Sophos-Sicherheitslizenzen für Server und Benutzer
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 600.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Rhein-Sieg-Kreis
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 28.07.2026
- CPV-Codes
- Antivirensoftwarepaket (48761000)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 520534-2026
- Verfahrensnummer
- 0ef997cf-9765-42d1-8f42-11e4082465f9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Rhein-Sieg-Kreis beschafft 160 Server- und 1.750 Benutzerlizenzen für Sophos Central Managed Detection and Response Complete. Die Lizenzen müssen mit der vorhandenen Sophos-Infrastruktur kompatibel sein; der geschätzte Auftragswert beträgt 600.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 1.095 Tage, der Auftraggeber hat seinen Sitz in Siegburg.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Sophos Intercept Lizenzen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von Lizenzen Sophos Intercept
160 Stück - Central Managed Detection and Response Complete Server, 1.750 Stück - Central Managed Detection and Response Complete User.___ Die angebotenen Lizenzen müssen mit der bestehenden Sophos-Infrastruktur kompatibel sein und in die vorhandene zentrale Lizenzverwaltung integriert werden können. Aus technischen Gründen der Systemkompatibilität sowie zur Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Betriebs der vorhandenen Sicherheitsinfrastruktur können nur Lizenzen des Herstellers Sophos berücksichtigt werden. Das Vergabeverfahren erfolgt daher nicht produktneutral. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Frist: 27.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Die Erklärung ist von allen Bietern sowie Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmen fristgerecht vorzulegen. Für die Abgabe der geforderten Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Ausschlussgründe" empfohlen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden. 1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden: - ausgefülltes und signiertes Angebotsformular - ausgefüllte Leistungsbeschreibung - Bietergemeinschaftserklärung (nur von Bietergemeinschaften auszufüllen, Textform ausreichend) - Formblatt Unteraufträge (nur beim beabsichtigen Nachunternehmereinsatz) 2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können: - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte (Sophos Partnerstatus) - Eigenerklärung Ausschlussgründe - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - Eigenerklärung zum Bietenden 3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert) - Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise von Nachunternehmern - unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags Zum vorläufigen Nachweis wird die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert, sofern dort alle geforderten Erklärungen abgelesen werden können.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Das Angebot mit dem niedrigsten Endpreis erhält den Zuschlag.
- 1 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Die Erklärung ist von allen Bietern sowie Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmen fristgerecht vorzulegen. Für die Abgabe der geforderten Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Ausschlussgründe" empfohlen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden. 1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden: - ausgefülltes und signiertes Angebotsformular - ausgefüllte Leistungsbeschreibung - Bietergemeinschaftserklärung (nur von Bietergemeinschaften auszufüllen, Textform ausreichend) - Formblatt Unteraufträge (nur beim beabsichtigen Nachunternehmereinsatz) 2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können: - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte (Sophos Partnerstatus) - Eigenerklärung Ausschlussgründe - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - Eigenerklärung zum Bietenden 3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert) - Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise von Nachunternehmern - unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags Zum vorläufigen Nachweis wird die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert, sofern dort alle geforderten Erklärungen abgelesen werden können.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 676921-2026
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