Erneuerung ortsfester und mobiler digitaler Röntgenanlagen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
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- Medizinische Geräte (33100000)
- Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen (33110000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 743451-2026
- Verfahrensnummer
- 8d980c59-567f-4cdd-a1e6-11cfe099792e
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH beschafft neue ortsfeste Röntgenaufnahmeplätze und mobile Röntgengeräte für das Unfallkrankenhaus Berlin. Zum Auftrag gehören die Lieferung, der Aufbau und die Inbetriebnahme der Anlagen sowie Zubehör und der Abkauf, Abbau und Abtransport der Altgeräte. Für das Los ist eine Dauer von 120 Tagen angegeben; der Standort liegt in Berlin.
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Leistungsbeschreibung
Mit der gegenständlichen Ausschreibung plant die Auftraggeberin die Erneuerung der ortsfesten Röntgenaufnahmeplätze und der mobilen Röntgenaufnahmegeräte im Unfallkrankenhaus Berlin (ukb). Neben Lieferung, Aufbau, Instandsetzung und Inbetriebnahme der neuen Röntgenaufnahmeplätze und Röntgenaufnahmegeräte, umfasst die Leistung gleichwohl die Lieferung von Zubehör und den Abkauf, Abbau und Abtransport der Altgeräte.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Erneuerung der Bucky-Röntgenanlagen (ortsfest) und mobilen Röntgenaufnahmegeräte (fahrbar) im ukb
Grundanforderungen für die ortsfeste Bucky-Arbeitsplätze: 3 Multifunktional einsetzbare, modular erweiterbare digitale Röntgenaufnahmearbeitsplätze mit neuster Flachdetektortechnologie bestehend aus einem universellen 3D-Deckenstativ mit Strahlereinheit (80 kW Röntgengenerator), motorischer bidirektionaler Nachlaufsteuerung und einem digitalen Rasterwandstativ mit motorisch höhenverstellbarer Buckylade und fest eingebautem Flachdetektor (effektives Gesichtsfeld von mind. 42x42 cm), sowie ein höhenverstellbarer Rasteraufnahmetisch mit mobilen Flachdetektor (effektives Gesichtsfeld von mind. 42x42 cm) inkl. zusätzlich eines mobilen Flachdetektors (mind. 35x42cm). Das Röntgensystem eignet sich für Aufnahmen am stehenden, sitzenden und liegenden Patienten. Grundanforderungen für die mobilen, fahrbaren Röntgenaufnahmegeräte: 6 Mobile, digitale elektromotorische Röntgenaufnahme-Einrichtung der Spitzenklasse, geeignet für den Einsatz am Patientenbett der Intensiv-, Betten- und Unfallstation sowie als Zusatzgerät in der Röntgenabteilung. Nähere Spezifikationen und Anforderungen sind in den Leistungsverzeichnissen umfassend definiert.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber wird nach Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens über die Nachforderung von Unterlagen entscheiden. Kommunikation über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde. Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Erneuerung der Bucky-Röntgenanlagen (ortsfest) und mobilen Röntgenaufnahmegeräte (fahrbar) im ukb
- Bei der Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "1. Preis", wird der Preis in der Position "Gesamtpreis in EUR (netto) ohne Wartungsleistungen" des Preisblattes gemäß nachstehender Wertungsformel in Preispunkte umgerechnet: Formel: ((Günstigster Gesamtangebotspreis netto aller Angebote / zu bewertender Gesamtangebotspreis netto) x 100) x Gewichtung in % = Preispunkte
- 30 %
- Bei der Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "2. Qualität der Leistung" werden die durch den Bieter angegebenen Informationen in den Wertungskriterien herangezogen. Bewertungsmatrix umfasst die die nachstehenden Kriterien-Arten: W1 = Der Mehrwert dieses Kriteriums bietet einen geringen funktionalen und/oder operativen Vorteil für den Betrieb gegenüber den Mindestanforderungen. Dieser führt zu einer geringen Effizienzsteigerung. Insofern erfolgt für W1-Kriterien eine ungewichtete Bewertung mit 1 Punkt. W2 = Der Mehrwert dieses Kriteriums bietet einen wesentlichen funktionalen und/oder operativen Vorteil für den Betrieb gegenüber den Mindestanforderungen. Dieser führt zu einer wesentlichen Effizienzsteigerung. Insofern erfolgt für W2-Kriterien eine ungewichtete Bewertung mit 5 Punkten. W3 = Der Mehrwert dieses Kriteriums bietet einen erheblichen funktionalen und/oder operativen Vorteil für den Betrieb gegenüber den Mindestanforderungen. Dieser führt zu einer erheblichen bzw. außerordentlich hohen Effizienzsteigerung. Insofern erfolgt für W3-Kriterien eine ungewichtete Bewertung mit 10 Punkten. Maximal erreichbare ungewichtete Punkte (ortsfest) = 483 Maximal erreichbare ungewichtete Punkte (mobil) = 298 Die erreichten ungewichteten Punkte je Unterkriterium werden gemäß nachstehender Wertungsformel in Qualitätspunkte umgerechnet: Formel: ((Erreichte ungewichtete Punktzahl je Unterkriterium / Max. erreichbare ungewichtete Punktzahl je Unterkriterium) x 100) x Gewichtung je Unterkriterium in % = Qualitätspunkte
- 45 %
- Bei der Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "3. Wertende Testung" werden die erreichten Punkte gemäß Bewertungsbogen für die Testung für die ortsfeste und mobile Röntgeneinheit herangezogen. Getestet und bewertet werden dabei insbesondere das klinische Handling (= Ergonomie; Bedienbarkeit), die Effizienz des Workflows (= Intuitivität der Software; Positionierung) sowie der Patientenkomfort (= Sicherheit; Positionierungshilfen). Der Bewertungsbogen umfasst die folgende Systematik: 10 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort in vollem oder darüber hinausgehendem Maße. 8 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im guten Maße. 6 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im durchschnittlichem Maße. 4 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im noch ausreichendem Maße. 2 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im geringem Maße. 0 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort nicht oder nur in sehr schlechtem Maße. Die vergebenen Punkte je Test-Kriterium werden mit der anteiligen Gewichtung gemäß Bewertungsbogen multipliziert. Die so erreiche Punktzahl wird anschließend faktorisiert mit dem Faktor 10. Die erreichten ungewichteten Punkte je Unterkriterium (jeweils max. 100,00 Punkte) werden gemäß nachstehender Wertungsformel in Qualitätspunkte umgerechnet: Formel: ((Erreichte faktorisierte Punktzahl Bewertungsbogen / Max. erreichbare faktorisierte Punktzahl Bewertungsbogen) x 100) x Gewichtung je Unterkriterium in % = Qualitätspunkte
- 25 %
Vergabeunterlagen
29 Dateien laut Portal · Stand 27.10.2026| Anschreiben | 355 KB | |
| Sonstiges | 67 KB | |
| Anschreiben | 135 KB | |
| Sonstiges | 147 KB | |
| Anschreiben | 117 KB | |
| Formular | 125 KB | |
| Sonstiges | 104 KB | |
| Sonstiges | 119 KB | |
| Formular | 106 KB | |
| Formular | 109 KB | |
| Vertragsbedingungen | 351 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 142 KB | |
| Vertragsbedingungen | 109 KB | |
| Sonstiges | 232 KB | |
| Sonstiges | 174 KB | |
| Sonstiges | 4,4 MB | |
| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Sonstiges | 4,5 MB | |
| Sonstiges | 1,4 MB | |
| Sonstiges | 7,6 MB | |
| Sonstiges | 2,5 MB | |
| Formular | 67 KB | |
| Formular | 116 KB | |
| Vertragsbedingungen | 636 KB | |
| Vertragsbedingungen | 64 KB | |
| Sonstiges | 131 KB | |
| Sonstiges | 12 KB | |
| Formular | 115 KB | |
| Formular | 105 KB |
Anforderungen
Der Auftraggeber wird nach Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens über die Nachforderung von Unterlagen entscheiden. Kommunikation über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde. Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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