Bau und Lieferung von drei elektrisch betriebenen Fahrgastschiffen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.05.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.04.2025
CPV-Codes
Schiffe und Boote (34500000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
240094-2025
Verfahrensnummer
ea354006-29d5-407d-bac5-fa2de1032ff0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung den Bau und die Lieferung von drei elektrisch betriebenen Fahrgastschiffen des Typs 2030e. Die Schiffe sind für den Ein-Personen-Betrieb im Hamburger Hafen sowie für Einsätze auf der Elbe einschließlich Nebenfahrwasser vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage; Teilnahmeanträge müssen bis zum 12. Mai 2025 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über Bau und Lieferung von drei elektrisch betriebenen Fahrgastschiffen vom Typ 2030e für den Ein-Personen-Betrieb im Hamburger Hafen und Einsatz auf der Elbe einschl. Nebenfahrwasser.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubau von Fahrgastschiffen Typ 2030e

    Rahmenvereinbarung über Bau und Lieferung von drei elektrisch betriebenen Fahrgastschiffen vom Typ 2030e für den Ein-Personen-Betrieb im Hamburger Hafen und Einsatz auf der Elbe einschl. Nebenfahrwasser.

Anforderungen an deinen Betrieb

a) Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag zu erklären, dass aa) keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen, bb) keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, cc) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, dd) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen, ee) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 AentG nicht vorliegen, ff) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen und dass gg) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen und dass hh) keine Ausschlussgründe gemäß Art. 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 vorliegen. b) Zudem haben die Bewerber nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie - eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie - die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vor, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein. Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehenden Erklärungen und Nachweise einzeln vorlegen muss. Die HADAG kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind von den Bewerbern nach Aufforderung durch die HADAG innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, ist der Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

a) Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag zu erklären, dass aa) keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen, bb) keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, cc) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, dd) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen, ee) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 AentG nicht vorliegen, ff) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen und dass gg) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen und dass hh) keine Ausschlussgründe gemäß Art. 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 vorliegen. b) Zudem haben die Bewerber nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie - eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie - die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vor, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein. Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehenden Erklärungen und Nachweise einzeln vorlegen muss. Die HADAG kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind von den Bewerbern nach Aufforderung durch die HADAG innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, ist der Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 718911-2025

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