Lieferung fester und flüssiger chemischer Flächenenteisungsmittel

Status
Offen
Angebotsfrist
17.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.10.2026
CPV-Codes
Enteisungsmittel (24951310)
Bekanntmachungsnummer
720926-2026
Verfahrensnummer
419ecaf7-cdde-4176-ab04-97b86d7555bf

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beschafft feste und flüssige chemische Flächenenteisungsmittel für den Winterbetrieb auf den Flugbetriebsflächen des Flughafens Berlin Brandenburg. Die Versorgung erfolgt bedarfsgerecht durch zwei Vertragspartner; geliefert wird an vom Auftraggeber benannte Adressen innerhalb des Sicherheitsbereichs. Die Vertragsdauer beträgt 1.800 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Leistungserbringung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit zwei Vertragspartnern über die Lieferung chemischer Flächenenteisungsmittel zur Sicherstellung des Winterbetriebs auf den Flugbetriebsflächen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Die Leistung umfasst die bedarfsgerechte Versorgung des Auftraggebers mit festen und flüssigen Flächenenteisungsmitteln für den Einsatz auf Flugbetriebsflächen. Die Belieferung erfolgt an den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) an den vom Auftraggeber benannten Lieferadressen innerhalb des Sicherheitsbereichs.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag chemische Flächenenteisungsmittel

    Gegenstand der Leistungserbringung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit zwei Vertragspartnern über die Lieferung chemischer Flächenenteisungsmittel zur Sicherstellung des Winterbetriebs auf den Flugbetriebsflächen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Die Leistung umfasst die bedarfsgerechte Versorgung des Auftraggebers mit festen und flüssigen Flächenenteisungsmitteln für den Einsatz auf Flugbetriebsflächen. Die Belieferung erfolgt an den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) an den vom Auftraggeber benannten Lieferadressen innerhalb des Sicherheitsbereichs. Bei den Mengenangaben (Flüssig = 8.500 Tonnen / Fest = 2.460 Tonnen) handelt es sich um Schätzmengen. Die Schätzmengen plus 10% stellen die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Vertraglich gebunden werden die beiden Bieter, die nach der in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes aufgeführten Wertungssystematik im Ergebnis Rang 1 und Rang 2 erzielen.

Anforderungen an deinen Betrieb

siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BieGe /BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. Sollte bei dem Bewerber /Bieter ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz") vorliegen oder vorgelegen haben, ist er verpflichtet, bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages /Angebots nachzuweisen, dass er Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgreich ergriffen hat. Der Nachweis muss konkret und durch geeignete Unterlagen belegen, dass die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 GWB erfüllt sind: •Schadensausgleich: Ausgleich oder Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs des durch die Straftat oder das Fehlverhalten verursachten Schadens, •Sachverhaltsaufklärung: Umfassende Klärung der Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem AG, •Maßnahmen zur Verhinderung weiteren Fehlverhaltens: Konkrete ergriffene technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ein solcher Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vergabeverfahren und vollständig mit dem Teilnahmeantrag / Angebot vorzulegen 2) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 3) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 4) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht getätigt /eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages /Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Der AG wird die Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise prüfen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

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LOT-0000 · Rahmenvertrag chemische Flächenenteisungsmittel

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siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BieGe /BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. Sollte bei dem Bewerber /Bieter ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz") vorliegen oder vorgelegen haben, ist er verpflichtet, bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages /Angebots nachzuweisen, dass er Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgreich ergriffen hat. Der Nachweis muss konkret und durch geeignete Unterlagen belegen, dass die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 GWB erfüllt sind: •Schadensausgleich: Ausgleich oder Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs des durch die Straftat oder das Fehlverhalten verursachten Schadens, •Sachverhaltsaufklärung: Umfassende Klärung der Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem AG, •Maßnahmen zur Verhinderung weiteren Fehlverhaltens: Konkrete ergriffene technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ein solcher Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vergabeverfahren und vollständig mit dem Teilnahmeantrag / Angebot vorzulegen 2) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 3) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 4) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht getätigt /eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages /Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Der AG wird die Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise prüfen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

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