Rahmenvertrag für Netzwerkausrüstung von Extreme Networks
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.07.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 5.600.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.06.2025
- CPV-Codes
- Netzwerkinfrastruktur (32424000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 390641-2025
- Verfahrensnummer
- dd3d5353-6ebf-4d69-80d9-cdf423fd8883
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) beschafft einen Rahmenvertrag für das standardisierte Portfolio des Herstellers Extreme Networks. Die Ausrüstung soll das Landesverwaltungsnetz erweitern und weiterentwickeln sowie eine hohe Netzwerkqualität, Bandbreite, transparentes Netzwerkmanagement und die sichere Anbindung mobiler und peripherer Teilnehmer unterstützen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 5,6 Millionen Euro; der Vertrag läuft 1.440 Tage, und die Angebotsfrist endet am 16. Juli 2025 um 10:00 Uhr.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Das bestehende Landesverwaltungsnetz des Landes Brandenburg, welches bisher die Netzwerke der Allgemeinen Verwaltung, der Finanzverwaltung und der Polizei umfasst, soll entsprechend dem heutigen technischen Stand erweitert, weiterentwickelt und laufend dem Bedarf der verschiedenen behördlichen Endkunden angepasst werden. Hierbei stehen die gestiegenen Anforderungen an Qualität und Bandbreite an ein IP-Netz, ein transparentes Netzwerkmanagement sowie die sichere und performante Anbindung mobiler bzw. peripherer Teilnehmer im Vordergrund.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag zum Bezug von Netzwerkausrüstung des Herstellers Extreme Networks
In dieser Ausschreibung wird für den Betreiber des Fachnetzes der Polizei (Zentraldienst der Polizei ZDPol/ZIT-BB Geschäftsbereich 3) ein Rahmenvertrag zu den wirtschaftlich vorteilhaften Bezugsmöglichkeiten für das weitgehend standardisierte Portfolio des Herstellers Extreme Networks ausgeschrieben.
Frist: 16.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bewerber hat die Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB vorzulegen (siehe Formular 4.1 EU). Die Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvertrag zum Bezug von Netzwerkausrüstung des Herstellers Extreme Networks
- Die Anforderungen sind im Kriterienkatalog dargestellt. Die fachliche Bewertung erfolgt in nachstehende Typen unterteilt: [M/A] Mindestanforderung [A] Ausschlusskriterium [B] Bewertungskriterium [I] Informationskriterium (dient der reinen Information, fließt nicht in die Bewertung ein) Mindestanforderungen [M/A] sind solche zwingenden Anforderungen, die nach § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV nicht Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sein können. Der Auftraggeber kann von diesen Mindestanforderungen also im Rahmen der Verhandlungen im Verhandlungsverfahrens nicht abweichen. Ausschlusskriterien [A] sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Soweit sich in den leistungsbeschreibenden Dokumenten Vorgaben im Prosatext finden, sind dies zwingende Vorgaben und damit Ausschlusskriterien. Dies gilt auch, ohne dass diese dort mit [A] gekennzeichnet sind. Im Dokument "Kriterienkatalog" muss der Bieter Angaben zu den dort genannten Ausschlusskriterien machen und mitteilen, ob er die Anforderung einhält oder nicht. Eine Nichterfüllung im finalen bzw. verbindlichen Angebot führt zum Ausschluss des Angebotes. Ausschlusskriterien sind aber nur dann "Mindestanforderungen" im vorgenannten Sinne, wenn sie (zusätzlich) als solche bezeichnet sind [M/A]. Die Ausschlusskriterien können also - anders als die Mindestanforderungen - zum Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gemacht werden. In diesem Rahmen kann der Auftraggeber auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien gegenüber allen Bietern verzichten, diese also "streichen" oder die Ausschlusskriterien auch inhaltlich abändern. Die Bieter haben hierauf indes keinen Anspruch. Allein der Auftraggeber entscheidet, ob und inwieweit er über Ausschlusskriterien verhandeln wird. Bewertungskriterien [B] enthalten eine Anforderung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten bewertet wird. In Ausprägung einer Bestätigung zum [B]-Kriterium ist vom Bewerber / Bieter anzugeben, ob bzw. inwieweit die jeweilige Anforderung erfüllt wird oder nicht. Bewertungskriterien sind in den Unterlagen deutlich durch ein vorangestelltes "[B]" gekennzeichnet. Die Nichterfüllung eines oder mehrerer Bewertungskriterien führt grundsätzlich nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes, sondern nur zur Abwertung, ausgenommen bei Nichterreichung einer geforderten Mindesteignungspunktzahl mit Bezug auf die Gesamtpunktzahl. Informationskriterien [I] dienen der informatorischen Abfrage von Sachverhalten im Angebot. Diese werden nicht bewertet. Die Bewerber / Bieter haben aber zutreffende und verbindliche Angaben zu machen. Die Bewertung der angebotenen Leistungsinhalte erfolgt über den vom Bieter ausgefüllten Kriterienkatalog zur Leistungsbeschreibung. Die Gewichtung der Einzelkriterien ist im Kriterienkatalog dargestellt. Die Bewertung der Bewertungskriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß Spalte "Bewertungsmaßstab " im Kriterienkatalog. Die Leistungspunktzahl für jedes Angebot wird dann wie folgt ermittelt: - Jedes einzelne Kriterium erhält die Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl. - Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewicht multipliziert. - Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen zu allen Kriterien ist die Leistungspunktzahl L des zu bewertenden Angebots (Wert zwischen 0 und 10 Punkten).
- 50 %
- Der Preis wird über das Preisblatt des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots. Der der Wertung zu Grunde legende berechnete Preis kann dem Register "Gesamtpreis/PKZ" des ausgefüllten Preisblatts entnommen werden. Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Wertungsmengengerüstes ermittelt. Die zum Zwecke der Ermittlung der Preiskennzahl als fiktive Wertungssumme angenommenen Mengen und das Berechnungsverfahren können dem Preisblatt entnommen werden. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich aus den geschätzten Mengen und Wichtungen im Preisblatt nicht herleiten.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Bewerber hat die Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB vorzulegen (siehe Formular 4.1 EU). Die Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 546135-2025
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