Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherungen für den Neubau Postblock Nord
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 22.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe-online.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 651567-2026
- Verfahrensnummer
- 1a7d29e9-60bf-4208-a644-180e1fc117a7
- CPV-Codes
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (66000000); Versicherungen (66510000)
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt Versicherungen für den Neubau Postblock Nord in Berlin aus. Beschafft werden eine kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherungen; zusätzlich ist ein eigenständiger Haftpflicht-Exzedentenvertrag mit einer Deckungssumme von 20 Millionen Euro vorgesehen. Teilnahmeanträge müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC) eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben wird eine kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben Postblock Nord
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1 Kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung
Kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben Postblock Nord
LOT-0002 · Los 2 Haftpflicht-Excedent
Eigenständiger Vertrag (Excedentenvertrag) Die Deckungssumme beträgt EUR 20 Mio. (XS 20 Mio.). In den Bedingungen soll dieser Vertrag dem Grundvertrag folgen (Following Form).
Anforderungen an deinen Betrieb
1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. 1. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 2. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1 Kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung
- Für das nachfolgende Verhandlungsverfahren sind folgende Zuschlagskriterien vorgesehen: Los 1: 1. Höhe der Prämie 65 % 2. Qualität des angebotenen Versicherungsschutzes 35 % Informationen, die die Zuschlagskriterien näher beschreiben sowie die Inhalte der dazu erwarteten Erklärungen näher spezifizieren, werden in den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren enthalten sein. Den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren wird ein Vertragstext zum ausgeschriebenen Versicherungsschutz beigefügt. Dieser Vertragstext gilt als Richtlinie für die Indikationsangebote. Bietern ist es jedoch gestattet, im Indikationsangebot sowohl einschränkend als auch erweiternd von diesem Vertragstext abzuweichen. Die Abweichungen sind im Indikationsangebot zu erläutern. Die Vergabestelle behält sich vor, für die folgende Runde des Verfahrens Änderungen des Vertragstextes vorzunehmen. Es können z. B. Erweiterungsvorschläge von Bietern aufgegriffen und diese können zum Gegenstand des Versicherungsschutzes gemacht werden. Negative Abweichungen, also Einschränkungen des Versicherungsschutzes, können zugelassen werden. In diesem Falle werden diese dann in die inhaltliche Bewertung weiterhin einbezogen, oder den Bietern wird für die Verhandlungsrunde mitgeteilt, dass diese Einschränkungen nicht zulässig sind. Ein Angebot, das in der zweiten Runde diese Einschränkungen dann immer noch enthält, ist auszuschließen. Ziel ist es, für das letztverbindliche Angebot (dieses wird nach der mündlichen Verhandlungsrunde abgegeben) möglichst inhaltlich weitestgehend übereinstimmende Angebote von sämtlichen Bietern zu erhalten. Sofern alle Angebote im letztverbindlichen Angebot inhaltlich identisch sind, erhalten diese unter dem Wertungskriterium Qualität des angebotenen Versicherungsschutzes die gleiche Punktzahl. Bei der Prämienhöhe erhält das Angebot mit der niedrigsten Prämie 100 Punkte. Ein Angebot mit einer Prämienüberschreitung, dieses Bestangebotes von z. B. 10 % erhält 90 Punkte (pro Prozentpunkt Überschreitung erfolgt ein Abzug von einem Punkt). Bei Los 1 fließt die Punktzahl der Qualität des Versicherungsschutzes zu 35 % in die Endpunktzahl ein, die Punktzahl für die angebotene Prämie fließt zu 65 % in die Endpunktzahl ein. Das Angebot mit der höchsten Endpunktzahl ist zu bezuschlagen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass aufgrund der Struktur des Verfahrens voraussichtlich Zuschläge an mehrere Bieter erfolgen werden (Angebote auf Teilquoten sind zulässig).
- 65 %
- Qualität des angebotenen Versicherungsschutzes 35 %
- 35 %
LOT-0002 · Los 2 Haftpflicht-Excedent
- Für das nachfolgende Verhandlungsverfahren sind folgende Zuschlagskriterien vorgesehen: Los 2: 1. Höhe der Prämie 100 % (keine inhaltlichen Unterschiede der Angebote) Den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren wird ein Vertragstext zum ausgeschriebenen Versicherungsschutz beigefügt. Dieser Vertragstext gilt als Richtlinie für die Indikationsangebote. Bietern ist es jedoch gestattet, im Indikationsangebot sowohl einschränkend als auch erweiternd von diesem Vertragstext abzuweichen. Die Abweichungen sind im Indikationsangebot zu erläutern. Die Vergabestelle behält sich vor, für die folgende Runde des Verfahrens Änderungen des Vertragstextes vorzunehmen. Es können z. B. Erweiterungsvorschläge von Bietern aufgegriffen und diese können zum Gegenstand des Versicherungsschutzes gemacht werden. Negative Abweichungen, also Einschränkungen des Versicherungsschutzes, können zugelassen werden. In diesem Falle werden diese dann in die inhaltliche Bewertung weiterhin einbezogen, oder den Bietern wird für die Verhandlungsrunde mitgeteilt, dass diese Einschränkungen nicht zulässig sind. Ein Angebot, das in der zweiten Runde diese Einschränkungen dann immer noch enthält, ist auszuschließen. Ziel ist es, für das letztverbindliche Angebot (dieses wird nach der mündlichen Verhandlungsrunde abgegeben) möglichst inhaltlich weitestgehend übereinstimmende Angebote von sämtlichen Bietern zu erhalten. Die Prämienhöhe ist alleiniges Zuschlagskriterium. Das Angebot mit der niedrigsten Prämie erhält 100 Punkte. Ein Angebot mit einer Prämienüberschreitung, dieses Bestangebotes von z. B. 10 % erhält 90 Punkte (pro Prozentpunkt Überschreitung erfolgt ein Abzug von einem Punkt). Bei Los 2 fließt die Prämienpunktzahl zu 100 % in die Endpunktzahl ein. Das Angebot mit der höchsten Endpunktzahl (niedrigste Prämie) ist zu bezuschlagen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
16 Dateien laut Portal · Stand 22.09.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Anschreiben | 101 KB | |
| Sonstiges | 32 KB | |
| Sonstiges | 111 KB | |
| Sonstiges | 186 KB | |
| Sonstiges | 5,3 MB | |
| Sonstiges | 109 KB | |
| Anschreiben | 29 KB | |
| Sonstiges | 45 KB | |
| Formular | 27 KB | |
| Formular | 61 KB | |
| Sonstiges | 98 KB | |
| Anschreiben | 24 KB | |
| Sonstiges | 762 KB | |
| Sonstiges | 25 KB | |
| Anschreiben | 51 KB |
Anforderungen
1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. 1. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 2. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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