Lieferung eines Reachstackers und zweier Terminal-Zugmaschinen mit Instandhaltungsleistungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 810.000 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- intermodal.sh GmbH & Co. KG
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- CPV-Codes
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- Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke (34144000)
- Frei lenkbare Förderfahrzeuge (42415310)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 747761-2026
- Verfahrensnummer
- d5b4f4b7-40c3-4711-8142-19c9305d4050
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die intermodal.sh GmbH & Co. KG aus Neumünster beschafft einen Reachstacker und zwei Terminal-Zugmaschinen, jeweils einschließlich Instandhaltungsleistungen. Die Ausschreibung umfasst drei Lose mit einem geschätzten Gesamtwert von 810.000 Euro und betrifft die Region Neumünster. Für jedes Los ist eine Dauer von 365 Tagen angegeben; die Angebotsfrist endet am 10. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Umschlaggeräten (1 Reachstacker und 2 Terminal-Zugmaschinen) inkl. Instandhaltungsleistungen
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Reachstacker 2026550.000 EUR
Los 1 beinhaltet die Lieferung eines Reachstackers inkl. Instandhaltungsleistungen. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis und den weiteren Vergabeunterlagen.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Terminal-Zugmaschine 2026125.000 EUR
Los 2 beinhaltet die Lieferung einer Terminal-Zugmaschine inkl. Instandhaltungsleistungen. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis und den weiteren Vergabeunterlagen.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Terminal-Zugmaschine (inkl. Vorrüstung für Anbaugeräte) 2026135.000 EUR
Los 3 beinhaltet die Lieferung einer Terminal-Zugmaschine (inkl. Vorrüstung für Anbaugeräte) inkl. Instandhaltungsleistungen. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis und den weiteren Vergabeunterlagen.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 142 GWB Das Angebot muss alle in Ziffer 9.3 der Allgemeinen Verfahrensbedingungen (Dok. 00-01) genannten Unterlagen enthalten (die mit "ggf." gekennzeichneten Unterlagen nur falls einschlägig): 00-02 Vordruck Angebotsschreiben, 00-03 Fragenkatalog zur Eignung, 00-04 Nachweis Unternehmensreferenzen, ggf. 00-05 Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers; bei Angebot auf Los 1 zusätzlich verpflichtend: 01-02 Leistungsverzeichnis Los 1, 01-03 Preisblatt Los 1, 01-04 Erklärung zu schalltechnischen Eigenschaften des Reachstackers; bei Angebot auf Los 2 zusätzlich verpflichtend: 02-02 Leistungsverzeichnis Los 2, 02-03 Preisblatt Los 2; bei Angebot auf Los 3 zusätzlich verpflichtend: 03-02 Leistungsverzeichnis Los 3, 03-03 Preisblatt Los 3. Die Unterlagen müssen alle darin geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Das betrifft insbesondere die Preise. Sollten Angebote unvollständig sein oder Unterlagen fehlen, wird die AG unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben (§ 51 SektVO) nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob eine Nachforderung erfolgt. Erfolgt keine Nachforderung oder werden die fehlenden Unterlagen, Angaben oder Erklärungen nicht innerhalb der von der AG gesetzten Frist nachgereicht bzw. vervollständigt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Reachstacker 2026
- Wertungsrelevante Gesamtangebotssumme
- 80 %
- Schallemissionen. Hierzu hat der Bieter im Dok. 01-04 "Erklärung des Bieters zu schalltechnischen Eigenschaften des Reachstackers" die entsprechende Erklärung abzugeben und anzugeben, welchen über den Arbeitszyklus gemittelten Schallleistungspegel gemäß DIN EN ISO 12053 in dB(A) der angebotene Reachstacker einhält. Der Bieter erklärt, dass der von ihm angebotene Reachstacker die folgenden schalltechnischen Eigenschaften erfüllt (Mindestanforderungen): Der Motor und alle andere lärmerzeugenden Systeme werden dem aktuellen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend ausgestattet. Alle Aggregate und Greifwerkzeuge sollen die beste technisch machbare Schallminderung bieten und nachweisbar einhalten können. Die durch den Reach-Stacker verursachten Geräusche dürfen die folgenden gemäß DIN EN ISO 12053 /6/ bestimmten Schallleistungspegel nicht überschreiten: Zulässige gerundete Schallleistungspegel in dB (A): Heben (LWAa) <= 109, Leerlauf (LWAb) <= 100, Fahren (LWAc) <= 106, über Zyklus gemittelt (LWAZ) <= 105. Bei der Handhabung von Ladungseinheiten treten Impulsgeräusche auf, die in der DIN EN ISO 12053 nicht berücksichtigt werden. Damit die notwendigen Schallwerte bei entsprechend vorsichtiger Handhabung beim Absetzen und Greifen überhaupt eingehalten werden können, müssen ergänzend die folgenden Vorgaben eingehalten werden: Die durch den Reach-Stacker verursachten Geräusche dürfen die folgenden maximalen Schallleistungspegel LWA (max) nicht überschreiten: Zulässige maximale gerundete Schallleistungspegel in dB (A): Handhabung von Containern (LWA(max)) <= 130, Handhabung von Trailern (LWA(max)) <= 111. Der maximalen Schallleistungspegel LWA(max) wird aus den während des jeweiligen Handhabungsvorganges mit der Zeitbewertung "fast" gemessenen maximalen A-bewerteten Schalldruckpegeln L(pAF,max) ermittelt. Der Messwert ist in DIN EN ISO 3744 /7/ bzw. in DIN 45645-1 /8/ definiert. Die maximalen Schalldruckpegeln L(pAF,max) sind in Anlehnung an die DIN EN ISO 12053 /6/ für die folgenden Betriebszyklen zu ermitteln: (1) leere Container aufeinander stapeln, (2) Container auf Boden absetzen, (3) Aufsetzen des Spreaders und Einrasten der Tragbolzen in den Container, (4) Abnehmen des Spreaders vom Container, (5) Lösen und Befestigen des Hebezeuges am Lkw-Trailer, (6) Aufnehmen eines Lkw-Trailers, (7) Abstellen eines Lkw-Trailers. Tonale Geräusche werden als besonders störend empfunden und daher gemäß TA Lärm mit entsprechenden Zuschlägen bewertet. Darüber hinaus bestehen gemäß TA Lärm in Verbindung mit der DIN 45680 Anforderungen an tieffrequente Geräusche. Besonders störend sind nächtliche tieffrequente Einzeltöne. Die Prüfung erfolgt durch Bewertung der gemäß DIN EN ISO 12053 gemessenen Schallpegel anhand der DIN 45680 und DIN 45681. Sollte ein Tonzuschlag erforderlich sein, so müssen die oben genannten zulässigen Schallleistungspegel LWA unter der Berücksichtigung des gemäß DIN 45681 ermittelten Tonzuschlages eingehalten werden. Ferner ist der Reach-Stacker sicherheitstechnisch so auszustatten, dass dem Auftraggeber im Rahmen einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung zumindest nachts (22 bis 6 Uhr) der Betrieb ohne Rückfahrwareneinrichtung (Hupe) möglich ist. Die o. g. Anforderungen werden beim Werkstest im Herstellerwerk und bei der Abnahmeprüfung durch den Schallsachverständigen des Auftraggebers geprüft. Geringere als die angegebenen Schallwerte sind anzustreben. Im Angebot des Auftragnehmers gegebenenfalls angegebene geringere Schallwerte sind bei der Abnahme nachzuweisen. Die Schallmessungen bei der Abnahme finden nach Wahl des Auftragnehmers mit einem Fahrer des Auftragnehmers oder einem Fahrer des Auftraggebers statt. Siehe zudem die Tabelle 1 im Dokument 01-04 "Erklärung des Bieters zu schalltechnischen Eigenschaften des Reachstackers".
- 20 %
LOT-0002 · Terminal-Zugmaschine 2026
- Wertungsrelevante Gesamtangebotssumme
- 100 %
LOT-0003 · Terminal-Zugmaschine (inkl. Vorrüstung für Anbaugeräte) 2026
- Wertungsrelevante Gesamtangebotssumme
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 142 GWB Das Angebot muss alle in Ziffer 9.3 der Allgemeinen Verfahrensbedingungen (Dok. 00-01) genannten Unterlagen enthalten (die mit "ggf." gekennzeichneten Unterlagen nur falls einschlägig): 00-02 Vordruck Angebotsschreiben, 00-03 Fragenkatalog zur Eignung, 00-04 Nachweis Unternehmensreferenzen, ggf. 00-05 Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers; bei Angebot auf Los 1 zusätzlich verpflichtend: 01-02 Leistungsverzeichnis Los 1, 01-03 Preisblatt Los 1, 01-04 Erklärung zu schalltechnischen Eigenschaften des Reachstackers; bei Angebot auf Los 2 zusätzlich verpflichtend: 02-02 Leistungsverzeichnis Los 2, 02-03 Preisblatt Los 2; bei Angebot auf Los 3 zusätzlich verpflichtend: 03-02 Leistungsverzeichnis Los 3, 03-03 Preisblatt Los 3. Die Unterlagen müssen alle darin geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Das betrifft insbesondere die Preise. Sollten Angebote unvollständig sein oder Unterlagen fehlen, wird die AG unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben (§ 51 SektVO) nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob eine Nachforderung erfolgt. Erfolgt keine Nachforderung oder werden die fehlenden Unterlagen, Angaben oder Erklärungen nicht innerhalb der von der AG gesetzten Frist nachgereicht bzw. vervollständigt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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