Aufbereitung, Datenvernichtung und Verwertung gebrauchter IT-Komponenten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.02.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
8.400.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Bochum
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.02.2024
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
85167-2024
Verfahrensnummer
c3f1422f-ef30-4d68-a578-2cef6adc127c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Bochum sucht im Rahmen einer Rahmenvereinbarung einen Auftragnehmer für die Abholung, Datenvernichtung sowie Entsorgung oder Wiedervermarktung gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik (IT) durch Inklusionsunternehmen. Zum Umfang gehören unter anderem Computer, Tablets, Drucker, Monitore, Server, Netzwerk- und Telefonausrüstung sowie Zubehör aus der Verwaltung, Schulen und sonstigen Einrichtungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 8,4 Millionen Euro; die Leistung betrifft Bochum und die Angebotsfrist endete am 14. Februar 2024 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung bzw. Wiedervermarktung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsunternehmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Refurbishment + Recycling IT Komponenten

    Die gebrauchte Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Zubehör (nachfolgend gemeinsam: IT-Komponenten) entstammt aus der Verwaltung, Schulen und sonstigen Einrichtungen. Sie umfasst insbesondere: IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.; Rechenzentrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.; Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc. Die Entsorgung von Elektronik-Müll aus Privathaushalten oder Unternehmen der Privatwirtschaft ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers umfassen: - Lieferung der Sammelbehälter - Abholen und Transport der IT-Komponenten - Inventarisierung der IT-Komponenten - Datenlöschung, Datenträgervernichtung - Kaufvertrag - Vorkaufsrecht zugunsten des Bestellers - Wiedervermarktung, Recycling - Nutzung des elektronischen Marktplatzes - Vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und Garantie - Haftungsbeschränkungen - Statistikpflicht

    Frist: 14.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 VgV (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Refurbishment + Recycling IT Komponenten

Siehe dazu: PV52-2023-09_Vergabebedingungen_PV unter Punkt Nr-. 4 + 5.
50 %
Siehe dazu: PV52-2023-09_Vergabebedingungen_PV unter Punkt Nr-. 4 + 5.
50 %

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 VgV (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 210169-2024

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