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Semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage mit zwei Messsystemen

Status
Offen
Angebotsfrist
06.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
01.10.2026
CPV-Codes
Verkehrsüberwachungseinrichtung (34970000)
Bekanntmachungsnummer
675918-2026
Verfahrensnummer
3ef0a88a-7a51-4e81-bb04-ecb68efc0a3b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Oberhausen beschafft eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage mit zwei Messsystemen, die gleichzeitig den Verkehr in beiden Fahrtrichtungen überwachen kann. Die Anlage soll das bisherige Radarmessfahrzeug ersetzen. Der Einsatz ist in Oberhausen vorgesehen; ein Liefer- oder Leistungszeitraum ist in den Angaben nicht genannt.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage mit 2 Messsystemen zur gleichzeitigen Geschwindigkeitsüberwachung in 2 Fahrtrichtungen als Ersatz für das Radarmessfahrzeug gem. beigefügter Leistungsbeschreibung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage mit 2 Messsystemen zur gleichzeitigen Geschwindigkeitsüberwachung in 2 Fahrtrichtungen als Ersatz für das Radarmessfahrzeug

    Siehe Leistungsbeschreibung

    Frist: 06.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nach § 56 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber/ Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

Nach § 56 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber/ Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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