Entsorgung von Holzfaserzementsteinen

Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt die Entsorgung von insgesamt 550 Tonnen Holzfaserzementsteinen aus. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Entsorgung von 350 Tonnen gefährlicher Abfälle (AVV 170106*) sowie 200 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle (AVV 170107). Beladung und Transport sind nicht Teil des Leistungsumfangs.
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Entsorgung von Holzfaserzementsteinen ohne Beladung und Transport: - 350 Tonnen AVV-Nr. 170106* - 200 Tonnen AVV-Nr. 170107
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sucht einen Entsorgungsfachbetrieb für die fachgerechte Entsorgung von insgesamt 550 Tonnen Holzfaserzementsteinen in Berlin. Dabei handelt es sich um 350 Tonnen als gefährlich eingestufte Abfälle und 200 Tonnen nicht gefährliche Abfälle. Der Auftraggeber stellt klar, dass die Beladung und der Transport der Materialien nicht durch den Auftragnehmer erfolgen müssen. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis erteilt, wobei die Annahmegebühren der Entsorgungsanlage entscheidend sind.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der fachlichen Eignung gemäß Formblatt 631 EU
- Ausschluss von Spekulativangeboten und Mischkalkulationen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jedes Angebot auf das Vorliegen von Hinweisen geprüft wird, die auf eine Qualifizierung als unzulässiges Spekulativangebot oder eine unzulässige Mischkalkulation hindeuten. Die gemäß Formblatt 631 EU nicht eingereichten Unterlagen werden nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotEntsorgung von Holzfaserzementsteinen ohne Beladung und Transport: - 350 Tonnen AVV-Nr. 170106* - 200 Tonnen AVV-Nr. 170107
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Transportentfernung und die daraus resultierenden Transportkosten sind neben den Annahmegebühren der jeweiligen Entsorgungsanlage ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkosten der Entsorgung für den Auftraggeber. Die voraussichtlichen Transportkosten werden daher bei der Angebotsauswertung für die Entsorgungsleistungen mit einbezogen. Hierfür wird bei der Angebotsauswertung eine Richtwert (Nettopreis) von 40 Eurocent pro Tonnenkilometer angesetzt.
Zeitplan
- 23. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung