Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Verkehrsflächen im Märkischen Kreis
Landesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle Hagen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe.nrw.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 660940-2026
- Verfahrensnummer
- f3bf57e0-72e7-4cd2-bb46-8c1cb0016113
- CPV-Codes
- Straßenreinigung (90611000); Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen (90741000)
Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Südwestfalen, Außenstelle Hagen, schreibt einen Rahmenvertrag zur Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Märkischen Kreis aus. Die Arbeiten betreffen Verunreinigungen durch Öl, Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel; anfallende Abfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Angaben zur Laufzeit oder zum Umfang der Abrufe sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im Märkischen Kreis
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im MK-Kreis
Beseitigung von Verunreinigung auf Verkehrsflächen hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel. Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden
Änderungen und Bieterfragen
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