Beschaffung einer Rechenpartition für Hochleistungsrechnen (HPC-Hardware)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- CPV-Codes
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- Server (48820000)
- Computerserver (48822000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 413265-2026
- Verfahrensnummer
- 6f605b42-4f09-4908-83d7-0143e23ca401
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beschafft im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung eine Rechenpartition für Hochleistungsrechnen (HPC), also spezialisierte Hardware für besonders anspruchsvolle Rechenaufgaben. Der Auftrag betrifft ein Los und wird für den Standort Jena in Thüringen ausgeschrieben; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Angebote können bis zum 20. Juli 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt, im Rahmen einer europaweiten Aus-schreibung die Beschaffung von Rechenpartition (HPC-Hardware).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rechenpartition (HPC-Hardware)
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt, im Rahmen einer europaweiten Aus-schreibung die Beschaffung von Rechenpartition (HPC-Hardware).
Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Auf Kapitel 2.8.1 dieser Vergabeunterlagen wird zusätzlich hingewiesen. Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Folgende Unterlagen sind einzureichen: • Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 4) • Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 5) • Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 6) • Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 7) • Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Gesamtangebotspreis (netto; ohne Berücksichtigung von bedingten Rabatten, wie z. B. Skonto; soweit der Auftraggeber im Rahmen der Lieferung Einfuhrabgaben (Zollgebühren) zu entrichten hat, werden diese Kosten bei der Wertung berücksichtigt). * / max. 100 % * Hierbei gilt, dass der beste (günstigste) Preis die maximale Prozentzahl erhält. Das 2-fache des besten Preises entspricht 0%. Alle weiteren Angebote werden entsprechend Ihrer Abweichungen linear interpoliert. Der geringste erreichbare Wert ist 0%.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Auf Kapitel 2.8.1 dieser Vergabeunterlagen wird zusätzlich hingewiesen. Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Folgende Unterlagen sind einzureichen: • Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 4) • Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 5) • Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 6) • Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 7) • Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 590686-2026
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