Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreis Coesfeld
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 21.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kreis Coesfeld
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Veterinärwesens (85200000)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Bekanntmachung
- vergabe-westfalen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 704861-2026
- Verfahrensnummer
- 1d079ce4-7386-46c8-96ce-74e3833cf70a
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Kreis Coesfeld schreibt die Beseitigung tierischer Nebenprodukte nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz aus. Ab dem 1. Januar 2027 soll ein privates Entsorgungsunternehmen diese Pflicht übernehmen; ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für den Kreis Coesfeld.
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Leistungsbeschreibung
Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Beseitigung tierischer Nebenprodukte gemäß TierNebG und AG TierGesG TierNEbG - Zurückversetzung
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2027 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer, nachfolgend auch Beliehener oder Be-seitigungspflichtiger genannt) zu übertragen, soweit 1. keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen, 2. der Betrieb die in den Artikeln 6, 8 und 9 der Verordnung (EU) 142/2011 genannten Anforderungen an die jeweilige Art der Verarbeitung erfüllt und 3. gewährleistet ist, dass die übrigen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.1069/2009, der aufgrund dieser Verordnung erlassenen Rechtsakte, des TierNebG sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beachtet werden. Tätigkeiten, die über diese Leistungsbeschreibung hinaus gehen, sind von der Übertragung der Beseitigungspflicht ausgenommen.
Frist: 21.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §123 - §126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "521_EU Erklärung Ausschlussgründe" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen gem. § 56 VgV nachzufordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Beseitigung tierischer Nebenprodukte gemäß TierNebG und AG TierGesG TierNEbG - Zurückversetzung
- Preis Zur Auswertung des Angebotspreises werden die Fallzahlen aus dem letzten Jahr (2025) herangezogen, s. Leistungsverzeichnis.
- 100 %
Vergabeunterlagen
25 Dateien laut Portal · Stand 20.10.2026| Formular | 63 KB | |
| Anschreiben | 77 KB | |
| Anschreiben | 33 KB | |
| Sonstiges | 60 KB | |
| Vertragsbedingungen | 58 KB | |
| Formular | 84 KB | |
| Formular | 89 KB | |
| Formular | 56 KB | |
| Sonstiges | 46 KB | |
| Sonstiges | 533 B | |
| Formular | 48 KB | |
| Formular | 534 B | |
| Sonstiges | 148 KB | |
| Sonstiges | 70 KB | |
| Sonstiges | 101 KB | |
| Vertragsbedingungen | 78 KB | |
| Sonstiges | 55 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 301 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 101 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 104 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 209 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 192 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 201 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 76 KB | |
| Vertragsbedingungen | 68 KB |
Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §123 - §126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "521_EU Erklärung Ausschlussgründe" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen gem. § 56 VgV nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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