Bestimmung der Präzision des Seitenkraftmessverfahrens (SKM) für die Straßenoberflächenbewertung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.03.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 294.117,65 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 10.02.2026
- CPV-Codes
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 95209-2026
- Verfahrensnummer
- 595d6664-2837-45de-b812-d5b3fb3a539f
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Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Straßenwesen schreibt ein Forschungsvorhaben zur Neubestimmung der Präzision des Seitenkraftmessverfahrens (SKM) aus. Ziel ist es, die Messgenauigkeit unter Berücksichtigung technischer Weiterentwicklungen und neuer Korrekturformeln für die nationale und europäische Normung zu validieren. Das Projekt dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit durch präzisere Detektion von Griffigkeitsdefiziten auf Straßen.
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Leistungsbeschreibung
Als Straßenbaulastträger ist der Bund verpflichtet, dem Verkehrsteilnehmer sichere Straßenoberflächen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört insbesondere auch, die Straßenoberfläche mit einer ausreichenden Griffigkeit herzustellen. Die Bewertung der Griffigkeit erfolgt in Deutschland mittels Seitenkraftmessverfahren (SKM). Im Jahre 2006 wurde die Präzision des Messverfahrens SCRIM (Sideway-force Coefficient Routine Investigation Machine) unter Beteiligung von sieben Messfahrzeugen ermittelt und im Regelwerk verankert. Seitdem erfolgten zahlreiche Optimierungen und Weiterentwicklungen, sowohl das SKM-Messverfahren selbst als auch die Prozesse der Qualitätssicherung betreffend. Auch die derzeit geltenden Korrekturformeln, sowohl für die Messgeschwindigkeit als auch für die Temperaturen, wurden im damaligen Ringversuch nicht angewendet. Diesem stetigen Verbesserungsprozess ist im Regelwerk bislang nicht Rechnung getragen worden. Dies betrifft auch die Messung und Berücksichtigung der tatsächlich wirkenden Vertikalkraft während des Messvorgangs gegenüber dem Ansatz einer konstanten statischen Auflast (200 kg), so wie es derzeit in Deutschland praktiziert wird. Eine Neuermittlung der Präzision für den gegenwärtigen technologischen Stand des SKM-Messverfahrens ist somit dringend erforderlich. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es somit, die aktuelle Präzision des Messverfahrens SKM unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren erfolgten Optimierungen und technischen Weiterentwicklungen zu bestimmen. Mit Kenntnis der Präzision nicht nur für den 100m-Abschnitt, sondern auch für kürzere Auswerteabschnitte, können lokale Griffigkeitsdefizite zukünftig besser detektiert und behoben werden. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet. Weiterhin fließen die Erkenntnisse in die Überarbeitung der Technischen Regelwerke im Rahmen der nationalen und europäischen Normung ein.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · FE 04.0347/2022/CGB - Bestimmung der Präzision des Seitenkraftmessverfahrens (SKM) vor dem Hintergrund der nationalen und europäischen Normung294.117,65 EUR
Als Straßenbaulastträger ist der Bund verpflichtet, dem Verkehrsteilnehmer sichere Straßenoberflächen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört insbesondere auch, die Straßenoberfläche mit einer ausreichenden Griffigkeit herzustellen. Die Bewertung der Griffigkeit erfolgt in Deutschland mittels Seitenkraftmessverfahren (SKM). Im Jahre 2006 wurde die Präzision des Messverfahrens SCRIM (Sideway-force Coefficient Routine Investigation Machine) unter Beteiligung von sieben Messfahrzeugen ermittelt und im Regelwerk verankert. Seitdem erfolgten zahlreiche Optimierungen und Weiterentwicklungen, sowohl das SKM-Messverfahren selbst als auch die Prozesse der Qualitätssicherung betreffend. Auch die derzeit geltenden Korrekturformeln, sowohl für die Messgeschwindigkeit als auch für die Temperaturen, wurden im damaligen Ringversuch nicht angewendet. Diesem stetigen Verbesserungsprozess ist im Regelwerk bislang nicht Rechnung getragen worden. Dies betrifft auch die Messung und Berücksichtigung der tatsächlich wirkenden Vertikalkraft während des Messvorgangs gegenüber dem Ansatz einer konstanten statischen Auflast (200 kg), so wie es derzeit in Deutschland praktiziert wird. Eine Neuermittlung der Präzision für den gegenwärtigen technologischen Stand des SKM-Messverfahrens ist somit dringend erforderlich. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es somit, die aktuelle Präzision des Messverfahrens SKM unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren erfolgten Optimierungen und technischen Weiterentwicklungen zu bestimmen. Mit Kenntnis der Präzision nicht nur für den 100m-Abschnitt, sondern auch für kürzere Auswerteabschnitte, können lokale Griffigkeitsdefizite zukünftig besser detektiert und behoben werden. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet. Weiterhin fließen die Erkenntnisse in die Überarbeitung der Technischen Regelwerke im Rahmen der nationalen und europäischen Normung ein.
Frist: 03.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · FE 04.0347/2022/CGB - Bestimmung der Präzision des Seitenkraftmessverfahrens (SKM) vor dem Hintergrund der nationalen und europäischen Normung
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- 50 %
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 375718-2026
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