rundfunk (SR) - Südwestrundfunk (SWR) - Westdeutscher Rundfunk (WDR) Bezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind die vorgenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abzuschließen, über die die benannten Bezugsberechtigten berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken. Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus Kapitel 7 dieser Vergabeunterlagen. Es kann nur ein vollständiges Angebot abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe für einzelne Teilleistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.

    Frist: 28.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der WDR behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Eine Nachforderung erfolgt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betreffen, es sei denn, es handelt sich um Preisangaben unwesentlicher Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, vgl. § 56 VgV. Werden die vom WDR geforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben auch bis zum Ablauf der Nachforderungsfrist nicht durch den Bieter vorgelegt, so wird sein Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 714454-2025

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