Baumkontrollen und Sonderkontrollen im Westraum 2026 bis 2030

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.11.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.061.010 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.10.2025
CPV-Codes
Kontroll- und Überwachungsleistungen (71700000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
661270-2025
Verfahrensnummer
1cfebb2b-6bb6-4a30-bb00-3aeb9c2d61d7

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Kurzbeschreibung

Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH aus Senftenberg vergibt eine Rahmenvereinbarung für fachgerechte Baumkontrollen vom Boden aus auf einer Gesamtfläche von rund 30 Millionen m² im Westraum. Die Kontrollen umfassen die Einzelprüfung und Dokumentation von Bäumen nach der Richtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL), in der Regel jährlich abwechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand; zusätzlich können nach Extremwetter oder Unfällen Sonderkontrollen beauftragt werden. Die Leistungen werden von 2026 bis 2030 bedarfsabhängig über Einzelabrufe vergeben und haben einen geschätzten Wert von rund 2,06 Millionen Euro.

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Leistungsbeschreibung

Baumkontrollen als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, nach aktueller FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Baumkontrolle an flächigen Baumbeständen/Gehölzbeständen ist in Form einer >>Negativkontrolle<< durchzuführen und zu dokumentieren. Jeder Baum ist einzeln und von allen Seiten im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich visuell zu kontrollieren. Die zu untersuchende Gesamtfläche beläuft sich dabei auf ca. 30.000.000 m². Die Grundstücke der LMBV bzw. über vertragliche Regelung gebundene Grundstücke, welche einen Gehölzbestand aufweisen, sind in der Regel einmal jährlich, alternierend, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Zwischen den Kontrollen dürfen maximal 15 Monate, sollen mindestens aber 6 Monate liegen. Nach extremen Witterungsereignissen (z.B. Sturm, Nassschnee, Eisregen) oder Unfällen mit Baumbeteiligung kann der Auftraggeber Sonderkontrollen für einzelne oder sämtlich Grundstücke anweisen bzw. bei Unfällen mit Baumbeteiligung ist der konkrete Baum zu kontrollieren. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf vom AG beim Auftragnehmer bestellt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Baumschau Westraum 2026 bis 20302.061.212 EUR

    Baumkontrollen als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, nach aktueller FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Baumkontrolle an flächigen Baumbeständen/Gehölzbeständen ist in Form einer >>Negativkontrolle<< durchzuführen und zu dokumentieren. Jeder Baum ist einzeln und von allen Seiten im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich visuell zu kontrollieren. Die zu untersuchende Gesamtfläche beläuft sich dabei auf ca. 30.000.000 m². Die Grundstücke der LMBV bzw. über vertragliche Regelung gebundene Grundstücke, welche einen Gehölzbestand aufweisen, sind in der Regel einmal jährlich, alternierend, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Zwischen den Kontrollen dürfen maximal 15 Monate, sollen mindestens aber 6 Monate liegen. Nach extremen Witterungsereignissen (z.B. Sturm, Nassschnee, Eisregen) oder Unfällen mit Baumbeteiligung kann der Auftraggeber Sonderkontrollen für einzelne oder sämtlich Grundstücke anweisen bzw. bei Unfällen mit Baumbeteiligung ist der konkrete Baum zu kontrollieren. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf vom AG beim Auftragnehmer bestellt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen.

    Frist: 10.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.

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LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Baumschau Westraum 2026 bis 2030

Preis

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Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 136919-2026

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