Technische CAD-Bearbeitung und Aktualisierung bergbaulicher Risswerke in der Lausitz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.06.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 800.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.05.2024
- CPV-Codes
- Digitalisierte Kartenerstellung (71354100)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 297079-2024
- Verfahrensnummer
- fa4c852f-60ac-47da-b150-06e7c790b727
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung die technische computergestützte Planbearbeitung (CAD) zur laufenden Aktualisierung digitaler Risswerke und Bestandspläne sowie die Erstellung jährlicher Behörden- und Betriebsausfertigungen. Die Unterlagen betreffen den Sanierungsbereich Lausitz mit einer Fläche von etwa 850 km²; vorgesehen sind bis zu rund 300 Einzelabrufe pro Jahr, bei einem geschätzten Auftragswert von 800.000 Euro. Angebote sind bis zum 18. Juni 2024 um 08:00 Uhr einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Die LMBV mbH führt auf Grundlage des § 63 Bundesberggesetz (BBergG) für ihre Sanierungsbetriebe Risswerke nach Markscheider-Bergverordnung. Die Gewinnungsrisse werden überwiegend im Maßstab 1:2000 im CAD-Format Microstation 3D-DGN geführt und umfassen im Sanierungsbereich Lausitz eine Fläche von ca. 850 km². Gegenstand des Vertrags ist vorrangig die technische CAD-Bearbeitung zur permanenten Aktualisierung der Digitalen Risswerksdatenbasis der Gewinnungsrisse und Bestandspläne auf Grundlage vom AG übergebener Messungen und Unterlagen, sowie die Herstellung der jährlichen Behörden- und Betriebsausfertigungen im Sanierungsbereich Lausitz. Der Gesamtumfang kann bis zu ca. 300 Einzelabrufe/-vorgänge über Leistungskatalog verschiedenster Größenordnung pro Jahr betragen. Die Mengenschätzung stellt keine Abnahmegarantie dar. Der Nachtragungsbedarf variiert in Abhängigkeit des Sanierungsgeschehens, Technologieänderungen beim Auftraggeber sowie bergrechtlicher Vorgaben.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung: Digitale Bearbeitung marscheiderischer Risswerksbelange800.000 EUR
Die LMBV mbH führt auf Grundlage des § 63 BBergG für ihre Sanierungsbetriebe Risswerke nach MarkschBergV. Die Gewinnungsrisse werden überwiegend im Maßstab 1:2000 im CAD-Format MicroStation 3D-DGN geführt und umfassen im Sanierungsbereich Lausitz eine Fläche von ca. 850 km². Gegenstand des Auftrags ist vorrangig die technische CAD-Bearbeitung zur permanenten Aktualisierung der Digitalen Risswerksdatenbasis der Gewinnungsrisse und Bestandspläne auf Grundlage vom AG übergebener Messungen und Unterlagen sowie die Herstellung der jährlichen Behörden- und Betriebsausfertigungen im Sanierungsbereich Lausitz. Der Gesamtumfang kann bis zu ca. 300 Einzelabrufe/-vorgänge über Leistungskatalog verschiedenster Größenordnung pro Jahr betragen. Die Mengenschätzung stellt keine Abnahmegarantie dar. Der Nachtragungsbedarf variiert in Abhängigkeit des Sanierungsgeschehens, Technologieänderungen beim Auftraggeber sowie bergrechtlicher Vorgaben. Die Haupttätigkeitsfelder sind definiert durch: • Einarbeitung von Luftbildauswertungen in die Risswerksdatenbasis (i.d.R. einmal jährliche Auswertung von Änderungen) • Einarbeitung von terrestrischen Aufmaßen und Lotungen in die Risswerksdatenbasis (permanente Aktualisierung) • Einarbeitung/Bearbeitung/Aufarbeitung thematischer Sachverhalte in Risswerksdatenbasis (z. B. Einarbeitung der Ergebnisse von Verwahrungsdokumentationen, Änderungen geotechnischer Sperrbereiche und anderer Grenzen, Aufarbeitung historischer Unterlagen und der Historiendatei, Aktualisierung von textlichen Angaben wie Wasserständen, Isolinienkonstruktionen, Schnittdarstellungen, u. ä.) • Herstellung von Behörden- und Betriebsausfertigungen zur Beurkundung durch die Markscheider des Auftraggebers • sämtliche notwendige markscheiderische Begleitarbeiten im Zusammenhang mit Risswerksbestandteilen Es gelten die Vorgaben der Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV) und DIN 21901 ff. sowie die betrieblichen Regelwerke des Auftraggebers. Es können Bearbeitungen mit sofortigem Tätigwerden erforderlich sein, z. B. bei Havarien, Gefahren und Schadensfällen, wie geotechnischen Ereignissen. Die Klärung macht die Einbeziehung von markscheiderischen Unterlagen mit hoher Dringlichkeit notwendig. Auf die fachlich begleitende Zuarbeit muss in solchen Fällen unverzüglich zurückgegriffen werden.
Frist: 18.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung: Digitale Bearbeitung marscheiderischer Risswerksbelange
- Qualität der vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Testdateien: 60% -- siehe auch "Nutzwertanalyse Zuschlag" . qualitative Bewertung der bearbeiteten Testdateien: -------------------------------------------------------------------- - 10 Punkte: Risswerk ist richtig, vollständig und nachvollziehbar sowie übersichtlich und lesbar. Insbesondere sind - Ebenen/Objektschlüssel korrekt laut Zeichenvorschriften der LMBV erkannt worden und dementsprechend zugeordnet, - sicherheitsrelevante Elemente als solche erkannt und verarbeitet, - bergbauspezifische und thematische Sachverhalte fachlich korrekt berücksichtigt. . - 5 Punkte: Geringfügige Fehler, die das Risswerk in seiner Gesamtheit nicht in Frage stellen und eine Beurkundung nicht gefährden . - 0 Punkte: Grobe Fehler, die das Risswerk in seiner Gesamtheit in Frage stellen und eine Beurkundung gefährden
- 60 %
- Preis = 40% -- siehe auch "Nutzwertanalyse Zuschlag" Optionale Leistungen fließen grundsätzlich in die Ermittlung der Angebotssumme und somit in die Wertung ein.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 481618-2024
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