Bauoberleitung und Bauüberwachung für den Rohbau der U-Bahnlinie U5 in Hamburg

Hamburger Hochbahn AG

Status
Offen
Angebotsfrist
31.12.2031, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Hamburger Hochbahn AG
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
26.01.2026
Originalbekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
54104-2026
Verfahrensnummer
98c14287-62fa-4954-b64c-7f7d3d6c01c0
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000); Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000); Baustellenüberwachung (71521000)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die Hamburger Hochbahn AG sucht im Rahmen eines Qualifizierungssystems Dienstleister für die Bauoberleitung und Bauüberwachung tiefer Baugruben sowie von Tunnel- und Haltestellenbauwerken im Rohbau. Die Leistungen betreffen den mittleren Abschnitt der U-Bahnlinie U5 in Hamburg; ein Auftragsvolumen ist nicht angegeben. Als Frist ist der 31. Dezember 2031 genannt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Qualifizierungssystems sind Dienstleistungen zur Bauoberleitung und Bauüberwachung von tiefen Baugruben, Tunnel- und Haltestellenbauwerken (Rohbau) im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der U-Bahnlinie U5 in Hamburg (U5 Mitte).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Bauoberleitung und Bauüberwachung von tiefen Baugruben, Tunnel- und haltestellenbauwerken (Rohbau) in Bezug auf die Planung für den Bau der U-Bahnlinie U5 in Hamburg (U5 Mitte)

    Gegenstand des Qualifizierungssystems sind Dienstleistungen zur Bauoberleitung und Bauüberwachung von tiefen Baugruben, Tunnel- und Haltestellenbauwerken (Rohbau) im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der U-Bahnlinie U5 in Hamburg (U5 Mitte). Der betrachtete Streckenabschnitt beginnt südlich der Haltestelle "City Nord" (Teil des Projektes U5-Ost), verläuft in Richtung Süden über die Haltestelle Borgweg zur Haltestelle "Hauptbahnhof Nord", macht einen Bogen in Richtung Norden über die Haltestelle "Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf" bis zur Haltestelle "Behrmannplatz" und verläuft weiter Richtung Westen bis zur Haltestelle "Arenen". Der ca. 19,1 km lange Bauabschnitt mit 18 Haltestellen verläuft im Planungsraum unterirdisch. Es ist ein Bau innerhalb bestehender und gewachsener Stadtquartiere unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Verkehrs (MIV, ÖPNV) geplant. Die auf Grundlage dieses Qualifizierungssystems durchzuführenden Ausschreibungen betreffen Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - Mitwirkung bei der Vorbereitung, Prüfung und Vergabe der Ausführungsleistungen, - Bauoberleitung, - Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1 (Leistungsphasen 7 und 8), - fachtechnische Überwachung der bauvertraglich geschuldeten Leistungen, - Aufmaß-, Rechnungs- und Gleitungsprüfungen, - Kontrollvermessungen, - fachliche Begleitung zu hydrologischen und geologischen Fragestellungen, - Berücksichtigung von Belangen der Ökologie und des Naturschutzes, - Planprüfung, - Prüfung von Bestands- und Revisionsunterlagen, - Prüfung von Bauwerksbüchern, - Planungs- und Dokumentenmanagement, - Mängelmanagement, - technisches und kaufmännisches Berichtswesen, - Vertrags- und Nachtragsmanagement

Anforderungen an deinen Betrieb

Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifizierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 C.5) Mögliche Interessenkollisionen die einer ordnungsgemäßen Auftragsausführung entgegenstehen Nachfolgende Hinweise werden vorsorglich erteilt. Die geschilderten Konstellationen stehen einer Qualifizierung im Rahmen des Qualifizierungssystems NICHT entgegen. Allerdings stehen die Konstellationen möglicherweise der Erteilung von Aufträgen entgegen, die in Vergabeverfahren auf Grundlage des Qualifizierungssystems vergeben werden sollen. Im Detail: (a) (a.1) Der Auftraggeber schreibt diverse Rohbauleistungen für die U-Mitte in separaten Vergabeverfahren aus. (a.2) Zusätzlich schreibt der Auftraggeber auf Grundlage dieses Qualifizierungssystems Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung für die Rohbauleistungen aus. (b.1) Interessenten werden darauf hingewiesen, dass eine Beauftragung mit den Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung (auf Grundlage dieses Qualifizierungssystems ausgeschrieben) und zusätzlich mit den Leistungen, deren Ausführung überwacht werden soll (siehe (a)) ausgeschlossen ist. Das erfasst folgende Fälle: (b.1) Ausgeschlossene "Einzelbieter" ("Einzelbieter" = keine Bietergemeinschaft) Ein Einzelbieter (keine Bietergemeinschaft) wird nicht beauftragt, wenn (b.1.1) entweder der Einzelbieter selbst Auftragnehmer der Leistungen gemäß (a.1) ist (b.1.2) oder der Einzelbieter zugleich Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist. (b.1.3) oder der Einzelbieter Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer ist, der mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist. (b.2) Ausgeschlossene Bietergemeinschaften Es ist ebenso ausgeschlossen, dass eine Bietergemeinschaft mit den Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung beauftragt wird, (b.2.1) deren Mitglied zugleich Auftragnehmer der Leistungen gemäß (a.1) ist (b.2.2) oder deren Mitglied zugleich Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist (b.2.3) oder deren Mitglied zugleich Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist. (b.3) Ausgeschlossene Unterauftragnehmer Es ist ebenso ausgeschlossen, dass eine Bietergemeinschaft oder ein "Einzelbieter" (=keine Bietergemeinschaft) mit den Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung beauftragt wird, wenn der Einzelbieter oder die Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einsetzen, (b.3.1) wobei der Unterauftragnehmer zugleich Auftragnehmer der Leistungen gemäß (a.1) ist (b.3.2) oder wobei der Unterauftragnehmer zugleich Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist (b.3.3) oder wobei der für die Bauoberleitung / Bauüberwachung beabsichtigte Unterauftragnehmer zugleich Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist. (c) Folgen bei einer Teilnahme an einer Ausschreibung für Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung sowie auch an Ausschreibungen zum Rohbau: (c.1) Liegen die Voraussetzungen gemäß (b.1.1) oder (b.1.2) oder (b.2.1) oder (b.2.2) oder (b.3.1) oder (b.3.2) vor, erfolgt keine Beauftragung für den ausgeschriebenen Auftrag (Bauoberleitung / Bauüberwachung). Das gilt auch, dann wenn ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde und in der finalen Angebotsrunde das wirtschaftlichste Angebot gemäß den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien abgegeben hat. (c.2) In den Fällen (b.1.3) oder (b.2.3) oder (b.3.3) hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine Beauftragung zu schaffen, in dem er in Bezug auf die Aufträge für Leistungen gemäß (a) die Unterauftragnehmer durch andere Unterauftragnehmer austauscht, sofern das in den jeweiligen Auftragsverhältnissen zulässig ist. (c.3) Liegen die Voraussetzungen gemäß (b.3) vor und reicht der Bieter / die Bietergemeinschaft das wirtschaftlichste Angebot in der hier bekannt gegebenen Ausschreibung (Bauoberleitung / Bauüberwachung) ein, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft erneute auf diese Regelung hinweisen, um den Austausch des beabsichtigten Unterauftragnehmers zu ermöglichen (sofern dies vergaberechtlich zulässig) Im Rahmen eines Qualifizierungsantrags muss durch Abgabe einer Eigenerklärung (siehe Teilnahmeformular, C.5) bestätigt werden, dass dieser Hinweis zur Kenntnis genommen wurde. Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS

Vergabeunterlagen

9 Dateien laut Portal · Stand 23.09.2026
260217_V1_Katalog Fragen, Antworten, Informationen.pdfSonstiges112 KB
Anschreiben, verbindliche Einreichung QA - QS116_eFORM.pdfAnschreiben253 KB
Aufforderung Abgabe Q-Antrag & Kompaktmemo_QS116.pdfAnschreiben369 KB
Informationen zu Eignungskriterien im QS116.pdfSonstiges479 KB
QF - Anlage 1_Unternehmensreferenzen_QS116_eFORM_v1.1.pdfSonstiges718 KB
QF_Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer_QS116_eFORM.pdfSonstiges786 KB
QF_Einzelantragsteller und Bevollmächtigte Antragsstellergemeinschaft_QS116_eFORM.pdfSonstiges1,3 MB
QF_Mitglieder Antragstellergemeinschaft außer Bevollmächtigter_QS116_eFORM.pdfSonstiges746 KB
Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung.pdfSonstiges448 KB

Anforderungen

Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifizierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 C.5) Mögliche Interessenkollisionen die einer ordnungsgemäßen Auftragsausführung entgegenstehen Nachfolgende Hinweise werden vorsorglich erteilt. Die geschilderten Konstellationen stehen einer Qualifizierung im Rahmen des Qualifizierungssystems NICHT entgegen. Allerdings stehen die Konstellationen möglicherweise der Erteilung von Aufträgen entgegen, die in Vergabeverfahren auf Grundlage des Qualifizierungssystems vergeben werden sollen. Im Detail: (a) (a.1) Der Auftraggeber schreibt diverse Rohbauleistungen für die U-Mitte in separaten Vergabeverfahren aus. (a.2) Zusätzlich schreibt der Auftraggeber auf Grundlage dieses Qualifizierungssystems Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung für die Rohbauleistungen aus. (b.1) Interessenten werden darauf hingewiesen, dass eine Beauftragung mit den Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung (auf Grundlage dieses Qualifizierungssystems ausgeschrieben) und zusätzlich mit den Leistungen, deren Ausführung überwacht werden soll (siehe (a)) ausgeschlossen ist. Das erfasst folgende Fälle: (b.1) Ausgeschlossene "Einzelbieter" ("Einzelbieter" = keine Bietergemeinschaft) Ein Einzelbieter (keine Bietergemeinschaft) wird nicht beauftragt, wenn (b.1.1) entweder der Einzelbieter selbst Auftragnehmer der Leistungen gemäß (a.1) ist (b.1.2) oder der Einzelbieter zugleich Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist. (b.1.3) oder der Einzelbieter Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer ist, der mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist. (b.2) Ausgeschlossene Bietergemeinschaften Es ist ebenso ausgeschlossen, dass eine Bietergemeinschaft mit den Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung beauftragt wird, (b.2.1) deren Mitglied zugleich Auftragnehmer der Leistungen gemäß (a.1) ist (b.2.2) oder deren Mitglied zugleich Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist (b.2.3) oder deren Mitglied zugleich Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist. (b.3) Ausgeschlossene Unterauftragnehmer Es ist ebenso ausgeschlossen, dass eine Bietergemeinschaft oder ein "Einzelbieter" (=keine Bietergemeinschaft) mit den Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung beauftragt wird, wenn der Einzelbieter oder die Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einsetzen, (b.3.1) wobei der Unterauftragnehmer zugleich Auftragnehmer der Leistungen gemäß (a.1) ist (b.3.2) oder wobei der Unterauftragnehmer zugleich Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist (b.3.3) oder wobei der für die Bauoberleitung / Bauüberwachung beabsichtigte Unterauftragnehmer zugleich Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist. (c) Folgen bei einer Teilnahme an einer Ausschreibung für Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung sowie auch an Ausschreibungen zum Rohbau: (c.1) Liegen die Voraussetzungen gemäß (b.1.1) oder (b.1.2) oder (b.2.1) oder (b.2.2) oder (b.3.1) oder (b.3.2) vor, erfolgt keine Beauftragung für den ausgeschriebenen Auftrag (Bauoberleitung / Bauüberwachung). Das gilt auch, dann wenn ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde und in der finalen Angebotsrunde das wirtschaftlichste Angebot gemäß den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien abgegeben hat. (c.2) In den Fällen (b.1.3) oder (b.2.3) oder (b.3.3) hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine Beauftragung zu schaffen, in dem er in Bezug auf die Aufträge für Leistungen gemäß (a) die Unterauftragnehmer durch andere Unterauftragnehmer austauscht, sofern das in den jeweiligen Auftragsverhältnissen zulässig ist. (c.3) Liegen die Voraussetzungen gemäß (b.3) vor und reicht der Bieter / die Bietergemeinschaft das wirtschaftlichste Angebot in der hier bekannt gegebenen Ausschreibung (Bauoberleitung / Bauüberwachung) ein, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft erneute auf diese Regelung hinweisen, um den Austausch des beabsichtigten Unterauftragnehmers zu ermöglichen (sofern dies vergaberechtlich zulässig) Im Rahmen eines Qualifizierungsantrags muss durch Abgabe einer Eigenerklärung (siehe Teilnahmeformular, C.5) bestätigt werden, dass dieser Hinweis zur Kenntnis genommen wurde. Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS

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