Beratungs- und Ingenieurleistungen zur Weiterentwicklung des Fahrgastinformationssystems PIMS 3.0
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 757705-2025
- Verfahrensnummer
- cafe9210-f041-4674-ab66-5a2cdf2ee92d
- CPV-Codes
- Unternehmens- und Managementberatung (79410000); Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)
Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Bereich Einkauf und Materialwirtschaft, suchen eine Beratungsfirma zur ingenieurtechnischen Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Fahrgastinformationssystems PIMS 3.0 in Berlin. Die Leistungen umfassen Innovationsmarketing und die Strukturierung von Anforderungen verschiedener Beteiligter sowie die Prozessführung bei der agilen Weiterentwicklung des Systems, das Fahrgastinformationen (FGI) bei Störungen verbessert. Vorgesehen ist ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2027, mit einer Verlängerungsoption bis maximal 31. Januar 2028.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
PIMS (Passenger Information Module Subway) wurde entwickelt, um die Qualität der Fahrgastinformationen (FGI) bei Störungen erheblich zu verbessern und den aktuellen sowie zukünftigen Anforderungen der Digitalisierung des öffentlichen Nahverkehrs gerecht zu werden. Durch die Integration und Verarbeitung von Daten aus verschiedenen Quellen (Schnittstellen) konnte die Informationsbereitstellung für Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr deutlich verbessert und beschleunigt werden. Für die Entwicklung von PIMS 3.0 ist die weitere Zusammenarbeit mit einer Beratungsfirma notwendig, da bestimmte ingenieurtechnische Leistungen durch die BVG nicht erbracht werden können. Dies betrifft insbesondere die aktive ingenieurtechnische Begleitung von zwei Themenfeldern: Teilprojekt A: Innovationsmarketing und Strukturierung von Stakeholder-Anforderungen Teilprojekt B: Prozessführung bei der agilen Weiterentwicklung von PIMS 3.0 Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Darstellungen in der Leistungsbeschreibung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Unterstützungsdienstleistung Weiterentwicklung PIMS 3.0
Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer für den Leistungszeitraum 01.02.2026 - 31.01.2027 mit der Option den Vertrag max. bis 31.01.2028 fortzuführen.
Frist: 15.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 12. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 13. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Qualitätssicherungs-Zertifizierung (wie ISO, ETQ oder vergleichbar) bzw. über die Implementierung gleichwertiger Qualitätssicherungsmaßnahmen. (Nachweis durch Zertifikat oder Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen) Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Unterstützungsdienstleistung Weiterentwicklung PIMS 3.0
- Tagessatz Projektleiter 20% Tagessatz stellv. Projektleiter 12% Tagessatz Betriebsleiter 8%
- 40 %
- Erfahrung des Projektleiter, des Stellvertreters und des Betriebleiters
- 27 %
- Teilprojekt A und Teilprojekt B
- 33 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 12. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 13. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Qualitätssicherungs-Zertifizierung (wie ISO, ETQ oder vergleichbar) bzw. über die Implementierung gleichwertiger Qualitätssicherungsmaßnahmen. (Nachweis durch Zertifikat oder Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen) Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 138479-2026
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