Aufbereitung, Datenvernichtung und Verwertung gebrauchter IT-Komponenten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.02.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 8.400.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Bochum
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.02.2024
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 85167-2024
- Verfahrensnummer
- c3f1422f-ef30-4d68-a578-2cef6adc127c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Bochum sucht im Rahmen einer Rahmenvereinbarung einen Auftragnehmer für die Abholung, Datenvernichtung sowie Entsorgung oder Wiedervermarktung gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik (IT) durch Inklusionsunternehmen. Zum Umfang gehören unter anderem Computer, Tablets, Drucker, Monitore, Server, Netzwerk- und Telefonausrüstung sowie Zubehör aus der Verwaltung, Schulen und sonstigen Einrichtungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 8,4 Millionen Euro; die Leistung betrifft Bochum und die Angebotsfrist endete am 14. Februar 2024 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung bzw. Wiedervermarktung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsunternehmen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Refurbishment + Recycling IT Komponenten
Die gebrauchte Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Zubehör (nachfolgend gemeinsam: IT-Komponenten) entstammt aus der Verwaltung, Schulen und sonstigen Einrichtungen. Sie umfasst insbesondere: IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.; Rechenzentrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.; Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc. Die Entsorgung von Elektronik-Müll aus Privathaushalten oder Unternehmen der Privatwirtschaft ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers umfassen: - Lieferung der Sammelbehälter - Abholen und Transport der IT-Komponenten - Inventarisierung der IT-Komponenten - Datenlöschung, Datenträgervernichtung - Kaufvertrag - Vorkaufsrecht zugunsten des Bestellers - Wiedervermarktung, Recycling - Nutzung des elektronischen Marktplatzes - Vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und Garantie - Haftungsbeschränkungen - Statistikpflicht
Frist: 14.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 VgV (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Refurbishment + Recycling IT Komponenten
- Siehe dazu: PV52-2023-09_Vergabebedingungen_PV unter Punkt Nr-. 4 + 5.
- 50 %
- Siehe dazu: PV52-2023-09_Vergabebedingungen_PV unter Punkt Nr-. 4 + 5.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 VgV (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 210169-2024
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.