Bereitstellung und Betrieb einer gemeinsamen Passagierabfertigungs-Infrastruktur am Flughafen Frankfurt

Status
Offen
Angebotsfrist
30.11.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Fraport AG
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Computeranlagen und Zubehör (30200000)
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Wartung und Reparatur von Computeranlagen (50312000)
  • Help-Desk und Unterstützungsdienste (72253000)
  • Verwaltung von Computeranlagen (72514000)
Bekanntmachung
xvergabe.de
Bekanntmachungsnummer
754319-2026
Verfahrensnummer
d7869c5d-498b-4eb1-8103-047464ea0015

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Fraport AG schreibt einen Full-Service-Vertrag für die gemeinsame IT-Infrastruktur zur Passagierabfertigung in Terminal 1 und Terminal 3 des Flughafens Frankfurt aus. Der Auftrag umfasst Bereitstellung, Implementierung, Betrieb und Wartung; die vorgesehene Laufzeit beträgt 1.800 Tage. Die Teilnahmefrist endet am 30. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Common-Use-Infrastruktur für die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt (Future CUTE)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Common-Use-Infrastruktur für die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt (Future CUTE)

    Die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide ("Fraport") betreibt den Flughafen Frankfurt/Main und daneben allein oder gemeinsam mit Dritten weltweit mehrere weitere Flughäfen, Terminals und Dienstleistungsgesellschaften. Im Rahmen dieses Verfahrens schreibt die Fraport AG einen Full-Service-Vertrag über die Bereitstellung, Implementierung, Betrieb und Wartung der Common-Use-Infrastruktur im Terminal 1 und Terminal 3 aus. Dies umfasst insbesondere: Full Service für CUPPS-Arbeitsplätze an Check-in und Gate Full Service für CUSS-Kioske und BagTag-Automaten Full Service für die beigestellten Self-Boarding-Gates Full Service für Biometrie HUB Gegenstand ist ein Full-Service-Vertrag über die Common-Use-Infrastruktur für die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt in Terminal 1 und Terminal 3. Die Leistung ist als KRITIS-relevant eingestuft. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Bereitstellung und Full Service für Hard- und Software: rund 950 CUPPS-Arbeitsplätze (an Check-in, Gates und mobile Arbeitsplätze), rund 150 CUSS-Kioske, rund 25 BagTag-Automaten sowie einen Biometrie-HUB, rund 350 beigestellte Self-Boarding-Gates • Implementierung, Migration und Inbetriebnahme bis zum 31.03.2028 bei laufendem Flughafenbetrieb. Migrationsbeginn ab 10.01.2028. • Technischen Betrieb, Wartung und Entstörung rund um die Uhr, einschließlich Helpdesk, Field Service vor Ort und Site Administration • Bereitstellung von Betriebs- und Ereignisdaten an die Datenplattform von Fraport Exit- und Übergabeleistungen zum Vertragsende Alle erforderlichen zentralen Komponenten sind in den von Fraport beigestellten Betriebsräumen am Flughafen Frankfurt zu betreiben (on premises). Der Biometrie-HUB kann auch auf einer Cloud-Plattform im EWR betrieben werden. Die Mengen sind vorläufig und können sich während der Laufzeit ändern. Geplanter Ausführungsbeginn: ca. 01.09.2027 Geplantes Ausführungsende: ca. 31.03.2033

Anforderungen an deinen Betrieb

Im Rahmen der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, welche Bestandteil des Dokumentes Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag sind. Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor. Nachreichungen sind ausschließlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle möglich.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Common-Use-Infrastruktur für die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt (Future CUTE)

Qualitätskriterium
60 %
Preis
40 %

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Anforderungen

Im Rahmen der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, welche Bestandteil des Dokumentes Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag sind. Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor. Nachreichungen sind ausschließlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle möglich.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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