Betriebshof-Management-System für bis zu 15 Betriebshöfe

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
17.12.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Computeranlagen und Zubehör (30200000)
  • Computerbezogene Geräte (30230000)
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Branchenspezifisches Softwarepaket (48100000)
  • Softwarepaket für den Plattformenverbund (48211000)
  • Lizenzverwaltungssoftwarepaket (48218000)
  • Informationssysteme (48810000)
  • Server (48820000)
  • Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen (51610000)
  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
  • Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
  • Beratung im Bereich Software-Integration (72227000)
  • Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
  • Software-Implementierung (72263000)
  • Software-Wartung und -Reparatur (72267000)
  • Bereitstellung von Software (72268000)
Bekanntmachungsnummer
837930-2025
Verfahrensnummer
d546181b-a61a-43eb-8322-cbeb039e1233

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beschaffen ein Betriebshof-Management-System (BMS) zur Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsabläufen auf zunächst mindestens zwei und bis zu 15 Neubau- und Bestandsbetriebshöfen in Berlin. Der Auftrag umfasst Software und Hardware, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Weiterentwicklung, Echtzeit-Ortung und Disposition von bis zu 3.500 Fahrzeugen sowie die Anbindung bestehender Systeme und Ladepunkte. Zusätzlich sind Schulungen, Dokumentation und Support vorgesehen; die Vertragslaufzeit beträgt mindestens zehn Jahre beziehungsweise 3.600 Tage. Teilnahmeanträge müssen bis zum 22. Dezember 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen die stufenweise Einführung eines Betriebshof-Management-Systems (BMS) zur Digitalisierung und Optimierung der Betriebsabläufe auf Neubau- und Bestandsbetriebshöfen. Ziel ist die vollständige Abbildung und Automatisierung zentraler Prozesse wie Fahrzeug- und Stellplatzdisposition, Ladeinfrastrukturmanagement, Standorterfassung, Werkstatt- und Serviceintegration sowie Schnittstellen zu Umsystemen (z. B. SAP, ITCS, LLMS). Der Leistungsumfang umfasst: Lieferung, Installation, Inbetriebnahme,Weiterentwicklung und Wartung eines BMS inklusive Software und Hardware (z. B. Ortungssysteme, Monitore, Terminals) für mindestens zwei und bis zu fünfzehn Betriebshöfe. Integration aller Fahrzeugtypen (Elektro, Diesel, Hybrid etc.) und Ladepunkte im Stadtgebiet. Automatisierte Disposition und Echtzeit-Ortung von bis zu 450 Fahrzeugen je Betriebshof, skalierbar auf bis zu 3.500 Fahrzeuge im Gesamtsystem. Bereitstellung und Anbindung von Schnittstellen zu bestehenden Systemen (z. B. SAP S/4HANA, ITCS/RBL, Tankdatenerfassung, Werkstattmanagement). Umsetzung von Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit, Barrierefreiheit (BITV/WCAG), Nachhaltigkeit und Einhaltung aller relevanten Normen und Gesetze. Schulung, Dokumentation, Support und kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems über die Vertragslaufzeit von mindestens zehn Jahren. Das BMS soll die betriebliche Effizienz steigern, die Dekarbonisierungsstrategie der BVG unterstützen und eine Blaupause für weitere Betriebshöfe bieten.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Vergabe eines BVG-weiten BMS-Systems (Betriebshof-Management-System)

    Gesamtmenge und Gesamtumfang der Leistung (inkl. Optionen) Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung, Implementierung, Inbetriebnahme, Wartung und Weiterentwicklung eines BVG-weiten Betriebshof-Management-Systems (BMS) für Betriebshöfe, inklusive aller erforderlichen Software- und Hardwarekomponenten sowie umfassender Dienstleistungen und Ein- bzw. Umbau von Fahrzeugkomponenten Gesamtmenge Mindestens 2 und bis zu 15 Betriebshöfe werden mit dem BMS ausgestattet (Neubau- und Bestandsbetriebshöfe). Integration von bis zu 3.500 Fahrzeugen (Elektro-, Diesel-, Hybridbusse etc.) in das System. Automatisierte Disposition und Ortung von bis zu 450 Fahrzeugen je Betriebshof. Einbindung von mindestens 100 Ladepunkten im Stadtgebiet, erweiterbar. Lieferung und Montage von Hardware: Ortungskomponenten (innen/außen), Stellplatzanzeiger, Abfahrts- und Infomonitore, Terminals für Fahrpersonal, inklusive Zubehör und Ersatzteile. Schulungen für alle Nutzergruppen, inkl. Multiplikatorenmodell und E-Learning-Plattform. Support und Weiterentwicklung über eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren. Gesamtumfang der Leistung Software: Lieferung, Anpassung und Weiterentwicklung eines modularen, mandantenfähigen BMS mit Schnittstellen zu SAP, ITCS/RBL, LLMS, Werkstattmanagement, Tankdatenerfassung, Personaldisposition, Wetterdaten u. a. Hardware: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller erforderlichen Komponenten (Ortungssysteme, Monitore, Terminals, Masten, Fundamente etc.). Dienstleistungen: Projektmanagement, Pflichtenhefterstellung, Implementierung, Test, Abnahme, Inbetriebnahme. Schulungskonzepte, Durchführung und Dokumentation. Wartung, Instandhaltung, Support (gemäß SLA). Dokumentation und Berichtswesen. Prozessanalyse, Changemanagement und Anpassung. Kontinuierliche Weiterentwicklung (agile Sprints, Change Requests). Sicherheits- und Datenschutzkonzepte nach DSGVO, BSI, EU KI-Act etc. Barrierefreiheit nach BITV/WCAG. Nachhaltigkeit: Energieeffiziente Hardware, Recycling, Ersatzteilverfügbarkeit, Umweltstandards. Zusammengefasst: Die Leistung umfasst die vollständige Digitalisierung und Automatisierung aller betrieblichen Abläufe auf bis zu 15 Betriebshöfen der BVG, inklusive Lieferung, Montage und Betrieb aller erforderlichen Software- und Hardwarekomponenten, umfassender Dienstleistungen, Support und Weiterentwicklung über 10 Jahre - mit zahlreichen Optionen zur Erweiterung und Anpassung an zukünftige Anforderungen. Zur Umsetzung eines funktionierenden Gesamtsystems ist Hardware für Bestands- und Neufahrzeuge der BVG zu liefern. Insgesamt sind Hardwarekomponenten Fahrzeuge zu liefern. Bei Bestandsfahrzeugen sind die Hardwarekomponenten im Rahmen einer Einbauleistung durch den Auftragnehmer einzubauen. Für den Einbau von Hardware in Fahrzeuge der BVG wird eine entsprechende Zertifizierung durch die BVG vorausgesetzt. Das Zertifizierungsverfahren ist im Abl. EU unter folgender Bezeichnung:"Zertifizierung zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen"veröffentlicht. Für die Neufahrzeuge kommender Fahrzeuggenerationen kann der Einbau durch die BVG bzw. den Hersteller der Neufahrzeuge erfolgen. Wartung, Pflege,Weiterentwicklung und Support werden für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren ab dem jeweiligen Abruf der für den Betrieb des Betriebshofmanagementsystems erforderlichen Hard- und Software beauftragt.

Anforderungen an deinen Betrieb

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerbe 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: • Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die geforderten Angaben /Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden jedoch von allen Mitgliedern der BewGe kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. • Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht werden. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gefordert. • Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/ Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen In Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. • Der Auftraggeber stellt für die Erstellung der Teilnahmeanträge Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform heruntergeladen werden und sind für die Teilnahmeanträge zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf der genannten Vergabeplattform ist für die Abgabe eines Teilnahmeantrages erforderlich.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Vergabe eines BVG-weiten BMS-Systems (Betriebshof-Management-System)

Erfüllung der A-Kriterien: A-Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
0 %
Für Bewertungskriterien können maximal 1784 Punkte erreicht werden. Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt. Eine binäre Anforderung kann durch den Anbieter entweder erfüllt oder nicht erfüllt werden. Als Antwort ist nur "Ja" oder "Nein" möglich. Eine variable Anforderung kann durch den Anbieter unterschiedlich gut erfüllt werden, als Beispiel seien hier die Systemverfügbarkeit oder auch die Responsezeiten für bereitgestellte Schnittstellen genannt.
10 %
Für Konzepte können maximal 980 Punkte erreicht werden Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt. Einreichung und Bewertung der Konzepte Konzeptionelle Anforderungen sind durch den Anbieter in Tabellen und Textform zu beantworten. Konzeptionelle Anforderungen können (wie variable Anforderungen) durch den Bieter unterschiedlich gut erfüllt werden. (40 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 20 % der Kennzahl)
20 %
Für den Proof of Concept können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt. (40 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 20 % der Kennzahl)
20 %
Gemäß den Vorgaben der Verfahrenshinweise wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt, dass mindestens 75 % der B-Kriterien des Typs B oder V jeweils mit mindestens 6 Punkten vom Bieter zu erreichen sind - unabhängig von deren individueller Gewichtung. Die Nichterfüllung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
0 %
Zusammensetzung des Angebotspreises Pauschalfestpreise für die Standardmengen und Initialkosten Pauschalfestpreise für optionale Angebotspositionen Pauschalfestpreise die Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und Säntissstraße Pauschalfestpreise für die Erweiterung auf weitere Betriebshöfe Pauschalfestpreise für die Fahrzeugortungskomponenten sowie den Ein- bzw. Umbau Pauschalfestpreise für Wartung und Weiterentwicklung Die Gesamtpunktzahl der Leistung (Leistungspunkte) setzt sich zusammen aus 20% der erreichten Punkte für Bewertungskriterien und 40% der erreichten Punkte für Konzepte sowie 40% der erreichten Punkte für den Proof of Concept. Die Berechnung erfolgt also gemäß der folgenden Formel: Gesamtpunktzahl Leistung = 0,2 * Gewichtete Punkte [Bewertungskriterienpunkte] + 0,4 * Gewichtete Punkte [Konzeptpunkte] + 0,4 * Gewichtete Punkte [Proof of Concept] Zuschlagserteilung "Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Leistungspunkte und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor (1.000.000) erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode." Die Bewertungsgrundlage (sogenannte Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt: Kennzahl = Gesamtpunktzahl[Leistung] / Angebotspreis * Gewichtungsfaktor Gemäß den Vorgaben der Verfahrenshinweise wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt, dass mindestens 75 % der B-Kriterien des Typs B oder V jeweils mit mindestens 6 Punkten vom Bieter zu erreichen sind - unabhängig von deren individueller Gewichtung. Wird dieser Mindesterfüllungsgrad nicht nachweislich erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. In der Bewertungsmatrix, Reiter "A-Kriterien" Spalte "Erfüllung" ist anzugeben, ob die Anforderung des Typs A mit dem Angebot erfüllt ("JA") oder nicht erfüllt ("NEIN") wird. Wird dies Anforderung nicht nachweislich erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Gemäß den Vorgaben der Verfahrenshinweise gilt als Mindesterfüllungsgrad, dass mindestens 50% der A-Kriterien (Ausschlusskriterien) bereits im Standardprodukt enthalten sein müssen. Eine nachträgliche Entwicklung dieser Kriterien ist nicht zulässig. Wird dieser Mindesterfüllungsgrad nicht nachweislich erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerbe 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: • Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die geforderten Angaben /Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden jedoch von allen Mitgliedern der BewGe kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. • Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht werden. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gefordert. • Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/ Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen In Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. • Der Auftraggeber stellt für die Erstellung der Teilnahmeanträge Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform heruntergeladen werden und sind für die Teilnahmeanträge zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf der genannten Vergabeplattform ist für die Abgabe eines Teilnahmeantrages erforderlich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 759169-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.