Finanzberatung zur Strukturierung und zum Vertragsmanagement von S-Bahn-Fahrzeugfinanzierungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.07.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
850.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.06.2024
CPV-Codes
Finanzberatung (66171000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
347722-2024
Verfahrensnummer
8815a72a-e86f-4d31-a630-edb21513a397

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin (LSFB), eine Anstalt öffentlichen Rechts in Berlin, sucht externe fachkundige Beratung für die Finanzierung neuer S-Bahn-Fahrzeuge und das damit verbundene Vertragsmanagement. Der Beratungsumfang kann außerdem die Finanzierung von Werkstätten für die Berliner S-Bahn sowie allgemeine Finanzierungen der LSFB umfassen; der geschätzte Auftragswert beträgt 850.000 Euro. Angebote müssen bis zum 11. Juli 2024 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin (LSFB) wurde 2021 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet. Die Hauptaufgabe der LSFB ist die Finanzierungen des Fahrzeugkaufpreises der neuen, in dem am 07. August 2020 im Supplement zum Amtsblatt der EU (2020/S 152-371803) vom Land Berlin bekanntgemachten Vergabeverfahren SBSN-II zu erwerbenden, S-Bahnen sowie die Überwachung der Herstellung und der anschließenden Instandhaltung dieser S-Bahnen. Mit Zuschlag im Vergabeverfahren SBSNS-II tritt die LSFB in den zwischen dem künftigen Auftragnehmer und dem Land Berlin geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag und den Instandhaltungsvertrag ein und übernimmt die Rechte und Pflichten als Auftraggeber. Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des gesetzlichen Auftrags der LSFB ist diese zum Teil darauf angewiesen, fachkundige Beratung durch externe Sachverständige hinzuzuziehen.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Finanzberatungsleistungen - LSFB

    Die benötigte Beratung betrifft auch Beratungsleistungen zur Strukturierung und zum Vertragsmanagement von Fahrzeugfinanzierungen. Der Schwerpunkt des Beratungsbedarfs liegt auf der Finanzierung von Neufahrzeugen für den S-Bahn-Betrieb in Berlin. Hinzukommen kann die Finanzierung Werkstätten für die S-Bahn Berlin sowie der Finanzierungen der LSFB im Allgemeinen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Vergabestelle kann im Verfahren fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachfordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Hierfür wird eine Frist gesetzt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Finanzberatungsleistungen - LSFB

Preis
35 %
1. Konzept zur Leistungserbringung (Organisationskonzept) 2. Qualifikation und Erfahrung des Personals
65 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Vergabestelle kann im Verfahren fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachfordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Hierfür wird eine Frist gesetzt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 651791-2024

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.