Arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt mit bis zu 200 Stunden pro Jahr
Stadt Schwelm
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 14.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Schwelm
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- Originalbekanntmachung
- deutsches-ausschreibungsblatt.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 25850496
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Arztpraxen (85121000)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Schwelm beschafft arbeitsmedizinische Betreuung durch einen qualifizierten Betriebsarzt. Vorgesehen sind durchschnittlich 166 Stunden pro Jahr, davon 87 Stunden Grundbetreuung und 79 Stunden betriebsspezifische Betreuung; angesetzt werden mindestens 130 und höchstens 200 Stunden jährlich, ohne An- und Abreisezeiten. Die Leistung ist vom 1. Juli 2027 bis zum 30. Juni 2031 in Schwelm vorgesehen, mit einer Verlängerungsoption bis zum 30. Juni 2033.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Es wird von einer Gesamtbetreuungszeit von 166 Std. pro Jahr (87 Std. Grundbetreuung + 79 Std. betriebsspezifische Betreuung). Auf diese Zeiten werden An- und Abreisezeiten nicht angerechnet. Es wird eine Mindeststundenzahl von 130 Stunden pro Jahr angenommen. Insgesamt ist von einer Maximalstundenzahl von 200 Stunden pro Jahr auszugehen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) berufliche Qualifikation: Nachweis der Qualifikation als Betriebsarzt gem. § 4 Arbeitssicherheitsgesetz 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.07.2027 - 30.06.2031 (Verlängerungsoption bis 30.06.2033) VII. Zuschlagskriterien: Preis pro Stunde !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Betreibsarzt betriebsärztliche Untersuchungen arbeitsmedizinischen Betreuung Arbeitsmedizin Arbeitsmediziner
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Arbeitsmedizinischen Betreuung durch einen Betriebsarzt ca. 166 Stunden pro Jahr für vier Jahre
Es wird von einer Gesamtbetreuungszeit von 166 Std. pro Jahr (87 Std. Grundbetreuung + 79 Std. betriebsspezifische Betreuung). Auf diese Zeiten werden An- und Abreisezeiten nicht angerechnet. Es wird eine Mindeststundenzahl von 130 Stunden pro Jahr angenommen. Insgesamt ist von einer Maximalstundenzahl von 200 Stunden pro Jahr auszugehen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) berufliche Qualifikation: Nachweis der Qualifikation als Betriebsarzt gem. § 4 Arbeitssicherheitsgesetz 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.07.2027 - 30.06.2031 (Verlängerungsoption bis 30.06.2033) VII. Zuschlagskriterien: Preis pro Stunde !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Betreibsarzt betriebsärztliche Untersuchungen arbeitsmedizinischen Betreuung Arbeitsmedizin Arbeitsmediziner
Frist: 14.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
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