Adressverwaltungs-Software zur Pflege und Nutzung verschiedener Adressbestände
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.01.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 275.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- LVR-InfoKom
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.01.2024
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.lvr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 23274-2024
- Verfahrensnummer
- da1c480a-6dec-4bab-97ed-bb30c393ef3f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
LVR-InfoKom in Köln beschafft eine Adressverwaltungs-Software einschließlich zugehöriger Überlassungs- und Dienstleistungsverträge. Die Lösung soll die flexible Pflege und Nutzung unterschiedlicher Adressbestände ermöglichen, darunter dienststelleneigene Kontaktdaten und Zusammenstellungen externer Ansprechpartner. Der geschätzte Auftragswert beträgt 275.000 Euro; die Leistung ist der Region Köln zugeordnet, und die Angebotsfrist endete am 16. Januar 2024 um 11:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom den Erwerb einer Adressverwaltungs-Software zur leichteren sowie flexibleren Pflege und Verwendung von unterschiedlichsten Adressbeständen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Adressverwaltungs-Software
Abscchluss eines EVB-IT Überlassunbsvertrages und eines EVB-IT Dienstvertrages für eine Adressverwaltungs- Softwarelösung für die leichte sowie flexible Pflege und Verwendung von unterschiedlichsten Adressbeständen. Letztere können dienststellen-eigene Adressdaten sein, wie Kontaktdaten von Themeninteressierten oder eine teaminterne Zusammenstellung externer Ansprechpartner*innen. Zusätzlich soll es auch Adresspools geben, über die einzelne Bereiche oder Dienststellen ihre Datenbestände einem größeren Nutzer*innenkreis im LVR zur Verfügung stellen können.
Frist: 16.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß §§ 123/124 GWB Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die trotz möglicher Nachforderung unvollständig bleiben, werden zwingend ausgeschlossen (§§ 53 Abs. 7 S. 2, 57 Abs. 1 Nr. 2VgV). Das Angebot ist nur vollständig, wenn sämtlichegeforderten/nachgeforderten Unterlagen jeweils vollständig enthalten sind, sämtliche Übersetzungen fremdsprachiger Nachweise beigefügt sind und die Person des Erklärenden an den Stellen, wo dies gefordert ist, genannt wird. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein und sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Angebote, in denen Änderungen des Bieters (auch die Abgabe mehrerer Hauptangebote) an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV. Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, §§ 53 Abs. 7 S. 1, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Adressverwaltungs-Software
- Qualität
- 21 %
- Qualität
- 5 %
- Qualität
- 15 %
- Qualität
- 1 %
- Qualität
- 5 %
- Qualität
- 3 %
- Preis
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
gemäß §§ 123/124 GWB Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die trotz möglicher Nachforderung unvollständig bleiben, werden zwingend ausgeschlossen (§§ 53 Abs. 7 S. 2, 57 Abs. 1 Nr. 2VgV). Das Angebot ist nur vollständig, wenn sämtlichegeforderten/nachgeforderten Unterlagen jeweils vollständig enthalten sind, sämtliche Übersetzungen fremdsprachiger Nachweise beigefügt sind und die Person des Erklärenden an den Stellen, wo dies gefordert ist, genannt wird. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein und sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Angebote, in denen Änderungen des Bieters (auch die Abgabe mehrerer Hauptangebote) an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV. Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, §§ 53 Abs. 7 S. 1, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 201242-2024
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