Bereitstellung einer gemeinsamen Serviceplattform als SaaS-Lösung für IT und Facility Management
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 489357-2026
- Verfahrensnummer
- 76c8ab6b-07a3-4b25-8a0c-2f7c998341d4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sucht einen Anbieter für eine gemeinsame Serviceplattform als Software-as-a-Service (SaaS) Lösung. Diese Plattform soll die Abteilungen IT und Facility Management (FM) bei ihren Prozessen unterstützen. Die Vertragslaufzeit für das Projekt beträgt 1080 Tage.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Bereitstellung einer gemeinsamen Serviceplattform als SAAS-Lösung für die Abteilungen IT und FM.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Serviceplattform IT & FM
Bereitstellung einer gemeinsamen Serviceplattform als SAAS-Lösung für die Abteilungen IT und FM
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.