Abbruch, Rückbau und Schadstoffsanierung eines ehemaligen Produktionsstandorts
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt SchmallenbergProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 11.03.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 155951-2025
- Verfahrensnummer
- 3126f4c9-ecff-4b77-b6e4-8a137f4b4904
- CPV-Codes
- 45110000 · Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten; 45262660 · Asbestbeseitigungsarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Schmallenberg beauftragt Arbeiten zur Flächensanierung und Neuerschließung des ehemaligen Textilproduktionsstandorts der FALKE KGaA in Schmallenberg. Vorgesehen sind der Rückbau bestehender Produktionshallen, Gebäudekomplexe und befestigter Flächen auf einem rund 7 Hektar großen Areal sowie die Schadstoffsanierung zur Vorbereitung eines neuen Gewerbe- und Industriegebiets. Die vorgesehene Dauer beträgt 360 Tage.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Los 1: Abbruch, Rückbau und Schadstoffsanierung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Los 1: Abbruch, Rückbau und Schadstoffsanierung
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt im Rahmen der Flächenentwicklung des ehemaligen Produktionsstandorts für Textilien der Firma FALKE KGaA in Schmallenberg die Flächensanierung und Neuerschließung eines rund 7 ha großen Areals. Die mit Los 1 auszuschreibenden Arbeiten umfassen den Rückbau der bestehenden ehemaligen Produktionshallen, Gebäudekomplexe und befestigten Flächen zur Vorbereitung der Neuerschließung eines neuen Gewerbe-/ Industriegebiets. Mit dem Rückbau der bestehenden Hallen, Gebäuden und baulichen Anlage geht aufgrund des im Rahmen der Gebäudeerkundungen und Materialuntersuchungen festgestellten Vorhandenseins von Gefahrstoffen eine umfangreiche Bauschadstoffsanierung (Asbesthaltige Materialien, KMF, etc.) einher. 1 psch Baustelleneinrichtung 1.000 m Bauzaun aufstellen und vorhalten 1 psch Abwasserüberleitung 90 m Kanalbau DN 400 650 m2 Schutzwand herstellen 42.000 m2 Entrümpelung von Gebäudekomplexen 7.600 m2 Demontage und Entsorgung schadstoffbelasteter Dach- und Deckenverkleidungen 3.000 m2 Demontage und Entsorgung Leichtbauwände 190 Stück Demontage und Entsorgung Lichtkuppeln 235.000 m3 Restentkernung von Gebäudekomplexen 1.700 m2 Demontage und Entsorgung von asbesthaltigen Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen 8.000 lfdm Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigem Fensterkitt und Glasklemmleisten 2.300 Stück Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigem Dichtungsmaterial (Leitungsflansche) 29.600 m2 Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigem Industrieestrich 26.400 m2 Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen Wandputzen 310 lfdm Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen Lüftungskanälen 3 Stück Demontage und Entsorgung von Dampfkesseln 2.800 lfdm Demontage und Entsorgung von Rohrisolierungen mit KMF-Dämmstofffen 1.900 m2 Demontage und Entsorgung von KMF-Dämmstofflage an Decken 3.000 Stück Ausbau und Entsorgung von Leuchtstoffröhren 25 Stück Demontage und Entsorgung von Lüftungsanlagen 36 Stück Demontage und Entsorgung von sonstigen technischen Anlagen (Schaltschränke, Transformator, etc.) 38.500 m2 Demontage und Entsorgung von nicht schadstoffbelasteten Dacheindeckungen 236.000 m3 statischer Gebäudeabbruch (Gebäude, Hallen sowie Industrieschornstein) 400 m3 Abbruch von Tieffundamenten 15.000 m2 Aufnahme und Entsorgung von Pflaster- und Asphaltbefestigungen 32.000 to Aufbereitung von Bauschutt zu RC-Material 2.500 m3 Aushub von verunreinigten Böden 10.000 m3 Einbau von RC-Material 2.000 to nicht gefährlicher Bodenaushub 9.300 to gemischten Bauschutt entsorgen 8.000 to Ausbauasphalt entsorgen 1 psch Entsorgung von unterschiedlichen Abfallarten (Polystyrol, PCB, Asbestabfälle, Altholz, Gläser, etc.)
Frist: 10.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern. Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe. Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09) Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105. Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB). § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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LOT-0001 · Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Los 1: Abbruch, Rückbau und Schadstoffsanierung
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern. Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe. Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09) Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105. Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB). § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 27.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 518800-2026
- 06.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 462187-2026
- 03.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 77591-2026
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Laufende Rahmenverträge
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| 28.04.2026 | Gutachter- und Planungsleistungen für Altstandort Meisenburg in Schmallenberg | Vergeben | - | - |
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| 25.04.2025 | Flächensanierung und Rückbau des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg | Vergeben | KGKleegräfe Geotechnik GmbH | - |
| 11.03.2025 | Abbruch, Rückbau und Schadstoffsanierung eines ehemaligen Produktionsstandorts | Vergeben | FAFreimuth Abbruch und Recycling GmbH | - |
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33 % ähnlichAbbruch- und Rückbauarbeiten zur Baufeldfreimachung in Jena
Offen · Frist 22.09.2026
Die SGS Analytics Germany GmbH beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten am Standort Löbstedter Straße 93 in Jena. Der Leistungsumfang umfasst etwa 200 m² Wandabbruch, 70 m² Estrich mit Dämmung, 300 m² Bodenbelag, sieben Türen sowie rund 300 m² Elektroinstallation einschließlich Leitungen und Leuchten; Planungsleistungen sind nicht erforderlich. Die Ausführung ist vom 2. bis 28. November 2026 vorgesehen, Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 13:00 Uhr eingereicht werden.
32 % ähnlichAbbruch und Entsorgung an den Kyffhäuserburganlagen
Sondershausen · Offen · Frist 19.10.2026
Die Kyffhäuser-Stiftung mit Sitz in Sondershausen beschafft Abbruch- und Entsorgungsleistungen für die Neugestaltung des oberen Denkmalareals zur musealen Nutzung in der Region DEG0A. Vorgesehen sind der vollständige Abbruch von drei eingeschossigen Gebäuden mit insgesamt etwa 2.100 Kubikmetern Bauwerksvolumen, der Abbruch einer Fußgängerbrücke, der Rückbau von Freianlagen, die Zwischenlagerung von bis zu 110 Kubikmetern Natursteinen zur Wiederverwendung sowie die Entsorgung oder Verwertung von rund 1.190 Tonnen gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Frist endet am 19. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
32 % ähnlichSchadstoffsanierung und Abbruch einer Seniorenresidenz mit Tiefgarage
Offen · Frist 02.10.2026
Die HSI Hamburger Senioren Immobilien GmbH, vertreten durch die Sprinkenhof GmbH, beauftragt die vollständige Schadstoffsanierung und Demontage einer Seniorenresidenz in Hamburg. Der Gebäudekomplex umfasst drei Gebäudeteile, eine Tiefgarage sowie einen Geräteschuppen beziehungsweise eine Garage; zusätzlich sind die Herstellung der Baugrube, Fällarbeiten und die Beräumung der Außenanlagen vorgesehen. Die Sanierung kann beginnen, der mineralische Abbruch jedoch erst nach der voraussichtlich im Oktober 2026 abgeschlossenen Medientrennung; die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026.
31 % ähnlichKomplettabbruch einer Autowerkstatt mit Schadstoffentsorgung
Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Oschersleben (Bode) beauftragt am Ausführungsort in 39387 Oschersleben (Bode) den Komplettabbruch einer Autowerkstatt einschließlich Entrümpelung, Sortierung und fachgerechter Entsorgung. Der Leistungsumfang umfasst rund 2.200 Kubikmeter Gebäudeabbruch sowie die Entsorgung verschiedener Abfälle und Schadstoffe, darunter Asbest, Altöle, Lacke, Schrott, Elektroschrott und kontaminierte Materialien; zusätzlich sind Analysen von Mauerwerk und Boden vorgesehen. Die Ausführung muss spätestens 14 Werktage nach Auftragserteilung beginnen und innerhalb von 60 Werktagen abgeschlossen werden; Angebote sind bis zum 8. Oktober 2026 um 11:00 Uhr einzureichen.
30 % ähnlichBeräumung, Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung auf einer Fläche in Wuhlheide
Berlin · Offen · Frist 12.10.2026
Die Berliner Verkehrsbetriebe beauftragen die Beräumung, Schadstoffsanierung und den vollständigen Abbruch von zwei Gebäuden auf einer etwa 7.600 m² großen Fläche am Bahnhof Wuhlheide in Berlin. Der Auftrag umfasst unter anderem die Entkernung, den Ausbau und die Entsorgung von Gebäudeschadstoffen, den Rückbau von Gebäuden, Fundamenten und versiegelten Flächen sowie die Trennung und Entsorgung der Abbruchmaterialien. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 11:30 Uhr eingereicht werden.
30 % ähnlichAbbruch und Entsorgung der Gebäude Haus 4 und 5
Neubrandenburg · Offen · Frist 15.10.2026
Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg beauftragt den Abbruch der Gebäude Haus 4 und 5 in Neubrandenburg. Der Umfang umfasst unter anderem den Rückbau von 575 m² Dacheindeckung und 945 m³ Gebäuden und Anbauten, Erdarbeiten sowie die Aufnahme und Entsorgung schadstoffhaltiger Materialien, darunter asbesthaltige Teerpappe und Leuchtstoffröhren. Zusätzlich sind die Entsorgung größerer Mengen an Bau- und Mischabfällen, Untersuchungen nach der Ersatzbaustoffverordnung und der Deponieverordnung sowie Baumschutz- und Suchgrabenarbeiten vorgesehen; die Frist endet am 15. Oktober 2026.
30 % ähnlichAbbruch- und Rückbauarbeiten für die Generalsanierung einer Schule im Taubertal
Tauberbischofsheim · Offen · Frist 22.10.2026
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten an einer Schule im Taubertal. Der Umfang umfasst unter anderem den Abbruch eines Flachdachaufbaus von etwa 3.300 m², von Rohbauten, Wänden, Bodenplatten, Fenstern und Türen sowie den Ausbau von Decken und Bodenaufbauten; außerdem sind Schadstoffentsorgung sowie Abbrucharbeiten an Elektro- und Heizungsanlagen vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 729.113,55 Euro, die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 11:00 Uhr; den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach dem alleinigen Kriterium Preis.
30 % ähnlichRückbau und Abbruch mehrerer Gebäude an der Grundschule Perl
Perl · Offen · Frist 28.09.2026
Die Gemeinde Perl beauftragt den Rückbau mehrerer Bestandsgebäude auf dem Grundstück der Grundschule in zentraler Lage von Perl. Der Umfang umfasst den vollständigen Abbruch von zwei zweigeschossigen, unterkellerten Doppelhäusern, einer Garagenanlage sowie eines zweigeschossigen Feuerwehrgerätehauses mit Anbau und Schlauchtrockenturm einschließlich erforderlicher Entkernungs-, Sicherungs- und Nebenarbeiten. Die Arbeiten schaffen die Voraussetzungen für die Erweiterung der Grundschule und die Neugestaltung der Vorplätze; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
29 % ähnlichAbbruch und Schadstoffentsorgung von Bestandsbauten inkl. Asbestsanierung, Demontage und Rückbau
Lübeck · Offen · Frist 25.09.2026
Der Auftrag umfasst den Abriss mehrerer Bestandsbauten sowie die umfassende Schadstoffsanierung, einschließlich Asbest, PCB‑ und KMF‑belasteter Materialien. Zusätzlich sind Demontage von Rollregallagern, Rückbau von Bauteilen und die Einrichtung der Baustelle für die Asbestsanierung enthalten. Die Ausschreibung ist bis zum 25.09.2026 einzureichen.
28 % ähnlichAbbrucharbeiten und Schadstoffsanierung mit Entsorgung asbest- und PCB-haltiger Materialien
Würzburg · Offen · Frist 30.09.2026
Das Staatliche Bauamt Würzburg vergibt Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten im Rahmen einer Gebäudesanierung in Würzburg. Die Leistungen umfassen den Rückbau von etwa 2.400 m² asbesthaltiger Deckenbekleidung, 1.100 m² Wandbekleidung, 4.200 m² Bodenbeläge, 300 m² Dämmmassen, 260 m³ PCB-haltige Fugenmassen, 900 m² Holzlamellen sowie 125 Fassadenelemente, ergänzt durch die Errichtung von Schwarzbereichen mit Schleusen. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Bewerbungsfrist bis 30. September 2026 und wird durch das EFRE-Förderprogramm 2021–2027 unterstützt.
27 % ähnlichSchadstoffsanierung und Entsorgung im denkmalgeschützten Stadthaus Darmstadt
Darmstadt · Offen · Frist 20.10.2026
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG, beauftragt Schadstoffsanierungs- und Entsorgungsleistungen für das denkmalgeschützte Stadthaus in der Grafenstraße 30 in Darmstadt. Der viergeschossige Verwaltungsbau aus dem Jahr 1958 umfasst etwa 6.430 m² Bruttogrundfläche; vorgesehen sind unter anderem die Entfernung von Bodenbelägen mit asbesthaltigen Bestandteilen, Asbestzementlüftungskanälen, Dichtungen, Stopfbuchspackungen und Heizkörpern sowie von Wand- und Deckentapeten. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 7:30 Uhr (koordinierte Weltzeit).
26 % ähnlichSchadstoffsanierung und Abbrucharbeiten Saalbau Zum Ochsen
Schifferstadt · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadtverwaltung Schifferstadt schreibt die vollständige Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch- sowie Teilabbrucharbeiten am historischen Saalbau Zum Ochsen aus. Das Projekt umfasst die Sanierung und den teilweisen Abbruch von schadstoffbefallenem Gebäude in Schifferstadt (Rheinland-Pfalz). Die Bewerbungsfrist endet am 28. September 2026, wobei der Zuschlag allein nach dem Preis erfolgt.
26 % ähnlichBaureifmachung und Bodensanierung für den Neubau der 7. Gesamtschule in Wuppertal
Wuppertal · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Wuppertal beauftragt Abbruch-, Aushub- und Entsorgungsarbeiten zur Baureifmachung für den Neubau der 7. Gesamtschule im Raum Wuppertal. Zum Umfang gehören unter anderem die Baustelleneinrichtung, die baubegleitende Kampfmittelberäumung und -freimessung, Erschütterungsmonitoring sowie der Abbruch und die Entsorgung von Belägen auf insgesamt rund 9.250 m² und von Auffüllungen auf etwa 12.500 m³. Die Frist endet am 6. Oktober 2026.
25 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 23.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Letzter dokumentierter Abruf: 15.09.2026, 19:06 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
156 vergleichbare Verfahren, davon 97 mit erfasstem Zuschlag · 56 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 335.511,75 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 92 % aus 8 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Linkamp GmbH · Anröchte
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AWR Abbruch GmbH · Mülheim-Kärlich
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TG Umwelttechnik GmbH · Büren
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Züblin Umwelttechnik GmbH · Markgröningen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Bauer Resources GmbH · Schrobenhausen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Kleegräfe Geotechnik GmbH · Lippstadt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Altenbockum & Partner, Geologen · Aachen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Geiger Umwelt GmbH & Co. KG · Oberstdorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
B+S Abbruch & Erdbau GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KS Engineering GmbH · Achstetten
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Schadstofferkundung und Materialbeprobung in etwa 150 Netztrafostationen
SWM Services GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 20.12.2026
Auftragnehmer: IGUTEC GmbH +3 weitere
Vertragsschluss: 19.11.2024
Zuschlagswert: 260.000 EUR
- Schadstoffsanierung von rund 150 Netztrafostationen in München und Umgebung
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: HOWE Umwelttechnik GmbH +4 weitere
Vertragsschluss: 25.11.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Schadstoffsanierung und Instandsetzung asbestbelasteter Leerwohnungen
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2029
Auftragnehmer: PBAS Projekt-Bau GmbH
Vertragsschluss: 16.12.2025
Zuschlagswert: 16.000.000 EUR
- Schadstoffsanierung und Instandsetzung asbestbelasteter Leerwohnungen
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2029
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Bauarbeiten für Rückbau, Spezialtiefbau und technische Gebäudeausrüstung am Heizkraftwerk Charlottenburg
Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2030
Auftragnehmer: Züblin Spezialtiefbau GmbH
Vertragsschluss: 25.11.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Schmallenberg
57392 · Schmallenberg
vergabestelle@schmallenberg.de+49 297298006 erfasste Verfahren, davon 5 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabestelle
vergabestelle@schmallenberg.de+49 29729800
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de+49 2514110
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:47 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 11.03.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 18.09.2026, 00:10 (Europe/Berlin)
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