Rahmenvertrag für VPN- und Firewall-Komponenten des Herstellers genua

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.02.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.980.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.01.2026
CPV-Codes
Netzwerkinfrastruktur (32424000)
Bekanntmachungsnummer
65423-2026
Verfahrensnummer
fa24467c-8f78-4674-83eb-18eac35f40ce

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Kurzbeschreibung

Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg in Zossen beschafft über einen Rahmenvertrag VPN-Komponenten (virtuelle private Netzwerke) und Firewall-Komponenten des Herstellers genua für das Landesverwaltungsnetz und das Fachnetz der Polizei. Die Komponenten werden für die sichere Verbindung von Dienststellen sowie die Anbindung mobiler und peripherer Teilnehmer benötigt; der geschätzte Auftragswert beträgt 1,98 Millionen Euro. Der Vertrag ist auf 1.440 Tage ausgelegt, die Angebotsfrist endet am 9. Februar 2026 um 11:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Das bestehende Landesverwaltungsnetz des Landes Brandenburg (LVN) umfasst aktuell die Netzwerke der Allgemeinen Verwaltung, der Finanzverwaltung und der Polizei. Das LVN soll entsprechend dem aktuellen technischen Stand erweitert, weiterentwickelt und laufend dem Bedarf der verschiedenen behördlichen Endkunden angepasst werden. Hierbei stehen die gestiegenen Anforderungen an Qualität und Bandbreite an ein geschlossenes IP-Netz zur Kopplung der Standorte (z. B. Dienststellen), ein transparentes Netzwerkmanagement sowie die sichere und performante Anbindung mobiler bzw. peripherer Teilnehmer im Vordergrund. In der vorliegenden Ausschreibung wird für den Betreiber des Fachnetzes des Zentraldienstes der Polizei (ZDPol), vertreten durch den Zentralen IT-Dienstleister des Landes Brandenburg (ZIT-BB), ein Rahmenvertrag für einen Teil des Portfolios des Herstellers genua ausgeschrieben.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · "Rahmenvertrag zum Bezug von VPN- und Firewall-Komponenten des Herstellers genua"

    Die VPN- und Firewall-Infrastruktur für das WAN des Fachnetzes des ZDPol (Gegenstand dieser Ausschreibung) ist im aktuellen Bestand mit Komponenten des Herstellers genua realisiert. Die Komponenten werden aktuell nach Bedarf zentral durch den Zentraldienst der Polizei (ZDPol) bestellt und durch den ZIT-BB/GB3 für die Dienststellen installiert und in Betrieb genommen. Der gesamte Betrieb der VPN- und Firewall-Komponenten obliegt dem ZDPol. Der AG beabsichtigt, die etablierte VPN- und Firewall-Infrastruktur für die LVN-Standorte der Polizei des Landes Brandenburg mit Komponenten des Herstellers genua auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten bzw. mit der Unterstützung eines geeigneten Systempartners (AN) bedarfsgerecht fortzuentwickeln. Gegenstand dieser Ausschreibung sind: - Die Lieferung von VPN- und Firewall-Komponenten genuscreen und ggf. weitere Komponenten aus dem Portfolio des Herstellers genua inkl. HW/SW-Support - Bezugsmöglichkeit für optionale Support- und Dienstleistungen mit Bezug zur VPN- und Firewall-Infrastruktur. Bzgl. der weiteren Zielsetzung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

    Frist: 09.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter hat die Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB vorzulegen (siehe Formular 4.1 EU). Die Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · "Rahmenvertrag zum Bezug von VPN- und Firewall-Komponenten des Herstellers genua"

Der Preis wird über das Preisblatt des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots. Der der Wertung zu Grunde liegende berechnete Preis P kann dem Register "Gesamtpreis/PKZ" des ausgefüllten Preisblatts entnommen werden. Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Wertungsmengengerüstes ermittelt. Die zum Zwecke der Ermittlung der Preiskennzahl P als fiktive Wertungssumme angenommenen Mengen und das Berechnungsverfahren können dem Preisblatt entnommen werden. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich aus den geschätzten Mengen im Preisblatt nicht herleiten.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der Bieter hat die Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB vorzulegen (siehe Formular 4.1 EU). Die Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 192125-2026

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