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Vergabe-Nr. QS 116
Hochbahn U5 Projekt GmbH
EUROPAWEITES QUALIFIZIERUNGSSYSTEM NACH GWB UND SEKTVO
–§ 48 SEKTVO –
ALS GRUNDLAGE FÜR VERGABEVERFAHREN ZUR BESCHAFFUNG VON
BAUOBERLEITUNG UND BAUÜBERWACHUNG VON TIEFEN BAUGRUBEN, TUNNEL- UND HALTESTELLENBAUWERKEN (ROHBAU)
IN BEZUG AUF DIE PLANUNG FÜR DEN BAU DER U-BAHNLINIE U5 IN HAMBURG
(U5 MITTE)
INFORMATIONEN ZU EIGNUNGSKRITERIEN, TEILNAHMEKRITERIEN SOWIE AUSSCHLUSSGRÜNDEN IM QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN
(AUSZÜGE AUS DER EU-AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG)
In diesem Dokument werden Teile des Inhalts der EU-Auftragsbekanntmachung unverändert wiedergegeben. Das betrifft (Auszüge von)
| Ziffer 2.1.4 | Qualifizierungskriterien |
|---|---|
| Ziffer 2.1.6 | Ausschlussgründe |
| Ziffer 5.1.6 I) | Ergänzende Qualifizierungskriterien für Qualifizierungsanträge unter Einbindung mehrerer Unternehmen |
| Ziffer 5.1.9 | Eignungskriterien |
Hintergrund für dieses Vorgehen ist, ist das in den Formularen der EU nur sehr eingeschränkte Formatierungsmöglichkeiten bestehen und teilweise nicht einmal Zeilenumbrüche möglich sind. Daher sind die Darstellungen in der EU-Auftragsbekanntmachungen teilweise nicht sehr übersichtlich, worauf die Vergabestelle jedoch keinen Einfluss hat. Als Service für Interessenten / Antragsteller werden daher die vorstehenden bezeichneten Teile der EU-Auftragsbekanntmachung hier wiedergegeben. Die Vergabestelle achtet dabei darauf, dass der Text zeichenidentisch wiedergegeben wird. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann dies jedoch nicht garantiert werden. Bei Widersprüchen / Abweichungen ist allein der Text in der EU-Auftragsbekanntmachung maßgeblich.
Über die Wiedergabe der Inhalte der EU-Auftragsbekanntmachung hinaus wird den wiedergegebenen Passagen der EU- Auftragsbekanntmachung folgendes vorangestellt:
➢ Inhaltsübersicht dieses Dokuments ➢ Tabellarische Darstellung Mindeststandards für die Eignung Ziffern 5.1.9 EU-Auftragsbekanntmachung
Auch in Bezug auf diese zusätzlichen Inhalte gilt: Die Vergabestelle wendet größtmögliche Sorgfalt an, damit Widersprüche / Abweichungen zu den Inhalten der EU-Auftragsbekanntmachung nicht entstehen. Bei Widersprüchen / Abweichungen zu den Inhalten der EU- Auftragsbekanntmachung ist allein der Inhalt der EU-AuVftreargssbioekna n2n0tm2a5ch-u0n1g_ m1a.ß2g eblich.
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Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht ...............................................................................................................................................................4
Übersicht Eignungskriterien zur wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie zur technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. 5.1.9 EU-Auftragsbekanntmachung) .................................................................................1
(0) Zwingende Verwendung der Qualifizierungsformulare (*) und Angabe für welche(n) Leistungsbereich(e) der Qualifizierungsantrag gilt ...................................................................................................................... 2
A) Erforderlich: Angaben zur Funktion des Unternehmens im Rahmen des QA gemäß Teil A QF (*) ............... 2
B) Angaben zum Unternehmen, vgl. Teil B TNF (*)........................................................................................... 2
C) Es gelten Ausschlussgründe gemäß Ziffer 2.1.6 EU-Auftragsbekanntmachung ............................................ 2
D) Verarbeitung personenbezogener Daten & Vertraulichkeit (*) .................................................................... 2
E-F) Es gelten Eignungskriterien gemäß Ziffer 5.1.9 EU-Auftragsbekanntmachung ................................... 2
G) Ergänzende Teilnahmekriterien für QA unter Einbindung mehrerer Unternehmen..................................... 2
H) Erforderlich ist: Verbindliche Erklärung zur Einreichung gemäß Teil H QF (*) .............................................. 3
I) Verbindliche Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags ....................................................................... 3
2.1.6 Ausschlussgründe ....................................................................................................................................................4
C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB ............................................................... 4
C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB ....................................................................... 4
C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG .............................................................................................................................. 4
C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 ............................................ 4
C.5) Mögliche Interessenkollisionen die einer ordnungsgemäßen Auftragsausführung entgegenstehen .. 4
5.1.6 Ergänzende Qualifizierungskriterien für Qualifizierungsanträge unter Einbindung mehrerer Unternehmen ..........6
I ) Ergänzende Qualifizierungskriterien für Qualifizierungsanträge unter Einbindung mehrerer Unternehmen ......... 6
II ) Regelungen zur Kontinuität des Zusammenschlusses von Unternehmen vom Qualifizierungsantrag (Antragstellergemeinschaften und/oder Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer) über Vergabeverfahren auf Grundlage des Qualifizierungssystems bis zur möglichen Auftragserteilung ......................................................... 8
5.1 Beschreibung............................................................................................................................................................10
5.1.9.I Eignungskriterien – Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung ............................................................11
Kriterium B.2) Eintragung in das Handelsregister ....................................................................................................... 11
5.1.9 Eignungskriterien E – wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ...............................................................12
Kriterium E.1) Umsatzzahlen ...................................................................................................................................... 12
Kriterium E.2) Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung ....................................................................................... 13
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5.1.9 Eignungskriterien F – technische und berufliche Leistungsfähigkeit ......................................................................14
Kriterium FR.1) Unternehmensreferenzen: Bauoberleitung und Bauüberwachung in Bezug auf Tunnelbau in offener Bauweise mittels Schlitzwandarbeiten ............................................................................................................... 14
Kriterium FR.2) Unternehmensreferenzen: Bauoberleitung und Bauüberwachung in Bezug auf Tunnelbau in offener Bauweise mittels Bohrpfahlarbeiten .................................................................................................................. 17
Kriterium FR.3) Unternehmensreferenzen: Bauoberleitung und Bauüberwachung in Bezug auf Tunnelbau in geschlossener Bauweise mittels maschinellem Schildvortrieb ............................................................................ 20
Kriterium FP.1) Allgemeine Beschäftigenzahlen / Personalbestand ............................................................................. 23
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Übersicht Eignungskriterien zur wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
sowie zur technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(vgl. 5.1.9 EU-Auftragsbekanntmachung)
Die nachfolgende Aufstellung ist ein Service der Vergabestelle. Allein verbindlich sind nach den vergaberechtlichen Regelungen die Vorgaben in der EU-Auftragsbekanntmachung.
| Kriterium | Mindeststandards |
|---|---|
| 5.1.9, E.1 Umsatzzahlen | Gesamtumsatz von min. 75 Mio. |
| Euro im Durchschnitt der letzten | |
| drei Geschäftsjahre | |
| 5.1.9, E.2 Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung | keine |
| (nur Abfrage von Informationen; | |
| Details siehe unter 5.1.9, E.2) | |
| 5.1.9, FR.1 Unternehmensreferenzen: Bauoberleitung und Bauüberwachung in Bezug auf Tunnelbau in offener Bauweise mittels Schlitzwandarbeiten | Mindestzahl 2 |
| (weitere Mindeststandards siehe | |
| 5.1.9 FR.1, c) unten) | |
| 5.1.9, FR.2 Unternehmensreferenzen: Bauoberleitung und Bauüberwachung in Bezug auf Tunnelbau in offener Bauweise mittels Bohrpfahlarbeiten | Mindestzahl 2 |
| (weitere Mindeststandards siehe | |
| 5.1.9 FR.2, c) unten) | |
| 5.1.9, FR.3 Unternehmensreferenzen: Bauoberleitung und Bauüberwachung in Bezug auf Tunnelbau in geschlossener Bauweise mittels maschinellem Schildvortrieb | |
| Mindestzahl 2 | |
| (weitere Mindeststandards siehe | |
| 5.1.9 FR.3, c) unten) | |
| 5.19, FP.1 Beschäftigenzahlen / Personalbestand | keine |
| (nur Abfrage von Informationen; | |
| Details siehe unter 5.1.9, FP.1) |
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2.1.4 Qualifizierungskriterien
[Auszug aus Ziffer 2.1.4 der EU-Auftragsbekanntmachung (Verfahren → Allgemeine Informationen → Zusätzliche Informationen)]
.
Ergänzende detaillierte Verfahrensbedingungen enthält das Dokument Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 – Qualifizierung, abrufbar über den Link unter Ziffer 5.1.11 dieser EU- Auftragsbekanntmachung (Unterlagen auf der DTVP-Vergabeplattform).
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Qualifizierungskriterien
(0) Zwingende Verwendung der Qualifizierungsformulare (*) und Angabe für welche(n) Leistungsbereich(e) der Qualifizierungsantrag gilt
Es werden ein Qualifizierungsformular [QF] und weitere Formulare zur Verfügung gestellt. Ein Zulassungsantrag [QA] ist zwingend unter Verwendung dieser Formulare zu erstellen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Nähere Vorgaben siehe Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem.
A) Erforderlich: Angaben zur Funktion des Unternehmens im Rahmen des QA gemäß Teil A QF (*)
B) Angaben zum Unternehmen, vgl. Teil B TNF (*)
B.1) Erforderlich sind Angaben zum eigenen Unternehmen gemäß Teil B QF.
B.2) Für die Eintragung in Berufs- oder Handelsregister gilt Ziffer 5.1.9, B.2) EU- Auftragsbekanntmachung.
C) Es gelten Ausschlussgründe gemäß Ziffer 2.1.6 EU-Auftragsbekanntmachung [Abfrage in Teil C TNF]
D) Verarbeitung personenbezogener Daten & Vertraulichkeit (*) [vgl. Teil D TNF]
Vorzulegen ist
D.1) Eigenerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Vordruck)
D.2) Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen (Vordruck)
E-F) Es gelten Eignungskriterien gemäß Ziffer 5.1.9 EU-Auftragsbekanntmachung [Abfrage in Teil E bis F QF nebst Anlagen]
G) Ergänzende Teilnahmekriterien für QA unter Einbindung mehrerer Unternehmen [vgl. Teil G QF]
Für QA von Antragstellergemeinschaften und/oder unter Einbindung von Eignungsverleihern/Unterauftragnehmern: Ergänzenden die Qualifizierungskriterien unter Ziffer 5.1.6 I) EU-Auftragsbekanntmachung.
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H) Erforderlich ist: Verbindliche Erklärung zur Einreichung gemäß Teil H QF (*)
I) Verbindliche Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags
Von einem Antragsteller oder im Falle des QAs einer Antragstellergemeinschaft von dem Bevollmächtigten der AGM ist die verbindliche Erklärung zur Einreichung eines QAs (Vordruck) einzureichen.
(*) betrifft jedes Unternehmen, das sich an einem QA beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher, Unterauftragnehmer).
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2.1.6 Ausschlussgründe
[Auszug aus Ziffer 2.1.6 der EU-Auftragsbekanntmachung (Verfahrensangaben → Bedingungen Ausschlussgründe → Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung]
Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifizierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben:
C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB
C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB
C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG
C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576
C.5) Mögliche Interessenkollisionen die einer ordnungsgemäßen Auftragsausführung entgegenstehen
Nachfolgende Hinweise werden vorsorglich erteilt. Die geschilderten Konstellationen stehen einer Qualifizierung im Rahmen des Qualifizierungssystems NICHT entgegen. Allerdings stehen die Konstellationen möglicherweise der Erteilung von Aufträgen entgegen, die in Vergabeverfahren auf Grundlage des Qualifizierungssystems vergeben werden sollen. Im Detail:
(a)
(a.1) Der Auftraggeber schreibt diverse Rohbauleistungen für die U-Mitte in separaten Vergabeverfahren aus.
(a.2) Zusätzlich schreibt der Auftraggeber auf Grundlage dieses Qualifizierungssystems Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung für die Rohbauleistungen aus.
(b.1) Interessenten werden darauf hingewiesen, dass eine Beauftragung mit den Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung (auf Grundlage dieses Qualifizierungssystems ausgeschrieben) und zusätzlich mit den Leistungen, deren Ausführung überwacht werden soll (siehe (a)) ausgeschlossen ist. Das erfasst folgende Fälle:
(b.1) Ausgeschlossene „Einzelbieter“ („Einzelbieter“ = keine Bietergemeinschaft)
Ein Einzelbieter (keine Bietergemeinschaft) wird nicht beauftragt, wenn
(b.1.1) entweder der Einzelbieter selbst Auftragnehmer der Leistungen gemäß (a.1) ist
(b.1.2) oder der Einzelbieter zugleich Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist.
(b.1.3) oder der Einzelbieter Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer ist, der mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist.
(b.2) Ausgeschlossene Bietergemeinschaften
Es ist ebenso ausgeschlossen, dass eine Bietergemeinschaft mit den Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung beauftragt wird, 4
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(b.2.1) deren Mitglied zugleich Auftragnehmer der Leistungen gemäß (a.1) ist
(b.2.2) oder deren Mitglied zugleich Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist
(b.2.3) oder deren Mitglied zugleich Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist.
(b.3) Ausgeschlossene Unterauftragnehmer
Es ist ebenso ausgeschlossen, dass eine Bietergemeinschaft oder ein „Einzelbieter“ (=keine Bietergemeinschaft) mit den Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung beauftragt wird, wenn der Einzelbieter oder die Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einsetzen,
(b.3.1) wobei der Unterauftragnehmer zugleich Auftragnehmer der Leistungen gemäß (a.1) ist
(b.3.2) oder wobei der Unterauftragnehmer zugleich Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist
(b.3.3) oder wobei der für die Bauoberleitung / Bauüberwachung beabsichtigte Unterauftragnehmer zugleich Unterauftragnehmer für den Auftragnehmer ist, die mit Leistungen gemäß (a.1) beauftragt ist.
(c) Folgen bei einer Teilnahme an einer Ausschreibung für Leistungen der Bauoberleitung / Bauüberwachung sowie auch an Ausschreibungen zum Rohbau:
(c.1) Liegen die Voraussetzungen gemäß (b.1.1) oder (b.1.2) oder (b.2.1) oder (b.2.2) oder (b.3.1) oder (b.3.2) vor, erfolgt keine Beauftragung für den ausgeschriebenen Auftrag (Bauoberleitung / Bauüberwachung). Das gilt auch, dann wenn ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde und in der finalen Angebotsrunde das wirtschaftlichste Angebot gemäß den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien abgegeben hat.
(c.2) In den Fällen (b.1.3) oder (b.2.3) oder (b.3.3) hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine Beauftragung zu schaffen, in dem er in Bezug auf die Aufträge für Leistungen gemäß (a) die Unterauftragnehmer durch andere Unterauftragnehmer austauscht, sofern das in den jeweiligen Auftragsverhältnissen zulässig ist.
(c.3) Liegen die Voraussetzungen gemäß (b.3) vor und reicht der Bieter / die Bietergemeinschaft das wirtschaftlichste Angebot in der hier bekannt gegebenen Ausschreibung (Bauoberleitung / Bauüberwachung) ein, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft erneute auf diese Regelung hinweisen, um den Austausch des beabsichtigten Unterauftragnehmers zu ermöglichen (sofern dies vergaberechtlich zulässig)
Im Rahmen eines Qualifizierungsantrags muss durch Abgabe einer Eigenerklärung (siehe Teilnahmeformular, C.5) bestätigt werden, dass dieser Hinweis zur Kenntnis genommen wurde.
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5.1.6 Ergänzende Qualifizierungskriterien für Qualifizierungsanträge
unter Einbindung mehrerer Unternehmen
[Auszug aus Ziffer 5.1.6 EU-Auftragsbekanntmachung: Allgemeine Informationen → Zusätzliche Informationen]
| I ) | Ergänzende Qualifizierungskriterien für Qualifizierungsanträge unter | |
|---|---|---|
| Einbindung mehrerer Unternehmen |
Diese ergänzenden Qualifizierungskriterien gelten nur für Qualifizierungsanträge von Antragstellergemeinschaften und/oder Qualifizierungsanträge unter Einbindung von Eignungsverleihern/Unterauftragnehmern.
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G.1) QUALIFIZIERUNGSANTRÄGE VON ANTRAGSTELLERGEMEINSCHAFTEN – ANTRAGSTELLERGEMEINSCHAFTSERKLÄRUNG
Im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben sind Qualifizierungsanträge von Antragstellergemeinschaften zulässig. Für den Fall der Eingehung einer Antragstellergemeinschaft (AGM) ist zwingend von jedem Mitglied der AGM eine AGM- Erklärung einzureichen. Die abgegebene Erklärung muss mindestens folgenden Inhalt haben:
- Kurzbezeichnung der AGM,
- Bezeichnung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
- Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der AGM,
- Benennung des bevollmächtigten Vertreters der AGM,
- Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der AGM während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
- Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
- Erklärung, dass alle Mitglieder der AGM im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist zwingend der VORDRUCK IN TEIL G, G.1 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden.
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KRITERIEN ZUM NACHWEIS DER EIGNUNG MITTELS EIGNUNGSLEIHE UND ZUM EINSATZ VON UNTERAUFTRAGNEHMERN
Ein Antragsteller/eine Antragstellergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 – Kriterien, die mit „E“ beginnen) oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 – Kriterien, die mit „F“ beginnen) auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen diesem Unternehmen und dem Antragsteller/Mitgliedern einer Antragstellergemeinschaft/der Antragstellergemeinschaft bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Unternehmen gelten als „Eignungsverleiher“.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Antragsteller/Mitgliedern einer Antragstellergemeinschaft/der Antragstellergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein jeweils konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Auch selbstständig tätige Freiberufler – die nicht Mitarbeiter des Antragstellers / des Mitglieds einer Antragstellergemeinschaft sind – und die z.B. als Fachkräfte benannt werden, sind Eignungsverleiher.
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G.2) BENENNUNG VON EIGNUGNSVERLEIHERN / VERZEICHNIS
Es ist anzugeben, ob sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf ein anderes Unternehmen stützt.
Falls eine Eignungsleihe erfolgt, muss durch den Antragsteller / das bevollmächtigte Mitglied einer Antragstellergemeinschaft der Eignungsverleiher bereit mit dem Qualifizierungsantrag namentlich bezeichnet werden. Es ist zudem erforderlich, dass bezeichnet wird, in Bezug auf welches Eignungskriterium die Eignungsleihe erfolgt. Dies hat in einem Verzeichnis der Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher zu erfolgen.
Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.2 / G.3 DES QUALIFZIERUNGSFORMULARS zu verwenden.
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G.3) BENENNUNG VON UNTERAUFTRAGNEHMER UND BEZEICHNUNG DER VORGESEHENEN TÄTIGKEITEN / VERZEICHNIS
Es ist anzugeben, ob ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt.
Für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist erforderlich:
- Der Antragsteller / das bevollmächtigte Mitglied einer Antragstellergemeinschaft hat anzugeben, ob und für welche Tätigkeiten im Auftragsfall beabsichtigt ist, Unterauftragnehmer einzusetzen.
- Unterauftragnehmer sind – soweit bereits bekannt –einschließlich der von ihnen zu erbringenden Tätigkeiten im Qualifizierungsformular zu benennen.
Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.2 / G.3 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden.
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G.4) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG VON EIGNUNGSVERLEIHERN
Für den Fall der Eignungsleihe ist nachzuweisen, dass dem Antragsteller / der Antragstellergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Eignungsverleihers im Falle der Auftragserteilung (nach vorherigem Vergabeverfahren) tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorgelegt wird. Das gilt
- sowohl für den Fall, dass sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der der Eignungsanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle
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Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9, Kriterien, die mit "E" beginnen) auf den Eignungsverleiher stützt,
- als auch für den Fall, dass sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der Eignungsanforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9, Kriterien, die mit "F" beginnen) auf den Eignungsverleiher stützt.
Stützt sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, so wird eine gemeinsame Haftung des Antragstellers oder der Antragstellergemeinschaft und des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) für die Auftragsausführung – im Falle der Auftragserteilung (nach vorherigem Vergabeverfahren – entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gefordert.
Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.4 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden.
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| II ) | Regelungen zur Kontinuität des Zusammenschlusses von Unternehmen | |
|---|---|---|
| vom Qualifizierungsantrag (Antragstellergemeinschaften und/oder | ||
| Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer) über Vergabeverfahren auf | ||
| Grundlage des Qualifizierungssystems bis zur möglichen | ||
| Auftragserteilung |
(1)
Es ist unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und nachfolgenden Kriterien zulässig, dass an einem Qualifizierungsantrag mehrere Unternehmen / juristisch selbstständige Personen beteiligt sind. Dabei es unter vorstehenden Maßgaben sowohl eine Antragstellergemeinschaft als auch die Einbindung von Eignungsverleihern / Unterauftragnehmern. Die Einbindung von Eignungsverleihern / Unterauftragnehmern kann sowohl für (Einzel)Antragsteller als auch durch eine Antragstellergemeinschaft erfolgen. Vergleiche hierzu insgesamt schon unter I).
(2)
Erfolgt auf den eingereichten Antrag hin eine Qualifizierung, gilt die Qualifizierung AUSSCHLIEßLICH für die Konstellation der Unternehmen, die im Qualifizierungsantrag angegeben wurde. Das hat für Vergabeverfahren, die auf Grundlage dieses Qualifizierungssystem durchgeführt werden, folgende Konsequenzen:
(a) Angebote von einer Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft identisch sind mit den Mitgliedern der Antragstellergemeinschaft, die qualifiziert ist.
(b) Sind in einem Qualifizierungsantrag Eignungsverleiher angegeben worden, sind diese grundsätzlich zwingend im Rahmen der Angebotserstellung verbindlich zuzusagen. Ein Austausch durch andere Eignungsverleiher ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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(c) Klarstellend: Angebote von Bietergemeinschaften sind in Vergabeverfahren auch dann nicht zulässig, wenn zwar jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für das Qualifizierungssystem qualifiziert hat, jedoch keine Qualifizierung für die Gemeinschaft / den Zusammenschluss der Unternehmen der Bietergemeinschaft existiert.
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Ergänzend wird hierzu auch auf auch Ziffer 6.2 Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 – Qualifizierung, abrufbar über den Link unter Ziffer 5.1.11 dieser EU-Auftragsbekanntmachung (Unterlagen auf der DTVP-Vergabeplattform), Bezug genommen.
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5.1 Beschreibung
[Auszug aus Ziffer 5.1 der EU-Auftragsbekanntmachung (Los → Beschreibung)]
Gegenstand des Qualifizierungssystems sind Dienstleistungen zur Bauoberleitung und Bauüberwachung von tiefen Baugruben, Tunnel- und Haltestellenbauwerken (Rohbau) im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der U-Bahnlinie U5 in Hamburg (U5 Mitte).
Der betrachtete Streckenabschnitt beginnt südlich der Haltestelle „City Nord“ (Teil des Projektes U5- Ost), verläuft in Richtung Süden über die Haltestelle Borgweg zur Haltestelle „Hauptbahnhof Nord“, macht einen Bogen in Richtung Norden über die Haltestelle „Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf“ bis zur Haltestelle „Behrmannplatz“ und verläuft weiter Richtung Westen bis zur Haltestelle „Arenen“. Der ca. 19,1 km lange Bauabschnitt mit 18 Haltestellen verläuft im Planungsraum unterirdisch. Es ist ein Bau innerhalb bestehender und gewachsener Stadtquartiere unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Verkehrs (MIV, ÖPNV) geplant.
Die auf Grundlage dieses Qualifizierungssystems durchzuführenden Ausschreibungen betreffen Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
– Mitwirkung bei der Vorbereitung, Prüfung und Vergabe der Ausführungsleistungen,
– Bauoberleitung,
– Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI, Anlage 12 Nr. 12.1 (Leistungsphasen 7 und 8),
– fachtechnische Überwachung der bauvertraglich geschuldeten Leistungen,
– Aufmaß-, Rechnungs- und Gleitungsprüfungen,
– Kontrollvermessungen,
– fachliche Begleitung zu hydrologischen und geologischen Fragestellungen,
– Berücksichtigung von Belangen der Ökologie und des Naturschutzes,
– Planprüfung,
– Prüfung von Bestands- und Revisionsunterlagen,
– Prüfung von Bauwerksbüchern,
– Planungs- und Dokumentenmanagement,
– Mängelmanagement,
– technisches und kaufmännisches Berichtswesen,
– Vertrags- und Nachtragsmanagement.
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5.1.9.I Eignungskriterien – Sonstige Eignung oder Eignung zur
Berufsausübung
[Auszug aus der EU-Auftragsbekanntmachung]
| Kriterium: Eintragung in das Handelsregister | ||
|---|---|---|
| Kriterium B.2) | Eintragung in das Handelsregister |
Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Namen 5.1.9 Eignungskriterien zur Verfügung gestellt.
a) GEFORDERTER NACHWEIS:
(1) Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL B, B.2 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR
(2) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister Eine Kopie ist ausreichend. Aktuell bedeutet, dass der Auszug die Daten nach der letzten Änderung von Eintragungen im Register wiedergeben muss. Besteht weder die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister- noch in ein einschlägiges Berufsregister, ist hierzu zwingend eine erläuternde Erklärung abzugeben.
b) GEFORDERTE ANGABEN: zu a) (1) Erklärung, unter welcher Nummer die Eintragung bei welchem Registergericht bzw. welcher für das Register zuständigen Stelle erfolgt ist.
c) GEFORDERT VON:
- Einzelbewerbern
- Jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
- Eignungsverleihern
- bereits benannten Unterauftragnehmern
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5.1.9 Eignungskriterien E – wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
| Kriterium: Finanzkennzahlen | ||
|---|---|---|
| Kriterium E.1) | Umsatzzahlen |
Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik „Sonstiges“ im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL E, E.1 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR
b) GEFORDERTE ANGABEN: Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) sowohl Gesamtumsatz als auch Umsatz im Tätigkeitsbereich des Qualifizierungssystems, jeweils einschließlich des Durchschnittswerts über die letzten drei Geschäftsjahre. Falls das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr identisch ist, ist die Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres in dem hierfür vorgesehenen Feld des Formulars anzugeben. Sofern seit Beginn der Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre vergangen sind ist der Beginn der Geschäftstätigkeit in dem gesonderten Feld des Formulars anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Umsätze und Angaben für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds separat anzugeben. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
c) MINDESTSTANDARDS:
Der Bieter weist einen durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz von mindestens 75 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach.
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| Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung | ||
|---|---|---|
| Kriterium E.2) | Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung |
Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik „Sonstiges“ im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
a) GEFORDERTER NACHWEIS:
(1) Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL E, E.2 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR
(2) Auf besonderes Verlangen: Bestätigung des Versicherungsgebers.
b) GEFORDERTE ANGABEN
(1) Eigenerklärung Eigenerklärung - über das Vorliegen - oder die Möglichkeit des Abschlusses (im Auftragsfall) einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit unter Angabe der Deckungssummen, separat ausgewiesen jeweils für Personenschäden und sonstige Schäden.
(2) Auf Verlangen: Versicherungsbestätigung (Erst) auf Verlangen des Auftraggebers ist
- eine Bestätigung des Versicherungsgebers über das Vorliegen einer ausreichenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
- oder eine Erklärung des Versicherungsgebers über die Bereitschaft zum Abschluss (im Auftragsfall) einer entsprechenden Versicherung
- oder zur Erhöhung der Versicherungsleistung vorzulegen. (3) Für den Fall eines Qualifizierungsantrags durch eine Antragstellergemeinschaft Für den Fall eines Qualifizierungsantrags durch eine Antragstellergemeinschaft muss der Nachweis gemäß (1) und auf Verlangen entsprechend (2) für jedes Mitglied der Antragstellergemeinschaft separat erfolgen ODER es muss ein Nachweis entsprechend (1) und auf Verlangen entsprechend (2) für die Antragstellergemeinschaft als juristische Person erbracht werden.
Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
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5.1.9 Eignungskriterien F – technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
[Auszug aus der EU-Auftragsbekanntmachung]
| Kriterium: Referenz zu bestimmten Arbeiten | |||
|---|---|---|---|
| Kriterium FR.1) | Unternehmensreferenzen: Bauoberleitung und | ||
| Bauüberwachung in Bezug auf Tunnelbau in offener Bauweise mittels | |||
| Schlitzwandarbeiten | |||
| (geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards) |
Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik „Sonstiges“ im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR – ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.1 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag sowohl zum Nachweis der Mindeststandards im Kriterium FR.1 als auch im Kriterium FR.2 sowie im Kriterium FR.3 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass „Referenzen von unbekannt“ / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)): (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 und/oder FR.2 und/oder FR.3) der EU- Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber
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(5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR – ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 – FR.3 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.
c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens zwei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1) Mitwirkung/Prüfung bei der Vergabe der Ausführungsleistungen (2.2) Bauoberleitung, (2.3) Bauüberwachung für „Ingenieurbauwerke“ entsprechend HOAI Anlage 12 Nr. 12.1.; LPH 7-8 (2.4) Fachtechnische Überwachung der bauvertraglichen Leistungen, (2.5) Aufmaß- und Rechnungsprüfungen, (2.6) Prüfung von Gleitungsrechnungen, (2.7) Planprüfung, (2.8) Prüfung von Revisionsunterlagen (2.9) Prüfung von Bestandsunterlagen (2.10) Prüfung von Bauwerksbüchern (2.11) Planungs- und Dokumentenmanagement, (2.12) Mängelmanagement. 15
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(2.13) Berichtswesen (2.13.1) technisch (2.13.2) kaufmännisch (2.14) Vertrags- und Nachtragsmanagement (2.15) Unterstützung des Auftraggebers beim Risikomanagement, (2.16) Prüfung von Bauzeiten und Bauabläufen des GUs. (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt / eine Baumaßnahme betroffen haben, das /die folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.1.1) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.1.2) oder in Bezug auf einen „Ballungsraum“ mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein „Ballungsraum“ bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen – und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen „mindestens 500.000 Einwohner“ aufweisen.) (3.2) Bauvolumen mindestens EUR 100 Mio. netto (3.3) Es fand Tunnelbau in offener Bauweise mittels Schlitzwandarbeiten mit einer Mindestlänge von 35 m statt. (3.4) Es fand Tunnelbau im Baugrund, der Besonderheiten der norddeutsche Baugrundverhältnisse oder vergleichbarer Baugrundverhältnisse *) aufwies, statt. (3.5) Betroffen war ein /waren Ingenieurbauwerk(e) nach ZTV-Ing. (3.6) Es fanden Bauarbeiten an oder in der Nähe von Schienenverkehrsanlagen unter „rollendem Rad" statt. (3.7) Es fanden Unterwasserbetonarbeiten statt. (3.8) Es fand Unterwasseraushub statt. (3.9) Es fand Boden-Schlammkonditionierung statt. (3.10) Das Compensation-Grouting-Verfahren wurde angewandt. (3.11) Das Düsenstrahlverfahren bzw. Hochdruckinjektionsverfahren wurde angewandt. (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2010 liegen. (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung (Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen) (5.1) abgeschlossen sein. (5.2) oder in Bezug auf das Referenzprojekt gemäß (3) für mindestens drei Jahre erbracht worden sein.
*) Norddeutsche Baugrundverhältnisse oder vergleichbar sind dann gegeben, wenn sich die Baugrundverhältnisse folgende Eigenschaften haben: Bodenaufbau aus Aufschüttungen, Sanden, Geschiebemergel, Findlingen, Beckenschluff, Lauenburger Ton und Glimmerton mit Torf- und Schlufflagen, Schmelzwassersanden sowie Rinnen- und Senkenfüllungen aus Mudden, Torf, humosen Sanden und Kieslagen.
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| Kriterium: Referenz zu bestimmten Arbeiten | |||
|---|---|---|---|
| Kriterium FR.2) | Unternehmensreferenzen: Bauoberleitung und | ||
| Bauüberwachung in Bezug auf Tunnelbau in offener Bauweise mittels | |||
| Bohrpfahlarbeiten | |||
| (geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards) |
Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik „Sonstiges“ im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. .
a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR – ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.2 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag sowohl zum Nachweis der Mindeststandards im Kriterium FR.1 als auch im Kriterium FR.2 sowie im Kriterium FR.3 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass „Referenzen von unbekannt“ / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)): (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 und/oder FR.2 und/oder FR.3) der EU- Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
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(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR – ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 – FR.3 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.
c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens zwei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1) Mitwirkung/Prüfung bei der Vergabe der Ausführungsleistungen (2.2) Bauoberleitung, (2.3) Bauüberwachung für „Ingenieurbauwerke“ entsprechend HOAI Anlage 12 Nr. 12.1.; LPH 7-8 (2.4) Fachtechnische Überwachung der bauvertraglichen Leistungen, (2.5) Aufmaß- und Rechnungsprüfungen, (2.6) Prüfung von Gleitungsrechnungen, (2.7) Planprüfung, (2.8) Prüfung von Revisionsunterlagen (2.9) Prüfung von Bestandsunterlagen (2.10) Prüfung von Bauwerksbüchern (2.11) Planungs- und Dokumentenmanagement, (2.12) Mängelmanagement. (2.13) Berichtswesen (2.13.1) technisch (2.13.2) kaufmännisch (2.14) Unterstützung des Auftraggebers beim Risikomanagement, (2.15) Prüfung von Bauzeiten und Bauabläufen des GUs.
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(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt / eine Baumaßnahme betroffen haben, das /die folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.1.1) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.1.2) oder in Bezug auf einen „Ballungsraum“ mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein „Ballungsraum“ bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen – und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen „mindestens 500.000 Einwohner“ aufweisen.) (3.2) Bauvolumen mindestens EUR 100 Mio. netto (3.3) Es fand Tunnelbau in offener Bauweise mittels Bohrpfählen mit einer Mindestlänge von 30 m statt. (3.4) Tunnelbau im Baugrund, der Besonderheiten der norddeutsche Baugrundverhältnisse oder vergleichbarer Baugrundverhältnisse *) aufwies, statt. (3.5) Betroffen war ein / waren Ingenieurbauwerk(e) nach ZTV-Ing. (3.6) Es fanden Bauarbeiten an oder in der Nähe von Schienenverkehrsanlagen unter „rollendem Rad" statt. (3.7) Es fanden Unterwasserbetonarbeiten statt. (3.8) Es fand Unterwasseraushub statt. (3.9) Es fand Boden-Schlammkonditionierung statt. (3.10) Es wurde das Compensation-Grouting-Verfahren angewandt. (3.11) Es wurde das Düsenstrahlverfahren bzw. Hochdruckinjektionsverfahren. (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2010 liegen. (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung (Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen) (5.1) abgeschlossen sein. (5.2) oder in Bezug auf das Referenzprojekt gemäß (3) für mindestens drei Jahre erbracht worden sein. . *) Norddeutsche Baugrundverhältnisse oder vergleichbar sind dann gegeben, wenn sich die Baugrundverhältnisse folgende Eigenschaften haben: Bodenaufbau aus Aufschüttungen, Sanden, Geschiebemergel, Findlingen, Beckenschluff, Lauenburger Ton und Glimmerton mit Torf- und Schlufflagen, Schmelzwassersanden sowie Rinnen- und Senkenfüllungen aus Mudden, Torf, humosen Sanden und Kieslagen.
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| Kriterium: Referenz zu bestimmten Arbeiten | |||
|---|---|---|---|
| Kriterium FR.3) | Unternehmensreferenzen: Bauoberleitung und | ||
| Bauüberwachung in Bezug auf Tunnelbau in geschlossener Bauweise mittels | |||
| maschinellem Schildvortrieb | |||
| (geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards) |
Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik „Sonstiges“ im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR – ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.3 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag sowohl zum Nachweis der Mindeststandards im Kriterium FR.1 als auch im Kriterium FR.2 sowie im Kriterium FR.3 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN:
Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass „Referenzen von unbekannt“ / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)): (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 und/oder FR.2 und/oder FR.3) der EU- Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung
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(9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR – ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 – FR.3 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird.
c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens zwei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1) Mitwirkung/Prüfung bei der Vergabe der Ausführungsleistungen (2.2) Bauoberleitung, (2.3) Bauüberwachung für „Ingenieurbauwerke“ entsprechend HOAI Anlage 12 Nr. 12.1.; LPH 7-8) (2.4) Fachtechnische Überwachung der bauvertraglichen Leistungen, (2.5) Aufmaß- und Rechnungsprüfungen, (2.6) Prüfung von Gleitungsrechnungen, (2.7) Planprüfung, (2.8) Prüfung von Revisionsunterlagen (2.9) Prüfung von Bestandsunterlagen (2.10) Prüfung von Bauwerksbüchern (2.11) Planungs- und Dokumentenmanagement, (2.12) Mängelmanagement. (2.13) Berichtswesen (2.13.1) technisch (2.13.2) kaufmännisch (2.14) Vertrags- und Nachtragsmanagement (2.15) Unterstützung des Auftraggebers beim Risikomanagement, (2.16) Prüfung von Bauzeiten und Bauabläufen des GUs.
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(3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt / eine Baumaßnahme betroffen haben, das /die folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.1.1) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.1.2) oder in Bezug auf einen „Ballungsraum“ mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein „Ballungsraum“ bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen – und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen „mindestens 500.000 Einwohner“ aufweisen.) (3.2) Bauvolumen mindestens EUR 100 Mio. netto (3.3) Es fand maschineller Schildvortrieb - Hydro- oder EPB- Vortrieb Ø ≥ 6 m) mit einer Mindesttunnellänge von 2 km statt. (3.4) Es fand Tunnelbau im Baugrund, der Besonderheiten der norddeutsche Baugrundverhältnisse oder vergleichbarer Baugrundverhältnisse *) aufwies, statt. (3.5) Betroffen war ein / waren Ingenieurbauwerk(e) nach ZTV-Ing. (3.6) Es fanden Bauarbeiten an oder in der Nähe von Schienenverkehrsanlagen unter „rollendem Rad" statt. (3.7) Es fand Boden-Schlammkonditionierung statt. (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2010 liegen. (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung (Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen) (5.1) abgeschlossen sein. (5.2) oder in Bezug auf das Referenzprojekt gemäß (3) für mindestens drei Jahre erbracht worden sein. . *) Norddeutsche Baugrundverhältnisse oder vergleichbar sind dann gegeben, wenn sich die Baugrundverhältnisse folgende Eigenschaften haben: Bodenaufbau aus Aufschüttungen, Sanden, Geschiebemergel, Findlingen, Beckenschluff, Lauenburger Ton und Glimmerton mit Torf- und Schlufflagen, Schmelzwassersanden sowie Rinnen- und Senkenfüllungen aus Mudden, Torf, humosen Sanden und Kieslagen.
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| Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft | ||
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| Kriterium FP.1) | Allgemeine Beschäftigenzahlen / Personalbestand |
Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik „Sonstiges“ im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL F, FP.1 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4 EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
b) GEFORDERTE ANGABEN: Angaben zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten / zum jahresdurchschnittlichen Personalbestand in den letzten drei Kalenderjahre, jeweils gesamt und jeweils bezogen auf für relevant erachtete (Fach-)Abteilungen. Zu den Beschäftigten in diesem Sinne zählen auch Inhaber. Die Angabe hat separat je Jahr zu erfolgen und es ist der Durchschnitt über die angegebenen Jahre anzugeben. Sofern seit Beginn der Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch keine drei Kalenderjahre vergangen sind ist der Beginn der Geschäftstätigkeit in dem gesonderten Feld des Formulars anzugeben.
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