Abfuhrlogistik für Restabfall, Bioabfall, Altpapier sowie Sperrmüll und Elektroaltgeräte

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
5
Auftraggeber
Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
17.07.2026
Bekanntmachungsnummer
496385-2026
Verfahrensnummer
8fb6db37-6c99-4e63-9c21-637ced9b3b9d
CPV-Codes
90500000 · Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen; 90510000 · Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen; 90511000 · Abholung von Siedlungsabfällen; 90511200 · Einsammeln von Hausmüll; 90512000 · Transport von Haushaltsabfällen; 90513000 · Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer AbfälleMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg beschafft in fünf Losen die Sammlung und den Transport von Restabfall, Bioabfall, Papier, Pappe und Kartonagen sowie die Abfuhr von Sperrmüll und Elektroaltgeräten. Zusätzlich sind Behälteridentifikationssysteme, eine Umschlageinrichtung sowie die Einrichtung und der Betrieb einer Übergabestelle nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vorgesehen; bedient werden unter anderem rund 35.300 Restabfall-, 23.700 Bioabfall- und 34.900 Papierbehälter. Der Leistungsort ist das Verbandsgebiet im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ohne Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen; die Angebotsfrist endet am 20. August 2026 um 08:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der AZV Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg schreibt Dienstleistungen der Abfuhrlogistik im Verbandsgebiet (Landkreis Hersfeld-Rotenburg ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen) in fünf Losen aus. Gegenstand sind die Sammlung und der Transport von Restabfall (Los 1), Bioabfall (Los 2) und Altpapier/PPK (Los 3) jeweils mit Betrieb eines Behälteridentifikationssystems, die Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektroaltgeräten (Los 4) sowie die Einrichtung und der Betrieb einer Übergabestelle nach § 14 ElektroG (Los 5).

Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · Restmüllabfuhr mit Behälteränderungsdienst und Betrieb eines Identsystems

    Gegenstand von Los 1 ist die Einsammlung und der Transport des Restabfalls im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Leistung umfasst die regelmäßige Entleerung der Restabfallbehälter (120 l bis 1.100 l), die Gestellung und Abfuhr von Restabfallsäcken sowie den Behälteränderungsdienst. Zu bedienen sind rund 35.300 Restabfallgefäße bei einer jährlichen Menge von rund 9.450 Mg (unverbindliche Orientierungswerte 2025; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Einzurichten und zu betreiben ist ein Behälteridentifikationssystem mit gebührenscharfer Einzelerfassung der Entleerungsvorgänge am Fahrzeug einschließlich Datenerfassung und -übermittlung über die geforderten Schnittstellen. Der Auftragnehmer hat geschlossene Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

    Frist: 20.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Bioabfallabfuhr mit Betrieb eines Identsystems sowie Ströfstoffdetektionssystems

    Gegenstand von Los 2 ist die Einsammlung und der Transport des Bioabfalls im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Leistung umfasst die regelmäßige Entleerung der Bioabfallbehälter (120 l und 240 l). Zu bedienen sind rund 23.700 Bioabfallgefäße bei einer jährlichen Menge von rund 8.500 Mg (unverbindliche Orientierungswerte 2025; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Einzurichten und zu betreiben ist ein Behälteridentifikationssystem mit gebührenscharfer Einzelerfassung der Entleerungsvorgänge am Fahrzeug einschließlich Datenerfassung und -übermittlung über die geforderten Schnittstellen. Das Störstoffdetektionssystem für Bioabfälle wird als Wahlposition (Alternativposition) ausgeschrieben; der Bieter hat sowohl die Grundposition (ohne) als auch die Wahlposition (mit Störstoffdetektionssystem) vollständig zu bepreisen. Der Auftraggeber entscheidet vor Zuschlagserteilung, welche Variante beauftragt wird; in die Wertung geht der Preis der gewählten Variante ein. Der Auftragnehmer hat geschlossene Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

    Frist: 20.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Abfuhr von PPK mit Betrieb eines Identsystems

    Gegenstand von Los 3 ist die Einsammlung und der Transport von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Leistung umfasst die regelmäßige Entleerung der Papierbehälter (120 l und 240 l sowie 1.100-l-Container) einschließlich der Sonderentleerungen sowie die Gestellung und den Betrieb einer Umschlageinrichtung. Zu bedienen sind rund 34.900 Papiergefäße bei einer jährlichen Menge von rund 5.000 Mg (unverbindliche Orientierungswerte 2025; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Einzurichten und zu betreiben ist ein Behälteridentifikationssystem mit Einzelerfassung der Entleerungsvorgänge am Fahrzeug einschließlich Datenerfassung und -übermittlung über die geforderten Schnittstellen. Der Auftragnehmer hat geschlossene Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

    Frist: 20.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Abfuhr von Sperrmüll und Elektroaltgeräten nach ElektroG

    Gegenstand von Los 4 ist die Abfuhr von Sperrmüll sowie von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Sammlung erfolgt im Abrufsystem (Anmeldung durch die Bürgerinnen und Bürger) einschließlich der Andienung der eingesammelten Abfälle an die vom Auftraggeber benannten Anlagen bzw. Übergabestellen. Erfasst werden jährlich mehrere tausend Abfuhranmeldungen für Sperrmüll und Elektroaltgeräte (unverbindliche Orientierungswerte; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Die Elektro- und Elektronikaltgeräte sind getrennt zu erfassen und nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zu behandeln. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen geeigneten Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG, ElektroG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

    Frist: 20.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Gestellung und Betrieb einer Übergabestelle nach ElektroG

    Gegenstand von Los 5 ist die Einrichtung und der Betrieb einer Übergabestelle gemäß § 14 Abs. 1 ElektroG für das Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die Leistung umfasst die Annahme, Sortierung und Konfektionierung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie deren Übergabe an die Hersteller bzw. die von diesen beauftragten Verwerterbetriebe. Die Geräte sind zerstörungsfrei anzunehmen und zu handhaben; insbesondere dürfen die Kühlkreisläufe von Kühlgeräten bei Annahme und Umschlag nicht beschädigt werden. Der Auftragnehmer hat die Übergabestelle nach den anerkannten Regeln eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs zu führen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorzuhalten. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG, ElektroG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben-, Melde- und Dokumentationsleistungen zu erbringen.

    Frist: 20.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter hat zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB bestehen und Auskünfte und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Erklärung gemäß § 4 HVTG ist mit dem Angebot abzugeben. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber wird von den Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachfordern, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig ist.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.
100 %
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100 %
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100 %
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100 %
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100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Der Bieter hat zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB bestehen und Auskünfte und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Erklärung gemäß § 4 HVTG ist mit dem Angebot abzugeben. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber wird von den Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachfordern, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig ist.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 633911-2026
Vergleichbare Verfahren274vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag159 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 16 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
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Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall, Sperrmüll sowie Elektroaltgeräten in der Sächsischen SchweizZweckverband Abfallwirtschaft Oberes ElbtalRadebeul, Deutschland05.02.202624,2 Mio. €
Kommunale Sammlung und Beförderung von Rest-, Bio-, Grün-, Papier- und SperrabfällenMain-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb AbfallwirtschaftGelnhausen, Deutschland15.06.2026 -
Übernahme, Transport und Verwertung von Sperrmüll und AltholzZweckverband Abfallwirtschaft Oberes ElbtalRadebeul, Deutschland16.04.2026 -
Sammel- und Transportdienstleistungen für Abfälle im Lahn-Dill-KreisAbfallwirtschaft Lahn-Dill - Eigenbetrieb des Lahn-Dill-KreisesWetzlar, Deutschland14.07.2026 -
Entsorgungsdienstleistungen für Altpapier, Wertstoffe, Sperrmüll und weitere AbfälleMagistrat der Stadt SeligenstadtSeligenstadt, Deutschland09.07.2026 -
Bereitstellung von Containern, Transport und Verwertung von Abfallfraktionen an WertstoffhöfenEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-KreisAarbergen, Deutschland18.05.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
WWWRZ Wertstoffrückgewinnungszentrum Hörger GmbH & Co. KGSontheim3031.08.20260,01 €steigend
WUWeisgerber Umweltservice GmbHWächtersbach3031.08.20260,01 €steigend
BUBecker Umweltdienste GmbHChemnitz3031.08.202620,2 Mio. €steigend
RIREMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KGLünen3021.07.20260,01 €steigend
RGREMONDIS GmbHMannheim2010.08.20260,01 €steigend
SDSULO Deutschland GmbHHerford2020.07.20261 €steigend
SESchief Entsorgungs GmbH & Co. KGWinnenden2014.07.20260,01 €steigend
KEKühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KGHeidenau2006.07.2026725 Tsd. €steigend
REREMONDIS Elbe-Röder GmbHLampertswalde OT Quersa2001.07.20262,6 Mio. €steigend
DTDaimler Truck AGBerlin2001.07.20263 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Baden-Württemberg (44) · Bayern (38) · Nordrhein-Westfalen (34) · Niedersachsen (28) · Hessen (26) · Rheinland-Pfalz (22)

Laufende Rahmenverträge

Hessen
  • Entsorgung gefährlicher flüssiger und fester Abfälle in HünfeldPreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KGBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBerlin, Deutschland
    103 Tsd. €
    07.02.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Entsorgung gefährlicher flüssiger und fester AbfälleVeolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG +4 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    116 Tsd. €
    10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rodung und Entsorgung von Bäumen und Sträuchern für die Nordmainische S-BahnHammer Landschaftsdienst - Kolja HammerDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main, Deutschland
    7,1 Mio. €
    05.09.2025noch 8 Monate30.05.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Datenschutzkonforme Papiervernichtung in Bonn und Frankfurt am MainRhenus Data Office GmbHBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBonn, Deutschland
    1 Mio. €
    04.03.2025noch 33 Monate30.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Vernichtung und Entsorgung datengeschützter InformationsträgerGauer Daten- und Aktenvernichtungs GmbH +1 weitereLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Zentrale Beschaffung- (HCC-ZB)Wiesbaden, Deutschland
    05.08.2025noch 35 Monate31.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Vorabmaßnahmen im Kabeltiefbau für die Nordmainische S-BahnRAU West GmbHDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main, Deutschland
    32 Mio. €
    30.03.2026noch 38 Monate30.11.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)

Aktiv seit 2026 · 4 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr4Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 4 seit 2026Spitze KW 29 · 2026 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
PSPreZero Service Nordhessen GmbH114.09.202629,5 Mio. €
FIFEHR-KNETTENBRECH Industrieservice GmbH & Co.KG114.09.202629,5 Mio. €
HHHERMANNS HTI-Bau GmbH u. Co. KG113.07.20263,9 Mio. €
BBBickhardt Bau SE113.07.20263,9 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
17.07.2026Abfuhrlogistik für Restabfall, Bioabfall, Altpapier sowie Sperrmüll und ElektroaltgeräteVergebenPSPreZero Service Nordhessen GmbH +1 weitere29,5 Mio. €
14.07.2026Basisabdichtung der Deponie Am Mittelrück, Bauabschnitte 4.1 und 4.2VergebenHHHERMANNS HTI-Bau GmbH u. Co. KG +1 weitere3,9 Mio. €
14.07.2026Dienstleistungen der Abfuhrlogistik für Abfallwirtschafts-ZweckverbandOffen - -
12.05.2026Basisabdichtung der Deponie Am Mittelrück, Bauabschnitte 4.1 und 4.2Offen - -

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.