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Europaweites Qualifizierungssystem nach GWB und SektVO – § 48 SektVO –als Grundlage für Vergabeverfahren zur Beschaffung von Dienstleistungen zur Bauoberleitung und Bauüberwachung von tiefen Baugruben, Tunnel- und Haltestellenbauwerke (Rohbau) in Bezug auf die Planung für den Bau der U-Bahnlinie U5 in Hamburg (U5 Mitte) QS116 Hochbahn U5 Projekt GmbH
Katalog Fragen-Antworten und Informationen der Vergabestelle
Stand: 17.02.2026
– Neue Fragen/Antworten sind gelb hervorgehoben –
| Nr. | Frage | Antwort | ||
|---|---|---|---|---|
| Fragen und Informationen Stufe 1 ‒ Qualifizierungsphase | ||||
| 1 | 1 | Information der Vergabestelle | Änderung der Ausschreibungsunterlagen Das Dokument „QF-Anlage 1_Unternehmensreferenzen_QS116_eFORM“ wurde durch eine überarbeitete Version ersetzt. Die aktualisierte Fassung “QF-Anlage 1_Unternehmensreferenzen_QS116_eFORM_v1.1” stellen wir Ihnen hiermit zur Verfügung. Für das Einreichen eines Teilnahmeantrags ist ausschließlich die neue Fassung zu verwenden. Änderung gegenüber der vorherigen Fassung: Unter Ziffer 14 („Es fand Tunnelbau in offener Bauweise mittels Bohrpfählen mit einer Mindestlänge von 35 m statt“) wird die angegebene Mindestlänge der Bohrpfähle von 35 m auf 30 m angepasst. Die Anpassung erfolgt auf Basis der bekanntgemachten Eignungskriterien von 25.01.2026. Es handelte sich hierbei um eine fehlerhafte Angabe im Dokument “QF-Anlage 1_Unternehmensreferenzen_QS116_eFORM”. | Änderung der Ausschreibungsunterlagen |
| Das Dokument „QF-Anlage 1_Unternehmensreferenzen_QS116_eFORM“ | ||||
| wurde durch eine überarbeitete Version ersetzt. Die aktualisierte Fassung | ||||
| “QF-Anlage 1_Unternehmensreferenzen_QS116_eFORM_v1.1” stellen wir | ||||
| Ihnen hiermit zur Verfügung. | ||||
| Für das Einreichen eines Teilnahmeantrags ist ausschließlich die neue Fassung | ||||
| zu verwenden. | ||||
| Änderung gegenüber der vorherigen Fassung: Unter Ziffer 14 („Es fand | ||||
| Tunnelbau in offener Bauweise mittels Bohrpfählen mit einer Mindestlänge von | ||||
| 35 m statt“) wird die angegebene Mindestlänge der Bohrpfähle von 35 m auf 30 | ||||
| m angepasst. Die Anpassung erfolgt auf Basis der bekanntgemachten | ||||
| Eignungskriterien von 25.01.2026. Es handelte sich hierbei um eine fehlerhafte | ||||
| Angabe im Dokument “QF-Anlage | ||||
| 1_Unternehmensreferenzen_QS116_eFORM”. |
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