Flächensanierung und Rückbau des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.05.2025, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt SchmallenbergProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 25.04.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 269091-2025
- Verfahrensnummer
- 7e7c7118-d34a-4fe6-9cf6-045d81d27993
- CPV-Codes
- 45120000 · Versuchs- und Aufschlussbohrungen; 45262220 · Brunnenbohrung
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Schmallenberg schreibt die Sanierung und Erschließung eines ca. 7 Hektar großen ehemaligen Textilproduktionsstandortes aus. Der Auftrag umfasst den vollständigen Rückbau von Gebäuden, Fundamenten und Bodenversiegelungen sowie die Sanierung von Bodenverunreinigungen. Die Ausführungsdauer ist auf 180 Tage angesetzt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Messstellenbau
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Offenes Verfahren: Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Messstellenbau
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt im Rahmen der Flächenentwicklung eines ehemaligen Produktionsstandorts für Textilien in Schmallenberg die Flächensanierung und Neuerschließung eines rund 7 ha großen Areals. Hierzu wird der vollständige Rückbau der ehemaligen Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude einschließlich dem Ausbau der Fundamente sowie der Aufnahme der Bodenversiegelungen in den Freiflächen durchgeführt. Am Standort sind diverse Bodenverunreinigungen durch LCKW und MKW bekannt, die zum Großteil im Rahmen der Rückbaumaßnahme durch konventionellen Bodenaustausch beseitigt werden. In einer Teilfläche der Liegenschaft liegt eine Bodenbelastung durch LCKW vor, die nicht durch einen konventionellen Bodenaustausch, sondern durch Multi-Phasen-Extraktion (MPE) saniert werden soll. Hierfür sind rund 600 Messstellen zu errichten und nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme zurückzubauen. Der Gebäuderückbau (inkl. Entsiegelungen) im Bereich der geplanten Messstellen wird vor Beginn der Bohrarbeiten abgeschlossen sein. 1 psch Baustelleneinrichtung 1 psch Schwarz-Weiß-Einrichtung stellen und vorhalten 360 m Bauzaun aufstellen, vorhalten und räumen 1 psch Anschlussverteilerschrank (inkl. Erstellung des Netzanschlusses) liefern und vorhalten 600 Stck Einrichten des Bohrgerätes 3.000 m Trockenbohrung 600 Stck Boden- und Messstellenklappen liefern und einbauen 2.600 m Filterrohr DA63 HDPE liefern und einbauen 690 m Vollrohr DA63 HDPE liefern und einbauen 2.730 m Filtersand liefern und einbauen 270 m quellende Tonabdichtung liefern und einbauen 600 Stck Klarpumpen von Messstellen 600 Stck Rückbau von Messstellen 210 to Bodenaushub DK I bis DK III
Frist: 27.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.). Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB). Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist. § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09) Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe. Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Rahmen der Prüfung der Eignung behält sich der Auftraggeber zudem die Durchführung von Bietergesprächen vor, in denen die Bieter unter Bezugnahme auf die im Ausschreibungsverfahren beizubringenden Erklärungen und Nachweise die Möglichkeit der Erläuterung haben.
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LOT-0001 · Offenes Verfahren: Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Messstellenbau
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.). Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB). Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist. § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09) Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe. Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Rahmen der Prüfung der Eignung behält sich der Auftraggeber zudem die Durchführung von Bietergesprächen vor, in denen die Bieter unter Bezugnahme auf die im Ausschreibungsverfahren beizubringenden Erklärungen und Nachweise die Möglichkeit der Erläuterung haben.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 519151-2026
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| BUBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Düsseldorf | Düsseldorf | 3 | 17.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
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- Erkundungsbohrungen und Bau von Grundwassermessstellen für oberflächennahe GeothermieBauGrund Süd GmbH +1 weitereStadtwerke München GmbHMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.02.2026noch 20 Monate31.05.2028
Stadt Schmallenberg
Aktiv seit 2025 · 6 VerfahrenLeistungsbereiche
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nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
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| BRBauer Resources GmbH | 1 | 13.08.2026 | - |
| FAFreimuth Abbruch und Recycling GmbH | 1 | 23.07.2026 | - |
| KGKleegräfe Geotechnik GmbH | 1 | 21.07.2026 | - |
| A&Altenbockum & Partner, Geologen | 1 | 13.05.2026 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
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| 23.04.2026 | Sanierung und Erschließung eines ehemaligen Textil-Industrieareals (7 ha) in Schmallenberg | Offen | - | - |
| 14.11.2025 | Gutachter- und Planungsleistungen für die Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg | Vergeben | A&Altenbockum & Partner, Geologen | - |
| 25.04.2025 | Flächensanierung und Rückbau des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg | Vergeben | KGKleegräfe Geotechnik GmbH | - |
| 11.03.2025 | Abbruch, Rückbau und Schadstoffsanierung eines ehemaligen Produktionsstandorts | Vergeben | FAFreimuth Abbruch und Recycling GmbH | - |
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43 % ähnlichKomplettabbruch einer Autowerkstatt mit Schadstoffentsorgung
Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Oschersleben (Bode) beauftragt am Ausführungsort in 39387 Oschersleben (Bode) den Komplettabbruch einer Autowerkstatt einschließlich Entrümpelung, Sortierung und fachgerechter Entsorgung. Der Leistungsumfang umfasst rund 2.200 Kubikmeter Gebäudeabbruch sowie die Entsorgung verschiedener Abfälle und Schadstoffe, darunter Asbest, Altöle, Lacke, Schrott, Elektroschrott und kontaminierte Materialien; zusätzlich sind Analysen von Mauerwerk und Boden vorgesehen. Die Ausführung muss spätestens 14 Werktage nach Auftragserteilung beginnen und innerhalb von 60 Werktagen abgeschlossen werden; Angebote sind bis zum 8. Oktober 2026 um 11:00 Uhr einzureichen.
43 % ähnlichRückbau einer Gartenparzelle mit Gebäudeabbruch, Entsiegelung und Erdarbeiten
Offen · Frist 01.10.2026
Die Lutherstadt Wittenberg beauftragt in der Kleingartenanlage „Am Stadtgraben“ in 06886 Lutherstadt Wittenberg den Rückbau der Gartenparzelle 2. Zum Umfang gehören der Rückbau eines Bestandsgebäudes mit etwa 100 m³ umbautem Raum und gefährlichen Abfällen, die Entsiegelung von rund 500 m² Betonflächen sowie die Lieferung und Profilierung von etwa 30 Tonnen Oberboden. Für die Arbeiten mit gefährlichen Stoffen sind Nachweise der Sach- und Fachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 521 und 524 erforderlich; die angegebene Frist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
43 % ähnlichSchadstoffsanierung und Rückbauarbeiten
48477 Hörstel · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Hörstel beschafft Leistungen zur Schadstoffsanierung und zum Rückbau. Der Auftrag ist der Region mit dem NUTS-Code DEA zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:30 Uhr.
43 % ähnlichRückbauarbeiten an Sanitär- und Lüftungsanlagen bei der Schulsanierung
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Zeitz, vertreten durch den Oberbürgermeister und den Fachbereich Ordnungswesen, beauftragt Rückbauarbeiten im Rahmen der Sanierung der Sekundarschule III und der Grundschule Stadtmitte in Zeitz. Vorgesehen sind unter anderem die Demontage von 40 Waschbecken, 20 WC-Becken, 10 Urinalen, rund 400 laufenden Metern Rohrleitungen und sechs Lüftungsgeräten sowie der Abbruch von Luftleitungen und die Entsorgung schadstoffbelasteter Mineralwolldämmung. Die Arbeiten betreffen die Standorte Schillerstraße 9 und Pestalozzistraße 5; Angebote müssen bis zum 24. September 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
43 % ähnlichAbbruch- und Rückbauarbeiten zur Baufeldfreimachung in Jena
Offen · Frist 22.09.2026
Die SGS Analytics Germany GmbH beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten am Standort Löbstedter Straße 93 in Jena. Der Leistungsumfang umfasst etwa 200 m² Wandabbruch, 70 m² Estrich mit Dämmung, 300 m² Bodenbelag, sieben Türen sowie rund 300 m² Elektroinstallation einschließlich Leitungen und Leuchten; Planungsleistungen sind nicht erforderlich. Die Ausführung ist vom 2. bis 28. November 2026 vorgesehen, Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 13:00 Uhr eingereicht werden.
43 % ähnlichSchadstoffsanierung und Abbruch einer Seniorenresidenz mit Tiefgarage
Offen · Frist 02.10.2026
Die HSI Hamburger Senioren Immobilien GmbH, vertreten durch die Sprinkenhof GmbH, beauftragt die vollständige Schadstoffsanierung und Demontage einer Seniorenresidenz in Hamburg. Der Gebäudekomplex umfasst drei Gebäudeteile, eine Tiefgarage sowie einen Geräteschuppen beziehungsweise eine Garage; zusätzlich sind die Herstellung der Baugrube, Fällarbeiten und die Beräumung der Außenanlagen vorgesehen. Die Sanierung kann beginnen, der mineralische Abbruch jedoch erst nach der voraussichtlich im Oktober 2026 abgeschlossenen Medientrennung; die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026.
42 % ähnlichSchadstoffsanierung von asbest- und KMF-haltigen Bauteilen der Stadthalle Meinerzhagen
Meinerzhagen · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Meinerzhagen beauftragt Arbeiten zur Schadstoffsanierung an der Stadthalle am Otto-Fuchs-Platz 1 in Meinerzhagen. Gegenstand sind Bauteile mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) im Rahmen des geplanten Umbaus und der Sanierung des in den 1970er-Jahren errichteten Gebäudes. Der Auftrag ist bis zum 1. Oktober 2026, 7:00 Uhr, einzureichen; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
42 % ähnlichAbbruch- und Rückbauarbeiten für die Generalsanierung einer Schule im Taubertal
Tauberbischofsheim · Offen · Frist 22.10.2026
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten an einer Schule im Taubertal. Der Umfang umfasst unter anderem den Abbruch eines Flachdachaufbaus von etwa 3.300 m², von Rohbauten, Wänden, Bodenplatten, Fenstern und Türen sowie den Ausbau von Decken und Bodenaufbauten; außerdem sind Schadstoffentsorgung sowie Abbrucharbeiten an Elektro- und Heizungsanlagen vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 729.113,55 Euro, die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 11:00 Uhr; den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach dem alleinigen Kriterium Preis.
42 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Kleegräfe Geotechnik GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 21.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
257 vergleichbare Verfahren, davon 147 mit erfasstem Zuschlag · 89 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 311.687,13 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 84 % aus 10 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Linkamp GmbH · Anröchte
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TG Umwelttechnik GmbH · Büren
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
A&M Bau GmbH · Bebra
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Müssmann Umweltschutz GmbH · Schermbeck
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wacker GmbH · Filderstadt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Züblin Umwelttechnik GmbH · Markgröningen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Bauer Resources GmbH · Schrobenhausen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Freimuth Abbruch und Recycling GmbH · Bülkau
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Altenbockum & Partner, Geologen · Aachen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
BLR Erdbau und Abbruchtechnik · Münster
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Instandsetzung und Instandhaltung von Trinkwassernotbrunnen durch Über- und Neubohrungen
Berliner Wasserbetriebe · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 6.618.000 EUR
- Erkundungsbohrungen und Bau von Grundwassermessstellen für oberflächennahe Geothermie
Stadtwerke München GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2028
Auftragnehmer: BauGrund Süd GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 02.02.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Schmallenberg
57392 · Schmallenberg
vergabestelle@schmallenberg.de+49 297298006 erfasste Verfahren, davon 5 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabestelle
vergabestelle@schmallenberg.de+49 29729800
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de+49 2514110
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:15 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 25.04.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 23:20 (Europe/Berlin)
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