Architekten- und Ingenieurleistungen für die Gebäudeplanung einer Dreifeldsporthalle

Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH

Status
Offen
Angebotsfrist
23.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
24.09.2026
Originalbekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
659033-2026
Verfahrensnummer
b9a2872f-b2f9-4513-aaa6-17870b35ca68
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)

Kurzbeschreibung

Die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH schreibt Architekten- und Ingenieurleistungen für die Gebäudeplanung einer neuen, barrierefreien Dreifeldsporthalle am Schulzentrum am Sund in Stralsund aus. Die Halle ist vorwiegend für den Schulbetrieb von rund 1.000 Schülerinnen und Schülern vorgesehen und soll ein Spielfeld von 45 × 27 Metern erhalten, das in drei Felder teilbar ist. Ein Ausführungszeitraum ist in den Angaben nicht genannt; die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Bei der geplanten Frankenhalle handelt es sich um einen Neubau einer 3-Feld Sporthalle, überwiegend für den Schulbetrieb des Schulzentrums am Sund (auch Campus am Sund genannt) vorgesehen. Der vorhandene Standort der Schule liegt am Rande der historischen Altstadt, am Übergang zur Frankenvorstadt. Beide Stadtteile sind bevölkerungsreich und gut erschlossen. Das „Schulzentrum am Sund“ ist eine Kooperative Gesamtschule (KGS), in der der regionale und der gymnasiale Schulteil gleichberechtigt in einem sozialen und pädagogischen Verbund zusammenarbeiten und leben. Ziel des Bauvorhabens ist die Errichtung einer modernen, barrierefreien 3-Feld-Sporthalle für ca. 1000 Schülerinnen und Schüler der 5. bis 12. Klassen für das Schulzentrum am Sund. Die Hansestadt Stralsund plant den Neubau dieser 3-Feld-Sporthalle auf einem Nachbargrundstück neben dem Schulzentrum „Am Sund“. Grundlage der Planung für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle ist die Entwicklung einer modernen und zeitgemäßen Sporthalle unter Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Schulsport, Förderunterricht, Ganztagsbetreuung und Freizeitsport. Das zur Verfügung stehende Baugrundstück grenzt unmittelbar an die südliche Grundstücksgrenze des Schulcampus. Westlich des Baugrundstückes schließt sich eine vier-, teilweise fünfgeschossige Wohnbebauung an, südlich eine zwei- bis viergeschossige Wohn- bzw. Gewerbebebauung. An der östlichen Grundstückskante ist die Errichtung eines zukünftigen Rad-und Gehweges geplant und in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Das Grundstück ist versorgungstechnisch weitgehend erschlossen. Im Zuge der Neuplanung sind einige öffentliche Versorgungsträger neu an den Standort heranzuführen. Die 3-Feld-Sporthalle soll gemäß DIN ein Spielfeld mit 45,0 x 27,0 m, durch zwei Trennvorhänge unterteilbar in 3 Spielfelder mit 27 x 15 m, erhalten. Umlaufend ist eine Prallwand geplant. Der Fußboden wird kraftabbauend als Holz-Schwingboden bzw. flächenelastischer Fußboden ausgeführt. Die lichte Sporthallenhöhe soll 7,0 m betragen. Die Sporthalle ist für Sportarten im Wettkampfbetrieb nach DIN 18032 vorgesehen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Architekten- und Ingenieurleistung - Gebäudeplanung

    Bei der geplanten Frankenhalle handelt es sich um einen Neubau einer 3-Feld Sporthalle, überwiegend für den Schulbetrieb des Schulzentrums am Sund (auch Campus am Sund genannt) vorgesehen. Der vorhandene Standort der Schule liegt am Rande der historischen Altstadt, am Übergang zur Frankenvorstadt. Beide Stadtteile sind bevölkerungsreich und gut erschlossen. Das „Schulzentrum am Sund“ ist eine Kooperative Gesamtschule (KGS), in der der regionale und der gymnasiale Schulteil gleichberechtigt in einem sozialen und pädagogischen Verbund zusammenarbeiten und leben.

    Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt Siehe Verfahrensbedingungen

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Architekten- und Ingenieurleistung - Gebäudeplanung

Stundensätze für besondere Leistungen Durchschnitt, Angaben für Arch., Ing., AN/ techn. MA /Zeichner, Sonstige Honorarangebot für die Planung (Das beiliegende Preisblatt ist zwingend als Vorlage zu verwenden !!!!)
35 %
Angaben des Bewerbers zur Lösung ähnlicher Aufgabenstellung Angaben des Bewerbers zu Referenzen qualitativ ähnlicher Aufgabenstellung mit Angaben zu den wichtigsten Projektdaten mit Entwurfsskizzen und Fotos nach Fertigstellung (Kosten, Durchführungszeitraum, Herangehensweise, beauftragte LPH etc.) aus den letzten 10 Jahren (Erläuterung anhand von Referenzen oder skizzenhaften Darstellungen möglich)
23 %
Angaben zur Organisation, Qualifikation und Erfahrung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektteams Wie hoch ist der Anteil (%) der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter im Büro (entsprechend genanntem Projektteam Formblatt F 2 ), die länger als zwei Jahre beim Bewerber fest angestellt sind? (Je höher der prozentuale Anteil, desto besser die Bewertung). Haben die vorgesehenen Mitglieder des Projektteams gem. Formblatt F 2 Erfahrungen mit dem Neubau von Sporthallen und in welchem Umfang? (Umfang = welche Leistungsphasen wurden bearbeitet - alle LPH) Erfahrungen im Bereich Sporthallenbauten (nicht beschränkt auf die letzten 3 Jahre jedoch max. 10 Jahre) = Berufsjahre und Projekten je mehr Erfahrungen und Projekte, desto besser die Bewertung
27 %
Angaben zur Arbeitsweise (Projektmanagement/Projektstruktur) Der Bieter legt Maßnahmen zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit für das Projekt dar (Zahl der einsetzbaren Mitarbeiter, Organigramm, Vertretungssituationen, etc.). Der Bieter soll darüber hinaus in den Unterlagen darlegen, wie die örtliche Präsenz für notwendige, ggfls auch sehr kurzfristigen Abstimmungsbedarfe während der Planungsphase sowie während der Bauausführung sichergestellt werden kann.
15 %

Vergabeunterlagen

19 Dateien laut Portal · Stand 24.09.2026
Angebotsschreiben_Frankenhalle.docxAnschreiben -
Anlage_ausfuehrliche_Beschreibung_Vorhabenbeschreibung.pdfSonstiges239 KB
Anlage_Konzeptstudie_Frankenhalle.pdfSonstiges7,6 MB
Anlage_Kostenschaetzung_nach_DIN 276.pdfSonstiges66 KB
Aufforderung_Angebotsabgabe_Frankenhalle.docxAnschreiben25 KB
Checkliste_Eignung.pdfSonstiges48 KB
Eigenerklaerung_Bieter_Frankenhalle.docxFormular56 KB
Eigenerklaerung_EU_Sanktion.pdfFormular96 KB
F1_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihgeber_Frankenhalle.docxFormular49 KB
F2_Eigenerklaerung_Interessenkonflikt_Eignung_Frankenhalle.docxFormular51 KB
F3_Referenzdarstellung_Frankenhalle.docxSonstiges28 KB
F4_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Frankenhalle.docxFormular33 KB
F5_Erklaerung_Bietergemeinschaft_Frankenhalle.docxFormular29 KB
Leistungsbeschreibung_Frankenhalle.pdfLVLeistungsverzeichnis372 KB
Mustervertrag.pdfVertragsbedingungen415 KB
Preistabelle_Honorarangebot.xlsxSonstiges16 KB
Unternehmererklärung nach TVgG MV.pdfFormular68 KB
Verfahrensbedingungen_Frankenhalle.pdfSonstiges176 KB
Zuschlagskriterien_Wertungsmatrix_Frankenhalle.pdfSonstiges55 KB

Anforderungen

Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt Siehe Verfahrensbedingungen

Änderungen und Bieterfragen

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