Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherungen für den Neubau Postblock Nord

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Status
Offen
Angebotsfrist
22.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.09.2026
Originalbekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
651567-2026
Verfahrensnummer
1a7d29e9-60bf-4208-a644-180e1fc117a7
CPV-Codes
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (66000000); Versicherungen (66510000)

Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt Versicherungen für den Neubau Postblock Nord in Berlin aus. Beschafft werden eine kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherungen; zusätzlich ist ein eigenständiger Haftpflicht-Exzedentenvertrag mit einer Deckungssumme von 20 Millionen Euro vorgesehen. Teilnahmeanträge müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Ausgeschrieben wird eine kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben Postblock Nord

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1 Kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung

    Kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben Postblock Nord

  • LOT-0002 · Los 2 Haftpflicht-Excedent

    Eigenständiger Vertrag (Excedentenvertrag) Die Deckungssumme beträgt EUR 20 Mio. (XS 20 Mio.). In den Bedingungen soll dieser Vertrag dem Grundvertrag folgen (Following Form).

Anforderungen an deinen Betrieb

1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. 1. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 2. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 Kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung

Für das nachfolgende Verhandlungsverfahren sind folgende Zuschlagskriterien vorgesehen: Los 1: 1. Höhe der Prämie 65 % 2. Qualität des angebotenen Versicherungsschutzes 35 % Informationen, die die Zuschlagskriterien näher beschreiben sowie die Inhalte der dazu erwarteten Erklärungen näher spezifizieren, werden in den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren enthalten sein. Den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren wird ein Vertragstext zum ausgeschriebenen Versicherungsschutz beigefügt. Dieser Vertragstext gilt als Richtlinie für die Indikationsangebote. Bietern ist es jedoch gestattet, im Indikationsangebot sowohl einschränkend als auch erweiternd von diesem Vertragstext abzuweichen. Die Abweichungen sind im Indikationsangebot zu erläutern. Die Vergabestelle behält sich vor, für die folgende Runde des Verfahrens Änderungen des Vertragstextes vorzunehmen. Es können z. B. Erweiterungsvorschläge von Bietern aufgegriffen und diese können zum Gegenstand des Versicherungsschutzes gemacht werden. Negative Abweichungen, also Einschränkungen des Versicherungsschutzes, können zugelassen werden. In diesem Falle werden diese dann in die inhaltliche Bewertung weiterhin einbezogen, oder den Bietern wird für die Verhandlungsrunde mitgeteilt, dass diese Einschränkungen nicht zulässig sind. Ein Angebot, das in der zweiten Runde diese Einschränkungen dann immer noch enthält, ist auszuschließen. Ziel ist es, für das letztverbindliche Angebot (dieses wird nach der mündlichen Verhandlungsrunde abgegeben) möglichst inhaltlich weitestgehend übereinstimmende Angebote von sämtlichen Bietern zu erhalten. Sofern alle Angebote im letztverbindlichen Angebot inhaltlich identisch sind, erhalten diese unter dem Wertungskriterium Qualität des angebotenen Versicherungsschutzes die gleiche Punktzahl. Bei der Prämienhöhe erhält das Angebot mit der niedrigsten Prämie 100 Punkte. Ein Angebot mit einer Prämienüberschreitung, dieses Bestangebotes von z. B. 10 % erhält 90 Punkte (pro Prozentpunkt Überschreitung erfolgt ein Abzug von einem Punkt). Bei Los 1 fließt die Punktzahl der Qualität des Versicherungsschutzes zu 35 % in die Endpunktzahl ein, die Punktzahl für die angebotene Prämie fließt zu 65 % in die Endpunktzahl ein. Das Angebot mit der höchsten Endpunktzahl ist zu bezuschlagen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass aufgrund der Struktur des Verfahrens voraussichtlich Zuschläge an mehrere Bieter erfolgen werden (Angebote auf Teilquoten sind zulässig).
65 %
Qualität des angebotenen Versicherungsschutzes 35 %
35 %

LOT-0002 · Los 2 Haftpflicht-Excedent

Für das nachfolgende Verhandlungsverfahren sind folgende Zuschlagskriterien vorgesehen: Los 2: 1. Höhe der Prämie 100 % (keine inhaltlichen Unterschiede der Angebote) Den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren wird ein Vertragstext zum ausgeschriebenen Versicherungsschutz beigefügt. Dieser Vertragstext gilt als Richtlinie für die Indikationsangebote. Bietern ist es jedoch gestattet, im Indikationsangebot sowohl einschränkend als auch erweiternd von diesem Vertragstext abzuweichen. Die Abweichungen sind im Indikationsangebot zu erläutern. Die Vergabestelle behält sich vor, für die folgende Runde des Verfahrens Änderungen des Vertragstextes vorzunehmen. Es können z. B. Erweiterungsvorschläge von Bietern aufgegriffen und diese können zum Gegenstand des Versicherungsschutzes gemacht werden. Negative Abweichungen, also Einschränkungen des Versicherungsschutzes, können zugelassen werden. In diesem Falle werden diese dann in die inhaltliche Bewertung weiterhin einbezogen, oder den Bietern wird für die Verhandlungsrunde mitgeteilt, dass diese Einschränkungen nicht zulässig sind. Ein Angebot, das in der zweiten Runde diese Einschränkungen dann immer noch enthält, ist auszuschließen. Ziel ist es, für das letztverbindliche Angebot (dieses wird nach der mündlichen Verhandlungsrunde abgegeben) möglichst inhaltlich weitestgehend übereinstimmende Angebote von sämtlichen Bietern zu erhalten. Die Prämienhöhe ist alleiniges Zuschlagskriterium. Das Angebot mit der niedrigsten Prämie erhält 100 Punkte. Ein Angebot mit einer Prämienüberschreitung, dieses Bestangebotes von z. B. 10 % erhält 90 Punkte (pro Prozentpunkt Überschreitung erfolgt ein Abzug von einem Punkt). Bei Los 2 fließt die Prämienpunktzahl zu 100 % in die Endpunktzahl ein. Das Angebot mit der höchsten Endpunktzahl (niedrigste Prämie) ist zu bezuschlagen.
100 %

Vergabeunterlagen

16 Dateien laut Portal · Stand 22.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
A-01 Teilnahmebedingungen VgV.pdfAnschreiben101 KB
A-02 Eignungsnachweise VgV 2-stufig.pdfSonstiges32 KB
A-03 Informationen zum Teilnahmewettbewerb.pdfSonstiges111 KB
A-03.1 Anlage 1 zu Anlage A-03 - Beschreibung des Vorhabens.pdfSonstiges186 KB
A-03.2 Anlage 2 zu Anlage A-03 - Lageplan.pdfSonstiges5,3 MB
A-03.3 Anlage 3 zu Anlage A-03 - Luftbild.pdfSonstiges109 KB
B-01.1 Anschreiben zum Teilnahmeantrag VgV.pdfAnschreiben29 KB
B-03 Teilnehmerauskunft Eignungskriterien.docxSonstiges45 KB
B-05 Erklärung zur Bewerber-Bietergemeinschaft.docxFormular27 KB
B-05 Erklärung zur Bewerber-Bietergemeinschaft.pdfFormular61 KB
B-07 Hinweisblatt GWB 2-stufig.pdfSonstiges98 KB
B-09 Abschließende Liste Teilnahmeantrag.pdfAnschreiben24 KB
C-05_Infoblatt_extern_IT_Geheim_Daten.pdfSonstiges762 KB
FB_Frage-Antwort_VOEK_037-26.xlsxSonstiges25 KB
0_Aufforderung zur Abgabe eines TNAs.pdfAnschreiben51 KB

Anforderungen

1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. 1. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 2. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.

Änderungen und Bieterfragen

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