Baumkontrollen und dokumentierte Gehölzbestandskontrollen 2026–2030

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.11.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.639.809 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.10.2025
CPV-Codes
Kontroll- und Überwachungsleistungen (71700000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
704676-2025
Verfahrensnummer
9ed241d0-0721-452b-9c7c-23053ede0d48

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Kurzbeschreibung

Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH aus Senftenberg sucht einen Dienstleister für fachlich qualifizierte Baumkontrollen vom Boden aus auf rund 24.000.000 m² in den angegebenen Regionen Brandenburgs und Sachsens. Die Kontrollen umfassen die Einzelprüfung von Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich nach der Richtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL), in der Regel jährlich abwechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand, ergänzt um mögliche Sonderkontrollen nach Unwettern oder Unfällen. Die Leistungen sollen von Mitte 2026 bis 2030 bedarfsweise über eine Rahmenvereinbarung abgerufen werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 1.639.809 Euro.

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Leistungsbeschreibung

Baumkontrollen als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, nach aktueller FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Baumkontrolle an flächigen Baumbeständen/Gehölzbeständen ist in Form einer >>Negativkontrolle<< durchzuführen und zu dokumentieren. Jeder Baum ist einzeln und von allen Seiten im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich visuell zu kontrollieren. Die zu untersuchende Gesamtfläche beläuft sich dabei auf ca. 24.000.000 m². Die Grundstücke der LMBV bzw. über vertragliche Regelung gebundene Grundstücke, welche einen Gehölzbestand aufweisen, sind in der Regel einmal jährlich, alternierend, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Zwischen den Kontrollen dürfen maximal 15 Monate, sollen mindestens aber 6 Monate liegen. Nach extremen Witterungsereignissen (z.B. Sturm, Nassschnee, Eisregen) oder Unfällen mit Baumbeteiligung kann der Auftraggeber Sonderkontrollen für einzelne oder sämtlich Grundstücke anweisen bzw. bei Unfällen mit Baumbeteiligung ist der konkrete Baum zu kontrollieren. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf vom AG beim Auftragnehmer bestellt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Baumschau Mitte 2026 bis 20301.639.809 EUR

    Baumkontrollen als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, nach aktueller FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Baumkontrolle an flächigen Baumbeständen/Gehölzbeständen ist in Form einer >>Negativkontrolle<< durchzuführen und zu dokumentieren. Jeder Baum ist einzeln und von allen Seiten im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich visuell zu kontrollieren. Die zu untersuchende Gesamtfläche beläuft sich dabei auf ca. 24.000.000 m². Die Grundstücke der LMBV bzw. über vertragliche Regelung gebundene Grundstücke, welche einen Gehölzbestand aufweisen, sind in der Regel einmal jährlich, alternierend, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Zwischen den Kontrollen dürfen maximal 15 Monate, sollen mindestens aber 6 Monate liegen. Nach extremen Witterungsereignissen (z.B. Sturm, Nassschnee, Eisregen) oder Unfällen mit Baumbeteiligung kann der Auftraggeber Sonderkontrollen für einzelne oder sämtlich Grundstücke anweisen bzw. bei Unfällen mit Baumbeteiligung ist der konkrete Baum zu kontrollieren. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf vom AG beim Auftragnehmer bestellt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen.

    Frist: 24.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.

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LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Baumschau Mitte 2026 bis 2030

Preis

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 51342-2026

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