Bereitstellung von Jamf-Pro-Lizenzen für Mobile Device Management

Berliner Feuerwehr

Status
Offen
Angebotsfrist
27.10.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
308.445 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Berliner Feuerwehr
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
23.09.2026
Originalbekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
655678-2026
Verfahrensnummer
ee7f87e5-46ea-43c5-869a-47bb71abab89
CPV-Codes
Systemverwaltungssoftwarepaket (48781000)

Kurzbeschreibung

Die Berliner Feuerwehr beschafft Lizenzen für Jamf Pro zur zentralen Verwaltung mobiler Geräte (Mobile Device Management). Der geschätzte Auftragswert beträgt 308.445 Euro; die Leistung wird in Berlin für eine Laufzeit von 1.080 Tagen bereitgestellt. Die Angebotsfrist endet am 27. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Beschaffungsvorgang der Berliner Feuerwehr über die Bereitstellung von Lizenzen des Mobile Device Managements Jamf Pro

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Jamf Lizenzen308.445 EUR

    Beschaffungsvorgang der Berliner Feuerwehr über die Bereitstellung von Lizenzen des Mobile Device Managements Jamf Pro

    Frist: 27.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt-124_EU_Erklaerung-Ausschlussgruende-0726 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Jamf Lizenzen

Bei Erfüllung aller Leistungskriterien fließt der Angebotspreis zu 100 % in die Wertung.

Vergabeunterlagen

17 Dateien laut Portal · Stand 23.09.2026
Bewerbungsbedingungen GWB, VgV_170726.pdfAnschreiben -
Bewertungsmatrix.pdfSonstiges -
eForm_16_12836.pdfSonstiges -
EVB-IT-Überlassung AGB Typ B.pdfSonstiges -
EVB-IT-Überlassungsvertrag Typ B.pdfVertragsbedingungen -
Fw Checkliste_Bieter_EU (19062026).docxSonstiges -
Fw Kontaktdaten.pdfSonstiges -
Fw Referenzen.docxSonstiges -
Fw-215 ZVB_BVB (01012025).pdfSonstiges -
Leistungsbeschreibung.docxLVLeistungsverzeichnis -
Preisblatt.xlsxSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 22.09.2026 (PDF)Sonstiges -
Wirt-124-1 Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü Russland.pdfSonstiges -
Wirt-2141_BVB_Mindeststundenentgelt_Tariftreue_Teil A_0726.pdfVertragsbedingungen -
Wirt-2143_BVB_Verhinderung_von_Benachteiligungen_Teil A_0726.pdfSonstiges -
Wirt-2144_BVB_Kontrollen_Sanktionen_Teil B_0726.pdfSonstiges -
Wirt-2145_BVB_Umweltschutzanforderungen_Teil A_0726.pdfSonstiges -

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt-124_EU_Erklaerung-Ausschlussgruende-0726 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

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