Bereitstellung und Betrieb redundanter Ethernet- und Fibre-Channel-Anbindungen an ein Rechenzentrum
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 17.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Brandenburgischer IT-Dienstleister
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
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- Netzverkabelung (32421000)
- Netzkomponenten (32422000)
- Netzwerkinfrastruktur (32424000)
- Fernnetz (32430000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 708775-2026
- Verfahrensnummer
- fd13dfaa-9c30-4269-965b-b47280481010
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Brandenburgische IT-Dienstleister schreibt für das Land Brandenburg die Bereitstellung und den Betrieb hochverfügbarer, redundant ausgeführter Ethernet- und Fibre-Channel-Verbindungen von Standorten zum Rechenzentrum aus. Sie sollen einen sicheren Datenaustausch ermöglichen und die IT-Infrastruktur auch bei Störungen oder Katastrophen unterstützen; der geschätzte Auftragswert beträgt 17 Millionen Euro. Der Vertrag läuft vier Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden; die Leistung ist für Brandenburg bestimmt.
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Leistungsbeschreibung
Eine leistungsfähige und sichere IT-Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für die moderne Verwaltungstätigkeit. Sie ist Basis und Werkzeug jedes erfolgreichen und effizienten Arbeitens. Breite Erreichbarkeit, schneller Datenaustausch sowie unkomplizierter und ortsunabhängiger Zugriff auf Informationen ermöglichen bürger-freundlichen elektronischen Service - die Grundlage für ein landesweites E-Government. Vor diesem Hintergrund benötigt das Land Brandenburg eine zukunftssichere Anbindung von Standorten an sein Rechenzentrum über Ethernet und Fibre Channel Verbindungen. Durch die redundante Ausführung der hochverfügbaren Anbindungen wird die Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur im Katastrophen- bzw. Störungsfall unterstützt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · RZ-Anbindungen
Im Anschluss an einen bestehenden Vertrag mit 1&1 Versatel wird mit dem vorliegenden Verfahren ein neuer externer Dienstleister für die Bereitstellung und den Betrieb der RZ-Anbindungen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ausgeschrieben. Die Laufzeit des zu schließenden Vertrages beträgt vier Jahre mit Verlängerungsoptionen um zweimal jeweils ein Jahr. Auftraggeber (AG) bzw. Vertragspartner wird das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses wiederum vertreten durch den ZIT-BB, sein. Näheres zum Leistungsgegenstand ist in der Leistungsbeschreibung Teil B und deren Anlagen geregelt.
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bewerber hat die Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB vorzulegen (siehe Formular 4.1 EU). Die Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · RZ-Anbindungen
- Die Anforderungen sind im Kriterienkatalog dargestellt. Die fachliche Bewertung erfolgt in nachstehende Typen unterteilt: - [M/A] Mindestanforderung - [A] Ausschlusskriterium - [B] Bewertungskriterium - [I] Informationskriterium (dient der reinen Information, fließt nicht in die Bewertung ein) Mindestanforderungen [M/A] sind solche zwingenden Anforderungen, die nach § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV nicht Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sein können. Der Auftraggeber kann von diesen Mindestanforderungen also im Rahmen der Verhandlungen im Verhandlungsverfahrens nicht abweichen. Ausschlusskriterien [A] sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Soweit sich in den leistungsbeschreibenden Dokumenten Vorgaben im Prosatext finden, sind dies zwingende Vorgaben und damit Ausschlusskriterien. Dies gilt auch, ohne dass diese dort mit [A] gekennzeichnet sind. Im Dokument "Kriterienkatalog" muss der Bieter Angaben zu den dort genannten Ausschlusskriterien machen und mitteilen, ob er die Anforderung einhält oder nicht. Eine Nichterfüllung im finalen bzw. verbindlichen Angebot führt zum Ausschluss des Angebotes. Ausschlusskriterien sind aber nur dann "Mindestanforderungen" im vorgenannten Sinne, wenn sie (zusätzlich) als solche bezeichnet sind [M/A]. Die Ausschlusskriterien können also - anders als die Mindestanforderungen - zum Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gemacht werden. In diesem Rahmen kann der Auftraggeber auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien gegenüber allen Bietern verzichten, diese also "streichen" oder die Ausschlusskriterien auch inhaltlich abändern. Die Bieter haben hierauf indes keinen Anspruch. Allein der Auftraggeber entscheidet, ob und inwieweit er über Ausschlusskriterien verhandeln wird. Bewertungskriterien [B] enthalten eine Anforderung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten bewertet wird. In Ausprägung einer Bestätigung zum [B]-Kriterium ist vom Bewerber / Bieter anzugeben, ob bzw. inwieweit die jeweilige Anforderung erfüllt wird oder nicht. Bewertungskriterien sind in den Unterlagen deutlich durch ein vorangestelltes "[B]" gekennzeichnet. Die Nichterfüllung eines oder mehrerer Bewertungskriterien führt grundsätzlich nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes, sondern nur zur Abwertung, ausgenommen bei Nichterreichung einer geforderten Mindesteignungspunktzahl mit Bezug auf die Gesamtpunktzahl. Informationskriterien [I] dienen der informatorischen Abfrage von Sachverhalten im Angebot. Diese werden nicht bewertet. Die Bewerber / Bieter haben aber zutreffende und verbindliche Angaben zu machen. Die Bewertung der angebotenen Leistungsinhalte erfolgt über den vom Bieter ausgefüllten Kriterienkatalog zur Leistungsbeschreibung. Die Gewichtung der Einzelkriterien ist im Kriterienkatalog dargestellt. Die Bewertung der Bewertungskriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß Spalte "Bewertungsmaßstab " im Kriterienkatalog. Aktuell werden die Vergabeunterlagen noch durch den Auftraggeber überarbeitet. Insbesondere wird der Auftraggeber mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote eine überarbeitete Fassung dieses Kriterienkatalogs vorlegen, in dem die Gewichtung der B-Kriterien überarbeitet sein wird. Die Leistungspunktzahl für jedes Angebot wird dann wie folgt ermittelt: - Jedes einzelne Kriterium erhält die Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl. - Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewicht multipliziert. - Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen zu allen Kriterien ist die Leistungspunktzahl L des zu bewertenden Angebots (Wert zwischen 0 und 10 Punkten). Über die Summe aller als Leistungsanforderungen zum Angebot gekennzeichneten [B]-Kriterien wird eine zu erreichender Mindesterfüllungsgrad von 70 % maximal zu erreichenden Leistungspunktzahl festgelegt. Die geforderte Mindestleistungspunktzahl gilt erst für die Einholung endgültiger Angebote (BAFO). Bei Unterschreitung der Mindestleistungspunktzahl wird das betreffende Angebot aus der weiteren Wertung ausgeschlossen. Insofern wirkt sich diese Regelung wie ein Ausschlusskriterium aus.
- 50 %
- Der Preis wird über das Preisblatt des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots. Der der Wertung zu Grunde legende berechnete Preis kann dem Register "Gesamtpreis/PKZ" des ausgefüllten Preisblatts entnommen werden. Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Wertungsmengengerüstes ermittelt. Die zum Zwecke der Ermittlung der Preiskennzahl als fiktive Wertungssumme angenommenen Mengen und das Berechnungsverfahren können dem Preisblatt entnommen werden. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich aus den geschätzten Mengen und Wichtungen im Preisblatt nicht herleiten.
- 50 %
Vergabeunterlagen
27 Dateien laut Portal · Stand 14.10.2026| Sonstiges | 83 KB | |
| Anschreiben | 69 KB | |
| Anschreiben | 32 KB | |
| Anschreiben | 35 KB | |
| Sonstiges | 90 KB | |
| Formular | 32 KB | |
| Formular | 27 KB | |
| Formular | 31 KB | |
| Formular | 31 KB | |
| Sonstiges | 15 KB | |
| Sonstiges | 52 KB | |
| Sonstiges | 607 KB | |
| Formular | 25 KB | |
| Sonstiges | 572 KB | |
| Sonstiges | 50 KB | |
| Sonstiges | 151 KB | |
| Sonstiges | 85 KB | |
| Sonstiges | 100 KB | |
| Vertragsbedingungen | 688 KB | |
| Sonstiges | 81 KB | |
| Formular | 79 KB | |
| Formular | 32 KB | |
| Sonstiges | 41 KB | |
| Sonstiges | 40 KB | |
| Sonstiges | 164 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,5 MB | |
| Sonstiges | 1,2 MB |
Anforderungen
Der Bewerber hat die Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB vorzulegen (siehe Formular 4.1 EU). Die Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP9YMGH3MK
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