Bearbeitung und Verwaltung von Landesbürgschaften für Nordrhein-Westfalen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 04.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 05.11.2026
- CPV-Codes
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- Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
- Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
- Rechtsberatung (79111000)
- Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung (79411100)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 770834-2026
- Verfahrensnummer
- 4386032c-c027-41f1-bb0b-4b7dc4e08b17
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, sucht einen Mandatar zur Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf Landesbürgschaften sowie zur Verwaltung und Abwicklung künftiger Bürgschaften. Der Auftrag betrifft Nordrhein-Westfalen und soll von 2028 bis mindestens 2032, höchstens bis 2037, laufen; die Zahl und das Volumen künftiger Anträge sind nicht verlässlich vorhersehbar. Von 2023 bis 2025 wurden 27 Bürgschaften mit einem Kreditvolumen von rund 233 Millionen Euro übernommen; bis zum 20. Oktober 2026 waren es bereits 11 Bürgschaften mit rund 137 Millionen Euro Kreditvolumen.
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Leistungsbeschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft unter anderem durch die Bereitstellung von Landesbürgschaften zur Besicherung von Krediten, insbesondere Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten, nach Maßgabe der "Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft". Die Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen und beziehen sich grundsätzlich auf ein Bürgschaftsobligo oberhalb von aktuell 2,0 Mio. EUR; ihre Höhe beträgt im Einzelfall bis zu maximal 80 % des Ausfalls. Die Anzahl der Bürgschaftsanträge ist im langjährigen Mittel rückläufig; eine verlässliche Prognose zu Anzahl und Volumen künftiger Anträge ist nicht möglich. In den Jahren 2023 bis 2025 wurden insgesamt 27 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von rund 233 Mio. EUR übernommen; im Jahr 2026 wurden bis zum 20.10.2026 bereits 11 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von rund 137 Mio. EUR bewilligt. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2028 bis mindestens 2032 und maximal 2037 mit insbes. folgenden Aufgaben: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften sowie Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften. Die Verwaltung und die Abwicklung von zum 31.12.2027 bereits existenten oder beantragten Landesbürgschaften erfolgt im Rahmen einer noch zu vereinbarenden Übergangsregelung mit dem bisherigen Mandatar, nach deren Ablauf die Begleitung dieser Bürgschaften durch den neuen Mandatar erfolgt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Landesbürgschaften - Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften, Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften
Gegenstand des Verfahrens ist die Auswahl eines Auftragnehmers, der künftig als Mandatar des Landes gem. Ziffer 6 der Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen bei den Landesbürgschaftsverfahren mitwirkt. Zu den vom Mandatar zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere: I. Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften unter Berücksichtigung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben und der Bürgschaftsrichtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung; II. Erstellung der Vorlage für die Beratung im Landesbürgschaftsausschuss einschließlich Abgabe eines Votums und Präsentation des Antrags im Bürgschaftsausschuss; III. Ausrichtung und Organisation der Sitzungen des Landesbürgschaftsausschusses in eigenen Räumen des Mandatars in Düsseldorf; IV. Begleitung der Bürgschaftsgewährung; V. Verwaltung der Landesbürgschaften; VI. Prüfung der Bürgschaftsausfälle und Schadensabwicklung. Der Mandatar hat die ihm als Beauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der berufsständischen Grundsätze wahrzunehmen; Weisungen des Landes sind bindend, soweit sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Berufsrecht verstoßen. Das Prüfungs- und Auskunftsrecht nach der Landeshaushaltsordnung NRW bleibt dem Ministerium der Finanzen und dem Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen vorbehalten. Die Leistungserbringung ist Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i.S.d. § 37 Abs. 1 Satz 1 WiPrO vorbehalten. Ergänzend wird auf die im elektronischen Projektraum bereitgestellte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB vgl. § 123 Abs. 4 GWB vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV). Bezüglich der Nachforderung von im Teilnahmeantrag oder im (endgültigen) Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Landesbürgschaften - Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften, Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften
- Bewertet wird das angebotene Honorar für die ausgeschriebenen Mandatarleistungen.
- 20 %
- Bewertet wird die Qualität der vom Bieter vorgesehenen Leistungen zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben.
- 40 %
- Bewertet wird die auftragsbezogene Qualifikation der im Auftragfall tätigen Personen (Leitung Projektteam, stellvertretende Leitung Projektteam, sonstiges Team).
- 40 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB vgl. § 123 Abs. 4 GWB vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV). Bezüglich der Nachforderung von im Teilnahmeantrag oder im (endgültigen) Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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