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Beschaffung von drei gebrauchten, aufgearbeiteten Hybrid-Rangierlokomotiven des Typs H3

Status
Offen
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
02.10.2026
CPV-Codes
Lokomotiven (34611000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
678853-2026
Verfahrensnummer
aed1444e-6f5a-4ef8-8aa0-77179721d551

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH beschafft drei gebrauchte, aufgearbeitete Hybrid-Rangierlokomotiven des Typs H3 zur Erneuerung und Ergänzung ihres Fuhrparks. Die emissionsarmen Fahrzeuge sollen im Rangierdienst in den Berliner Binnenhäfen eingesetzt werden und unter anderem einen lokal emissionsfreien Betriebsmodus sowie genügend Energie für einen Arbeitstag bieten. Die Übergabe ist derzeit ab Juni 2027 vorgesehen; ein verbindlicher Endtermin steht noch nicht fest.

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Leistungsbeschreibung

BEHALA hat einen Bedarf an drei Rangierlokomotiven mit emissionsarmem Hybridantrieb festgestellt. Diese sollen den bestehenden Fuhrpark erneuern und ergänzen. Die Hybrid-Lokomotiven sollen den bestehenden Diesel-Bestand im Rangierdienst in den Berliner Binnenhäfen ablösen oder ergänzen. Maßgebliche Anforderungen sind: - nicht oberleitungsgebundener Hybridantrieb mit lokal emissionsfreiem Modus, - ausreichende Zugkraft, - Energieautarkie für einen Arbeitstag, - Infrastrukturverträglichkeit (Spurweite, Achslasten, Lichtraum, Gleisbögen, Neigungen), - passende Sicherungs- und Zugbeeinflussungssysteme, - ergonomische Bedienung inklusive Funkfernsteuerung, - tragfähiges Instandhaltungs- und Ersatzteilkonzept. Die funktionale Leistungsbeschreibung sieht darüber hinaus in technischer Hinsicht insbesondere vor: - Hybridantrieb: Nicht oberleitungsgebundener Hybridantrieb mit mindestens zwei sich ergänzenden Energiequellen. Eine Energiequelle muss lokal emissionsfreies Fahren ermöglichen; als zweite Energiequelle ist ein Verbrennungsmotor-Generator oder eine funktional gleichwertige Lösung zulässig. - Betriebsmodi: Mindestens ein emissionsfreier Modus sowie ein Modus für längere, energieautarke Einsätze. Ein automatisches oder fahrergeführtes Energiemanagement muss einen sicheren Wechsel der Betriebsarten ermöglichen. - Anfahr- und Dauerzugkraft: Die Fahrzeuge müssen die vom AG definierten Rangierlastfälle sicher, wiederholbar und ohne unzulässige thermische Einschränkungen bewältigen. Die Bewertung erfolgt vorrangig anhand einer Zugkraft-/Fahrzeitrechnung, nicht allein anhand eines Einzelwertes. Traktionsleistung: Die verfügbare Dauer- und Spitzenleistung muss für das Einsatzprofil einschließlich Nebenverbrauchern, Batterieladung und klimatischer Bedingungen ausreichen. - Geschwindigkeit: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss den Rangierbetrieb und die vorgesehenen Strecken- beziehungsweise Überführungsfahrten abdecken. - Rekuperation: Beim elektrischen Bremsen soll Bremsenergie soweit technisch möglich in den Energiespeicher zurückgeführt oder anderweitig sinnvoll genutzt werden. - Autarkie: Die Fahrzeuge müssen ohne externe Energiezuführung einen vollständigen Arbeitstag gemäß Einsatzplanung bewältigen können; externe Lademöglichkeiten dürfen die Verfügbarkeit verbessern, aber keine zwingende Voraussetzung für jeden Einsatz sein. Spurweite Normalspur 1.435 mm. Achslast: Die maximal zulässige Achslast der vorhandenen Infrastruktur darf nicht überschritten werden. Abmessungen und Lichtraum: Das Fahrzeug muss das am Einsatzort zulässige Lichtraumprofil einhalten. Fahrzeuglänge, Überhänge und Anbauteile müssen die vorhandenen Gleisnutzlängen, Weichenbereiche und Arbeitsräume berücksichtigen. Gleisbögen: Sichere Befahrbarkeit der kleinsten im Einsatzgebiet vorhandenen horizontalen Gleisbogenradien einschließlich gekuppelter Wagen. Neigungen und Ausrundungen: Sicheres Anfahren, Halten und Bremsen auf den im Einsatzgebiet vorhandenen Längsneigungen sowie Befahrbarkeit vorhandener Kuppen und Wannen. Gleis- und Rangiereinrichtungen: Befahrbarkeit der im Betrieb vorhandenen Weichen, Gleisbremsen, Ablauf- und Rangiereinrichtungen, soweit diese im vorgesehenen Einsatz vorkommen. Kupplung und Puffer: Kompatibilität mit den vorhandenen Wagen und Betriebsverfahren. Mindestens konventionelle Seitenpuffer und eine standardisierte mittige Zugeinrichtung oder eine nachweislich gleichwertige Schnittstelle. Automatische Rangierkupplung: Soweit betrieblich vorgesehen, ist eine automatische Rangierkupplung als gesonderte Option anzubieten Herstellerneutrale, funktional gleichwertige Systeme sind zugelassen. Zugbremse: Durchgehende, selbsttätige und mit den eingesetzten Güterwagen kompatible Druckluftbremse nach einschlägigen Eisenbahnstandards. Lokbremse: Direkt wirkende Lokomotivbremse sowie feststellende beziehungsweise federspeicherbasierte Parkbremse. Not- und Rückfallebene: Wirksame Not-, Schnell- und Zwangsbremsfunktionen sowie eine sichere Rückfallebene bei Störung der regulären Bremssteuerung. Gleitschutz und Sandung: Gleitschutz sowie bedarfsgerechte Sandstreueinrichtung zur Sicherstellung der Adhäsion bei ungünstigen Schienenverhältnissen. Sicherheitsfahrschaltung: Funktionierende Sicherheitsfahrschaltung oder ein nach deutschem Regelwerk gleichwertiges System. Zugbeeinflussung: Ausrüstung mit den Zugbeeinflussungs- und Sicherungssystemen, die für die konkret vorgesehenen Fahrwege erforderlich sind. Für Fahrten im deutschen Netz ist die erforderliche nationale Zugbeeinflussung vorzusehen. Zusätzliche europäische Zugbeeinflussung ist nur Muss-Anforderung, wenn sie durch das Betriebskonzept nachweislich benötigt wird. Funk und Kommunikation: Für den vorgesehenen Betrieb erforderlicher Rangier- und gegebenenfalls Zugfunk. Kommunikationslösungen müssen mit den betrieblichen Systemen des AG kompatibel sein. Not-Aus und Warnsysteme: Von den Bedienplätzen erreichbares Not-Aus-System, akustische Warnsignale, normgerechte Fahrzeugbeleuchtung und gut erkennbare Zustandsanzeigen. Brandschutz: Fahrzeugseitiges Brandschutzkonzept mit geeigneten Melde-, Abschalt- und Löschhilfsmitteln für Verbrennungs-, Elektro- und Batteriesysteme. Sowie eine Reihe weiterer Kriterien auf den Gebieten der Bedienung, Ergonomie und Arbeitssicherheit, Umwelt, Energieeffizienz und Verschleiß, Einsatzbedingungen, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, Instandhaltung, Ersatzteile und Gewährleistung, Dokumentation und Schulung sowie Lieferung, Übergabe und Abnahme. Insbesondere müssen die Fahrzeuge innerhalb des betrieblich und finanziell erforderlichen Zeitfensters verfügbar sein. Derzeit ist eine Übergabe ab Juni 2027 vorgesehen; der verbindliche Endtermin ist vor Veröffentlichung festzulegen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · LOT-0001

    Beschaffung dreier gebrauchter, aufgearbeiteter Hybrid-Rangierloks vom Typ H3

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