Dynamisches Beschaffungssystem für Medizinprodukte
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.08.2029, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- CPV-Codes
- Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 591966-2026
- Verfahrensnummer
- a2fc67a3-3b79-4c0a-bccd-799b9e1669d6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Sitz in Bonn beschafft Medizinprodukte über ein dynamisches Beschaffungssystem. Der konkrete Gesamtumfang und der geschätzte Auftragswert sind nicht angegeben. Die Teilnahmefrist endet am 28. August 2029 um 23:59 Uhr deutscher Zeit.
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Leistungsbeschreibung
1/DLII6/VM132 - Dynamisches Beschaffungssystem Medizinprodukte
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Medizinprodukte
Dynamisches Beschaffungssystem Medizinprodukte (übergeordnet)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oderfehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
9 Dateien · geladen 22.10.2026| Anschreiben | 93 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oderfehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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