Bereitstellung eines Gigabit-Breitbandnetzes und Telekommunikationsdienste in Baltmannsweiler

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.01.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Gemeinde BaltmannsweilerProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Sonstiges einstufiges Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
12.11.2025
Bekanntmachungsnummer
751124-2025
Verfahrensnummer
04a626f1-f8f9-47c5-8100-e6738da8245d
CPV-Codes
32412000 · Kommunikationsnetz; 32571000 · Kommunikationsinfrastruktur; 64210000 · Fernsprech- und DatenübertragungsdiensteMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Baltmannsweiler schreibt im Rahmen des Lückenschluss-Programms der Gigabit-Richtlinie 2.0 den Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabitnetzes aus. Das Projekt erfolgt im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, bei dem der Konzessionsnehmer den Netzausbau sowie die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten für unterversorgte Adressen übernimmt. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. sieben Jahre (2520 Tage).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Gemeinde Baltmannsweiler im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen wickelt das Förder- und Vergabeverfahren für die Gemeinde Baltmannsweiler in dem vorliegenden Projekt ab. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, gültige Vergabeschwellenwert ist deutlich unterschritten. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt. Soweit in der vorliegenden Bekanntmachung auf Anlagen und Vergabeunterlagen verwiesen wird, stehen diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMD4A/documents zur Verfügung. ================================================== Die Gemeinde Baltmannsweiler (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 Förderanträge gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung" (VwV Gigabitmitfi-nanzierung) des Landes Baden-Württemberg beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst jeweils grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht. Eine Erhöhung der in den Förderbescheiden jeweils benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1.000.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 zur Vergabeunterlage sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV) durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMD4A/documents heruntergeladen werden kann.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Gemeinde Baltmannsweiler im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

    Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.

    Frist: 16.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Erstangebot abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5JUA/documents.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Gemeinde Baltmannsweiler im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (85). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 8,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 7 zur Vergabeunterlage) darzulegen.
55 %
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,0 Punkte weniger in der Bewertung.
15 %
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alter-nativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Ver-legung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnolo-gien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungs-beschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Ver-legemethoden vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken (Tiefbaumeter) durch al-ternative Verlegetechniken (z. B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen (vgl. Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung). (4,5 Punkte) Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netz-technologien vorgelegt, aus welchem eindeutig hervorgeht, um wel-che alternative Netztechnologie es sich handelt, wo im Netzkonzept diese eingesetzt wird (z.B. Backbone, Verteilnetz, Anschlussnetz), welche Anschlüsse davon betroffen sind (z.B. im Verteilnetz alle Anschlüsse im nachgelagerten Anschlussnetz) und welche Bandbrei-te (Down- und Upstream) an den betroffenen Anschlüssen verfüg-bar ist. - Konzept hinreichend erläutert = 0,5 Punkte - Konzept nicht hinreichend erläutert = 0 Punkte
5 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Erstangebot abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5JUA/documents.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 361036-2026
Vergleichbare Verfahren263vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag37 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 27 Vergaben

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NBNetCom BW GmbHEllwangen4007.08.20261 €steigend
DGDSLmobil GmbHAsbach-Bäumenheim3001.09.20261,1 Mio. €steigend
TDTelekom Deutschland GmbHAnsbach2007.07.2026337 Tsd. €steigend
LMLandwerke M-V Breitband GmbHNeustrelitz2002.07.20269 Mio. €steigend
TDTelekom Deutschland GmbHMünchen2030.06.2026663 Tsd. €steigend
BMBietergemeinschaft MUENET GmbH & Co. KG u.a.Coesfeld2022.06.202613,5 Mio. €steigend
AGAmisol GmbHMünchen2010.06.2026544 Tsd. €steigend
AMArbeitsgemeinschaft MUENET GmbH & Co. KG und MN Glasfaser GmbHCoesfeld2026.11.202584,4 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (152) · Baden-Württemberg (43) · Hessen (13) · Saarland (9) · Nordrhein-Westfalen (9) · Sachsen (6)
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BOBreitband Ortenau GmbH & Co. KGOffenburg605.06.2026
LWLandkreis WesermarschBrake329.07.2026
LBLandkreis BautzenBautzen324.07.2026
LPLandkreis PrignitzPerleberg326.09.2025
BBBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KGSigmaringen206.08.2026
ZBZweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreute204.08.2026
GPGemeinde PruttingPrutting203.08.2026

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  • Mobile Kommunikationsanbindungen mit Mobilfunk-, Daten-, Sprach- und VPN-TarifenTelekom Deutschland GmbHStadt Mannheim - Fachbereich InformationstechnologieMannheim, Deutschland
    10.07.2026noch 45 Monate30.06.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Gemeinde Baltmannsweiler

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