Beschaffung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten, Dampfsterilisatoren und VE-Wasseranlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
0 EUR
Lose
4
Auftraggeber
Sana-Klinikum Remscheid GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
15.01.2026
Bekanntmachungsnummer
29530-2026
Verfahrensnummer
c5697e06-488d-45e4-b8c3-2efe147031bb
CPV-Codes
33190000 · Verschiedene medizinische Geräte und Produkte; 33191000 · Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung; 33191100 · Sterilisationsapparate; 45232430 · Arbeiten an Wasseraufbereitungsanlagen; 45252120 · Bau von WasseraufbereitungsanlagenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Das Sana Klinikum Remscheid und das Sana Klinikum Pegnitz schreiben die Ersatzbeschaffung und Neuanschaffung von medizintechnischen Geräten in vier Losen aus. Der Auftrag umfasst Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG), Dampfsterilisatoren sowie eine VE-Wasseranlage inklusive Montage und Inbetriebnahme. Die Installation ist für das Jahr 2026 geplant, wobei für die Bieter eine zwingende Vor-Ort-Besichtigung zur Prüfung der baulichen Gegebenheiten erforderlich ist.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Ausschreibung umfasst vier Lose. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt eine RDG mit einer Kapazität von 30 DIN Sieben neu zu beschaffen. Die genauen Kriterien sind der Anlage Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 1 RDG Remscheid zu entnehmen. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt die Ersatzbeschaffung von 2x Dampfsterilisatoren. An deren Stelle sollen 3x Dampfsterilisatoren kommen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 2 zu entnehmen. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt die Ersatzbeschaffung der VE-Wasseranlage. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 3 zu entnehmen. Das Sana Klinikum Pegnitz beabsichtigt die Ersatzbeschaffung von 2x Dampfsterilisatoren. An deren Stelle sollen wieder 2x Dampfsterilisatoren kommen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 4 zu entnehmen. Die Geräte sowie Ausstattungen sind unter Beachtung der baulichen Gegebenheiten anzubieten. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Lieferung, Montage, Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Die Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist obligatorisch. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für die neuen Geräte übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. (Los 1, Los 2 und Los 4) In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind in Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 1, Los 2 und Los 4 im Reiter "Bauseitige Leistungen" durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Bestandspläne und weitere Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen in Anlage 3 beigefügt. Die Installation ist für voraussichtlich Q2 2026 geplant für Los 1, Los 2 und Los 3. Die Installation ist für voraussichtlich August / September 2026 geplant für Los 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig - mind. 10 Wochen vor Lieferung - die Datenlage und Montagevoraussetzungen zu prüfen und Rückmeldung an die Medizintechnik-Fachplanung oder den Projektsteuerer zu geben, dass der Produktion und Lieferung nichts im Wege steht bzw. welche Angaben fehlen. Dieses betrifft auch die Bodenwanne. Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Reinigungs- und Desinfektionsgerät Remscheid0 EUR

    Die Ausschreibung umfasst vier Lose. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt eine RDG mit einer Kapazität von 30 DIN Sieben neu zu beschaffen. Die genauen Kriterien sind der Anlage Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 1 RDG Remscheid zu entnehmen. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt die Ersatzbeschaffung von 2x Dampfsterilisatoren. An deren Stelle sollen 3x Dampfsterilisatoren kommen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 2 zu entnehmen. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt die Ersatzbeschaffung der VE-Wasseranlage. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 3 zu entnehmen. Das Sana Klinikum Pegnitz beabsichtigt die Ersatzbeschaffung von 2x Dampfsterilisatoren. An deren Stelle sollen wieder 2x Dampfsterilisatoren kommen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 4 zu entnehmen. Die Geräte sowie Ausstattungen sind unter Beachtung der baulichen Gegebenheiten anzubieten. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Lieferung, Montage, Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Die Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist obligatorisch. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für die neuen Geräte übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. (Los 1, Los 2 und Los 4) In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind in Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 1, Los 2 und Los 4 im Reiter "Bauseitige Leistungen" durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Bestandspläne und weitere Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen in Anlage 3 beigefügt. Die Installation ist für voraussichtlich Q2 2026 geplant für Los 1, Los 2 und Los 3. Die Installation ist für voraussichtlich August / September 2026 geplant für Los 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig - mind. 10 Wochen vor Lieferung - die Datenlage und Montagevoraussetzungen zu prüfen und Rückmeldung an die Medizintechnik-Fachplanung oder den Projektsteuerer zu geben, dass der Produktion und Lieferung nichts im Wege steht bzw. welche Angaben fehlen. Dieses betrifft auch die Bodenwanne. Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

  • LOT-0002 · Dampfsterilisatoren Remscheid0 EUR

    Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot wird auf zwei Angebote be-grenzt.

  • LOT-0003 · Ersatzbeschaffung VE-Wasseranlage Remscheid0 EUR

    Die Ausschreibung umfasst vier Lose. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt eine RDG mit einer Kapazität von 30 DIN Sieben neu zu beschaffen. Die genauen Kriterien sind der Anlage Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 1 RDG Remscheid zu entnehmen. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt die Ersatzbeschaffung von 2x Dampfsterilisatoren. An deren Stelle sollen 3x Dampfsterilisatoren kommen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 2 zu entnehmen. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt die Ersatzbeschaffung der VE-Wasseranlage. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 3 zu entnehmen. Das Sana Klinikum Pegnitz beabsichtigt die Ersatzbeschaffung von 2x Dampfsterilisatoren. An deren Stelle sollen wieder 2x Dampfsterilisatoren kommen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 4 zu entnehmen. Die Geräte sowie Ausstattungen sind unter Beachtung der baulichen Gegebenheiten anzubieten. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Lieferung, Montage, Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Die Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist obligatorisch. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für die neuen Geräte übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. (Los 1, Los 2 und Los 4) In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind in Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 1, Los 2 und Los 4 im Reiter "Bauseitige Leistungen" durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Bestandspläne und weitere Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen in Anlage 3 beigefügt. Die Installation ist für voraussichtlich Q2 2026 geplant für Los 1, Los 2 und Los 3. Die Installation ist für voraussichtlich August / September 2026 geplant für Los 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig - mind. 10 Wochen vor Lieferung - die Datenlage und Montagevoraussetzungen zu prüfen und Rückmeldung an die Medizintechnik-Fachplanung oder den Projektsteuerer zu geben, dass der Produktion und Lieferung nichts im Wege steht bzw. welche Angaben fehlen. Dieses betrifft auch die Bodenwanne. Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

  • LOT-0004 · Dampfsterilisatoren Pegnitz

    Die Ausschreibung umfasst vier Lose. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt eine RDG mit einer Kapazität von 30 DIN Sieben neu zu beschaffen. Die genauen Kriterien sind der Anlage Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 1 RDG Remscheid zu entnehmen. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt die Ersatzbeschaffung von 2x Dampfsterilisatoren. An deren Stelle sollen 3x Dampfsterilisatoren kommen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 2 zu entnehmen. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt die Ersatzbeschaffung der VE-Wasseranlage. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 3 zu entnehmen. Das Sana Klinikum Pegnitz beabsichtigt die Ersatzbeschaffung von 2x Dampfsterilisatoren. An deren Stelle sollen wieder 2x Dampfsterilisatoren kommen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 4 zu entnehmen. Die Geräte sowie Ausstattungen sind unter Beachtung der baulichen Gegebenheiten anzubieten. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Lieferung, Montage, Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Die Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist obligatorisch. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für die neuen Geräte übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. (Los 1, Los 2 und Los 4) In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind in Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 1, Los 2 und Los 4 im Reiter "Bauseitige Leistungen" durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Bestandspläne und weitere Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen in Anlage 3 beigefügt. Die Installation ist für voraussichtlich Q2 2026 geplant für Los 1, Los 2 und Los 3. Die Installation ist für voraussichtlich August / September 2026 geplant für Los 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig - mind. 10 Wochen vor Lieferung - die Datenlage und Montagevoraussetzungen zu prüfen und Rückmeldung an die Medizintechnik-Fachplanung oder den Projektsteuerer zu geben, dass der Produktion und Lieferung nichts im Wege steht bzw. welche Angaben fehlen. Dieses betrifft auch die Bodenwanne. Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht gem § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Angaben zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gem § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen Angaben zum Wettbewerbsregister Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. § 129 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des StGB zu begehen § 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bewerber gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0003 · Ersatzbeschaffung VE-Wasseranlage Remscheid

Preis
100 %

LOT-0002 · Dampfsterilisatoren Remscheid

Nachhaltigkeit (Wertung für Los 1, Los 2 und Los 4)
5 %
Technische Anforderungen (Wertung für Los 1 und Los 2) Technische Anforderung Los 4: 10%
15 %
Nutzerbewertung (Wertung für Los 1 und Los 2) Nutzerbewertung Los 4: 25%
20 %
Bauseitige Leistungen (Wertung für Los 1, Los 2 und Los 4)
5 %
Investitionskosten + Servicekosten über 10 Jahre + Verbrauchskosten über 10 Jahre (Wertung für Los 1, Los 2 und Los 4)
55 %

LOT-0001 · Reinigungs- und Desinfektionsgerät Remscheid

Technische Anforderungen (Wertung für Los 1 und Los 2) Technische Anforderung Los 4: 10%
15 %
Nutzerbewertung (Wertung für Los 1 und Los 2) Nutzerbewertung Los 4: 25%
20 %
Nachhaltigkeit (Wertung für Los 1, Los 2 und Los 4)
5 %
Bauseitige Leistungen (Wertung für Los 1, Los 2 und Los 4)
5 %
Investitionskosten + Servicekosten über 10 Jahre + Verbrauchskosten über 10 Jahre (Wertung für Los 1, Los 2 und Los 4)
55 %

LOT-0004 · Dampfsterilisatoren Pegnitz

Technische Anforderung
10 %
Nutzerbewertung
25 %
Nachhaltigkeit
5 %
Bauseitige Leistungen
5 %
Investitionskosten + Servicekosten über 10 Jahre + Verbrauchskosten über 10 Jahre
55 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht gem § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Angaben zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gem § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen Angaben zum Wettbewerbsregister Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. § 129 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des StGB zu begehen § 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bewerber gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 475794-2026
Vergleichbare Verfahren263vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag145 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 21 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
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Erneuerung von Sterilisatoren und Reinigungs- und Desinfektionsgeräten für die AEMPKrankenhausgesellschaft St. Vincenz mbH (St. Vincenz Krankenhaus Limburg)Limburg an der Lahn, Deutschland23.01.2026 -
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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
MGMatachana Germany GmbHSelmsdorf4010.09.2026488 Tsd. €steigend
SHSiemens Healthineers AGErlangen4013.07.2026500,5 €steigend
BBB. Braun Deutschland GmbH & Co. KGMelsungen3121.05.20260,01 €steigend
FKFresenius Kabi Deutschland GmbHBad Homburg v.d. Höhe3010.08.20260,01 €steigend
MMMMM Münchener Medizin Mechanik GmbHPlanegg3013.07.2026280 Tsd. €steigend
FHFUJIFILM Healthcare Deutschland GmbHRatingen2014.09.2026 - steigend
GDGetinge Deutschland GmbHRastatt2007.09.2026 - steigend
PGPhilips GmbHHamburg2025.08.2026500,5 €steigend
SMSpectrum Medical SrlMirandola2011.08.20261 €steigend
SHSiemens Healthineers AGForchheim2021.07.20266,3 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (85) · Nordrhein-Westfalen (40) · Baden-Württemberg (33) · Sachsen (23) · Hessen (19) · Berlin (18)
KMKlinikum Memmingen AöRMemmingen1514.09.2026
KKKommunalunternehmen Klinikum AltmühlfrankenWeißenburg927.07.2026
KNKlinikum NürnbergNürnberg806.08.2026
V-Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbHBerlin714.08.2026
HUHerz- und Diabeteszentrum NRWBad Oeynhausen614.07.2026
DBDRV Bund EinkaufsmanagementBerlin617.12.2025
VDVertragseinrichtungen der Prospitalia GmbH, UlmUlm502.09.2026
UAUniversitätsklinikum Aachen AöRAachen516.07.2026

Laufende Rahmenverträge

Bayern
  • Medizinische All-in-One-Computer für hygienisch sensible KrankenhausbereicheRein Medical GmbHKlinikum NürnbergNürnberg, Deutschland
    0 €
    09.12.2024noch 15 Monate09.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Verbrauchsmaterialien für das DORC EVA Vitrektomiesystem im zweijährigen RahmenvertragCarl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbHLMU Klinikum (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München)München, Deutschland
    850 Tsd. €
    04.02.2026noch 17 Monate04.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag über die Lieferung von BeGraft Peripheral PLUS-StentsBentley InnoMed GmbHLMU Klinikum (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München)München, Deutschland
    375 Tsd. €
    05.02.2026noch 17 Monate05.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung von OP-Tisch-Systemen mit Wechseltischplatte und fahrbaren OP-TischenBaxter Medical Systems GmbH + Co. KG +3 weitereKlinikum Dortmund gGmbHDortmund, Deutschland
    0,01 €
    09.03.2026noch 30 Monate09.03.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung und Wartung von zwei DampfsterilisatorenMMM Münchener Medizin Mechanik GmbHKlinikum Landkreis ErdingErding, Deutschland
    280 Tsd. €
    29.08.2024noch 95 Monate29.08.2034
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2034 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Sana-Klinikum Remscheid GmbH

Aktiv seit 2024 · 7 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr3Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 7 seit 2024Spitze KW 43 · 2024 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
EGEnviroFALK GmbH116.06.2026 -
MGMatachana Germany GmbH116.06.2026 -
BBB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG121.05.2026 -
NGNETCONNECT GMBH118.12.20241,1 Mio. €
CGCANCOM GmbH118.11.2024 -
VGvital.services GmbH113.11.2024360 Tsd. €
TCThieme Compliance GmbH104.11.20242,3 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Deutschlandweite Telekonsil-Plattform für geriatrische Patientenversorgungvital.services GmbHSana Klinikum Offenbach GmbHOffenbach, Deutschland
    360 Tsd. €
    13.11.2024noch 14 Monate13.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Ausfallsystem für digitale Patientenakten in KrankenhäusernNETCONNECT GMBHSana Klinikum Offenbach GmbHOffenbach, Deutschland
    1,1 Mio. €
    18.12.2024noch 15 Monate18.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Lieferung von konservativem medizinischem InstrumentariumB. Braun Deutschland GmbH & Co. KGKrankenhaus Rummelsberg GmbHSchwarzenbruck, Deutschland
    0 €
    21.05.2026noch 44 Monate21.05.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
16.07.2026Rahmenvereinbarung für HPE Aruba Networking-KomponentenVergeben - 0 €
13.04.2026Rahmenvereinbarung zur Lieferung von konservativem medizinischem InstrumentariumVergebenBBB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG0 €
15.01.2026Beschaffung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten, Dampfsterilisatoren und VE-WasseranlagenVergebenMGMatachana Germany GmbH +1 weitere0 €
05.11.2024Digitale Patienteninformation, Aufklärungsvideos und BehandlungsdokumentationVergebenTCThieme Compliance GmbH2,3 Mio. €
22.10.2024Deutschlandweite Telekonsil-Plattform für geriatrische PatientenversorgungVergebenVGvital.services GmbH360 Tsd. €
21.10.2024Lieferung, Einbau und Wartung fabrikneuer NetzwerkkomponentenVergebenCGCANCOM GmbH -
01.07.2024Ausfallsystem für digitale Patientenakten in KrankenhäusernVergebenNGNETCONNECT GMBH1,1 Mio. €

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