Konzeption und Umsetzung interaktiver Escape-Game-Anwendungen für den RESILIA-Innovationhub
Berliner Feuerwehr
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.10.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1.633.394,83 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Berliner Feuerwehr
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Originalbekanntmachung
- meinauftrag.rib.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 652329-2026
- Verfahrensnummer
- 3371d15b-92c0-4e72-a96d-06d7f00282e5
- CPV-Codes
Diverse Möbel und Einrichtungen (39150000); Technische Studien (71335000); Entwicklung von Unterrichtssoftware (72212190); Dienstleistungen bezüglich Produktdesign (79930000); Innenarchitektendienste (79932000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Die Berliner Feuerwehr beschafft die Konzeption, Planung, den Ausbau sowie die Entwicklung und Umsetzung interaktiver Escape-Game-Anwendungen für einen stationären und einen mobilen RESILIA-Innovationhub. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,63 Millionen Euro; der Leistungsort ist Berlin. Angebote können bis zum 23. Oktober 2026 um 6:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffungsverfahren der Berliner Feuerwehr über die Konzeption, Planung, den Ausbau sowie die Entwicklung und Umsetzung interaktiver Escape-Game-Anwendungen für den stationären und mobilen RESILIA-Innovationhub
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Gamifizierte Lösungen für RESILIA Innohub1.633.394,83 EUR
Beschaffungsverfahren der Berliner Feuerwehr über die Konzeption, Planung, den Ausbau sowie die Entwicklung und Umsetzung interaktiver Escape-Game-Anwendungen für den stationären und mobilen RESILIA-Innovationhub
Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt-124_EU_Erklaerung-Ausschlussgruende-0726 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Gamifizierte Lösungen für RESILIA Innohub
- Gem. der angewandten Wertungsmethode fließt neben dem der Leistung auch der Preis in die Auswertung mit ein.
- Gem. der angewandten Wertungsmethode fließt neben dem Preis auch die Leistung in die Auswertung mit ein. Zu den Leistungskriterien gehört die Qualität der Arbeitsprobe inkl. Kurzkonzepts, des Projektplans und des Projektverständnisses.
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt-124_EU_Erklaerung-Ausschlussgruende-0726 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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