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SQUID-Magnetometer mit geschlossenem Heliumkreislauf

Status
Offen
Angebotsfrist
18.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
14.10.2026
CPV-Codes
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
711108-2026
Verfahrensnummer
abb0532a-a06c-4208-b6b2-f6c3674ebac9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beschafft ein SQUID-Magnetometer, ein supraleitendes Quanteninterferenzgerät, mit geschlossenem Heliumkreislauf zur Untersuchung paramagnetischer molekularer Substanzen und Materialien. Der Auftrag umfasst den Kauf eines Geräts für die Universität in Jena; Angebote müssen bis zum 18. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt den Kauf eines SQUID-Magnetometers mit ge-schlossenem He-Kreislauf für die Untersuchung paramagnetischer, molekularer Substanzen und Materialien, welches folgende Bedingungen erfüllen muss, siehe Mindestanforderungen: Anlage 2.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · SQUID-Magnetometer mit geschlossenem He-Kreislauf

    Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt den Kauf eines SQUID-Magnetometers mit ge-schlossenem He-Kreislauf für die Untersuchung paramagnetischer, molekularer Substanzen und Materialien, welches folgende Bedingungen erfüllen muss, siehe Mindestanforderungen: Anlage 2.

    Frist: 18.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nachweise des Anbieters erforderlich. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Eigenerklärungen: • Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1) • Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6) • Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 7) Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).

Vergabeunterlagen

12 Dateien · geladen 14.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Anlage 1 - Allgemeine Rahmenbedingungen.pdfSonstiges269 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 2 - Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis251 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 3 - ZVB.pdfSonstiges227 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 4.1 - Bietererklärung.pdfFormular15 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 4.2 - Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren.pdfFormular107 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 5 - Eigenerklärung zu _ 123 GWB.pdfFormular510 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 6 - Eigenerklärung zu _ 124 GWB.pdfFormular494 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 7 - Eigenerklaerung_staatliche_Auftraggeber.pdfFormular1,3 MBKlicken zum Anzeigen
Anlage 8 - Fremdfirmenordnung Universität Jena.pdfSonstiges2,3 MBKlicken zum Anzeigen
Aufforderungssschreiben.pdfSonstiges224 KBKlicken zum Anzeigen
Erlaeuterungen zur Anlage 7.pdfSonstiges162 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nachweise des Anbieters erforderlich. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Eigenerklärungen: • Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1) • Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6) • Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 7) Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).

Änderungen und Bieterfragen

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