Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.08.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
0,01 EUR
Lose
16
Auftraggeber
Universitätsklinikum Bonn AöRProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
01.08.2024
Bekanntmachungsnummer
464792-2024
Verfahrensnummer
812ed578-dd1b-436c-b78a-22205199ae41
CPV-Codes
33000000 · Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte; 33141750 · Künstliche Gelenke; 33184000 · KörperersatzstückeMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Bonn AöR beschafft Produkte für die Endoprothetik, also medizinische Produkte für den Ersatz oder die Versorgung von Gelenken. Die Ausschreibung umfasst 16 herstellerspezifische Lose und gilt für Auftraggeber beziehungsweise Standorte in zahlreichen Regionen Deutschlands. Die Vertragsdauer beträgt je Los 690 Tage; Angebote müssen bis zum 30. August 2024 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik

Leistungen nach Losen (16)

  • LOT-0001 · Herstellerspezifisches Los "Amplitude GmbH"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0002 · Herstellerspezifisches Los "Arthrex GmbH"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0003 · Herstellerspezifisches Los "Artiqo GmbH"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0004 · Herstellerspezifisches Los "B.Braun GmbH"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0005 · Herstellerspezifisches Los "Corin GmbH"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0006 · Herstellerspezifisches Los "DePuy-Synthes"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0007 · Herstellerspezifisches Los "Exactech GmbH"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0008 · Herstellerspezifisches Los "Implantcast GmbH"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0009 · Herstellerspezifisches Los "Lima GmbH"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0010 · Herstellerspezifisches Los "Mathys GmbH"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0011 · Herstellerspezifisches Los "Medacta GmbH"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0012 · Herstellerspezifisches Los "Peter Brehm GmbH"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0013 · Herstellerspezifisches Los "Smith&Nephew GmbH"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0014 · Herstellerspezifisches Los "Stryker"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0015 · Herstellerspezifisches Los "Waldemar Link"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

  • LOT-0016 · Herstellerspezifisches Los "Zimmer Biomet"

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeberverzeichnis".

Anforderungen an deinen Betrieb

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Bewerber sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bewerbern/Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Herstellerspezifisches Los "Amplitude GmbH"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0002 · Herstellerspezifisches Los "Arthrex GmbH"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0003 · Herstellerspezifisches Los "Artiqo GmbH"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0004 · Herstellerspezifisches Los "B.Braun GmbH"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0005 · Herstellerspezifisches Los "Corin GmbH"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0006 · Herstellerspezifisches Los "DePuy-Synthes"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0007 · Herstellerspezifisches Los "Exactech GmbH"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0008 · Herstellerspezifisches Los "Implantcast GmbH"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0009 · Herstellerspezifisches Los "Lima GmbH"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0010 · Herstellerspezifisches Los "Mathys GmbH"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0011 · Herstellerspezifisches Los "Medacta GmbH"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0012 · Herstellerspezifisches Los "Peter Brehm GmbH"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0013 · Herstellerspezifisches Los "Smith&Nephew GmbH"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0014 · Herstellerspezifisches Los "Stryker"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0015 · Herstellerspezifisches Los "Waldemar Link"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

LOT-0016 · Herstellerspezifisches Los "Zimmer Biomet"

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
90 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
10 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Bewerber sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bewerbern/Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 212851-2025
Vergleichbare Verfahren264vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag377 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 27 Vergaben

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Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
MIMedline International Germany GmbH - 7202.06.20260,04 €fallend
BBB. Braun Deutschland GmbH & Co. KGMelsungen7221.05.2026926 Tsd. €fallend
BSBoston Scientific Medizintechnik GmbHDüsseldorf5412.08.20250,01 €fallend
MGMedtronic GmbHMeerbusch5412.08.20250,01 €fallend
MGMedtronic GmbH - 5001.06.2026221 Tsd. €stabil
PHPAUL HARTMANN AGHeidenheim5019.05.20260,01 €fallend
AMAbbott Medical GmbHEschborn4120.08.20260,01 €fallend
MHMölnlycke Health Care GmbH - 4102.06.20260,055 €steigend
BDBecton Dickinson GmbH - 3125.03.20252,3 Mio. €fallend
MMmedika Medizintechnik GmbH - 3121.03.20250,01 €fallend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (101) · Baden-Württemberg (46) · Berlin (31) · Bayern (16) · Hessen (13) · Schleswig-Holstein (8)
UBUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn3021.07.2026
UAUniversitätsklinikum Aachen AöRAachen2910.07.2026
EGEK-UNICO GmbHMünster2929.05.2026
KDKlinikum Darmstadt GmbHDarmstadt2513.08.2026
UEUniversitätsklinikum Essen AöREssen2214.04.2026
KUKlinikum und Seniorenzentrum ItzehoeItzehoe2129.05.2026
SKStädtisches Klinikum DresdenDresden2114.04.2026
UDUniversitätsklinikum des Saarlandes AöRHomburg2029.05.2026

Laufende Rahmenverträge

Baden-Württemberg
  • Beschaffung von All-in-One-Monitoren für medizinische DokumentationBechtle GmbHVinzenz von Paul Kliniken gGmbH - Marienhospital StuttgartStuttgart, Deutschland
    22.05.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Abfallbehältern für krankenhausspezifische AbfälleINFA Lentjes GmbH & Co. KGUniversitätsklinikum HeidelbergHeidelberg, Deutschland
    28.01.2025noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Medizinprodukte für Absaugung und RegionalanästhesieB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +13 weitereBG Klinikum Hamburg gGmbHHamburg, Deutschland
    07.02.2025noch 5 Monate07.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Ultraschalldiagnostik für zwölf medizinische FachbereicheGE Healthcare GmbH +6 weitereKlinikum Dortmund gGmbHDortmund, Deutschland
    07.02.2025noch 5 Monate07.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Produkte für Anästhesie und Intensivmedizin: invasive ZugängeB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +2 weitereBG Klinikum Hamburg gGmbHHamburg, Deutschland
    4,6 Mio. €
    20.03.2025noch 6 Monate20.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Krankenhaushandschuhe für Untersuchungen, Operationen, Strahlenschutz und ZytostatikaAbena GmbH +26 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    21.03.2025noch 6 Monate21.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Universitätsklinikum Bonn AöR

Aktiv seit 2023 · 78 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr28Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 78 seit 2023Spitze KW 29 · 2026 · 4

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
MGMedtronic GmbH420.06.20250,01 €
BSBoston Scientific Medizintechnik GmbH422.11.20240,01 €
BBB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG328.03.20250,01 €
TRTÜV Rheinland Industrie Service GmbH230.07.2026131 Tsd. €
AMAbbott Medical GmbH220.06.20250,01 €
AEArtivion EMEA GmbH220.06.20250,01 €
ELEdwards Lifesciences GmbH220.06.20250,01 €
AGArthrex GmbH228.03.20250,01 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Ultraschalldiagnostik für zwölf medizinische FachbereicheGE Healthcare GmbH +6 weitereKlinikum Dortmund gGmbHDortmund, Deutschland
    07.02.2025noch 5 Monate07.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Krankenhaushandschuhe für Untersuchungen, Operationen, Strahlenschutz und ZytostatikaAbena GmbH +26 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    21.03.2025noch 6 Monate21.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Spritzen, Kanülen und Infusionszubehör für Anästhesie und IntensivmedizinB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +5 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    25.03.2025noch 6 Monate25.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung von Produkten für die EndoprothetikB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +10 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    28.03.2025noch 6 Monate28.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Miete von Microsoft-Softwarelizenzen für das Universitätsklinikum BonnSoftwareONE Deutschland GmbHUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    1 €
    28.05.2024noch 8 Monate28.05.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Mikro- und Tischzentrifugen in verschiedenen KapazitätenEppendorf Vertrieb Deutschland GmbHUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    11.06.2025noch 9 Monate11.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Losweise Beschaffung von AortenstentsMedtronic GmbH +4 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    15.10.2024noch 25 Monate15.10.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Transkatheter-Aortenklappenimplantationen für teilnehmende KrankenhäuserMedtronic GmbH +5 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    25.10.2024noch 25 Monate25.10.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung medikamentenbeschichteter Stents und BallonkatheterMedtronic GmbH +9 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    22.11.2024noch 26 Monate22.11.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung chirurgischer Herzklappen, Annuloplastieringe und -bänderMedtronic GmbH +5 weitereBG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbHDeutschland
    0,01 €
    20.06.2025noch 30 Monate20.03.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
18.09.2026Lieferung von Strom einschließlich Netznutzung für das Universitätsklinikum BonnOffen - 8,8 Mio. €
18.09.2026Lieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung für 2028 bis 2029Offen - 12,4 Mio. €
11.09.2026Drei Syntheseanlagen zur Herstellung radioaktiv markierter ArzneimittelOffen - -
07.09.2026OPMEG-Sensorsystem mit magnetisch abgeschirmtem Raum und ZubehörschnittstellenOffen - -
02.09.2026Sachverständigenprüfungen für Elektro-, Sicherheitsstrom- und BrandmeldeanlagenVergebenTRTÜV Rheinland Industrie Service GmbH1 €
02.09.2026BIM-Beratung für den Neubau des Zentralklinikums, 2. Bauabschnitt (Leistungsphasen 3–8)Offen - 118 Tsd. €
28.08.2026Rahmenverträge zur Lieferung von OP-Sets an KlinikenOffen - -
26.08.2026Rohbau Logistikzentrum – Universitätsklinikum BonnOffen - 1 €
13.08.2026Aufbereitung textiler Krankenhauswäsche (Rahmenvertrag)Offen - -
07.08.2026Beschaffung eines 400 MHz NMR-Spektrometers mit MicroimagingeinheitVergeben - 1,6 Mio. €
04.08.2026Schlüsselfertige Photovoltaikanlagen für drei Parkhäuser in BonnOffen - 1 €
03.08.2026Malerarbeiten im Rahmen der Teilsanierung des OPZ (2. Obergeschoss)Offen - 1 €
03.08.2026Infrastrukturplanung für den Neubau des Zentralklinikums (2. Bauabschnitt)Offen - 1 €
21.07.2026Einrichtung eines vollautomatischen fahrerlosen Transportsystems am Universitätsklinikum BonnOffen - -
15.07.2026Wartung von Lichtrufanlagen in KlinikgebäudenOffen - 1 €
15.07.2026Upgrade eines Massenspektrometers für die Proteom-ForschungVergeben - -
15.07.2026Wartung von 68 Aufzugsanlagen am Universitätsklinikum BonnOffen - 1 €
14.07.2026Modernisierung der Brandmeldeanlage im Neurozentrum des Universitätsklinikums BonnOffen - 1 €
10.07.2026Rueckbauplanung und Schadstoffsanierungskonzept fuer Gebaeude B26 am Universitaetsklinikum BonnOffen - 1 €
08.07.2026Rahmenvertrag zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie Leitern und TritteOffen - 1 €
06.07.2026Neubau Parkhaus Mitte 2.0 am Universitätsklinikum BonnOffen - 10 Mio. €
03.07.2026Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für Radiologie und operative Fächer am Universitätsklinikum BonnOffen - 1 €
01.07.2026Beschaffung eines spektralen Durchflusszytometers für die Flow Cytometry Core FacilityVergeben - -
30.06.2026Integriertes chirurgisches Navigationssystem mit 3D-Bildgebung und RobotikOffen - -
19.06.2026Planungsleistungen Objektplanung für Umstrukturierung Radiologie und operative FächerOffen - 1 €

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