Zwei mobile Systeme zur Drohnenrisikoanalyse und Luftraumüberwachung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 16.10.2026
- CPV-Codes
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- Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen (35120000)
- Überwachungssysteme (35125000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 717474-2026
- Verfahrensnummer
- e51fb4ef-62da-4fe0-9203-2f3cddc27966
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Logistik Zentrum Niedersachsen beschafft für das Niedersächsische Justizministerium, vertreten durch die Justizvollzugsanstalt Hannover, zwei mobile Systeme zur Luftraumüberwachung. Sie sollen einfach installiert und bei Bedarf in andere Justizvollzugsanstalten verlegt werden können sowie Drohnenflüge und deren Flugrouten im Umfeld niedersächsischer Justizvollzugsanstalten erfassen. Die Angebotsfrist endet am 16. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Zwei mobile Systeme zur Drohnenrisikoanalyse
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Mobiles System zur Drohnenrisikoanalyse
Für das Niedersächsische Justizministerium, vertreten durch die Justizvollzugsanstalt Hannover, sollen zwei einfach zu installierende und gegebenenfalls in andere Justizvollzugsanstalten verlegbare mobile Sys-teme zur Luftraumüberwachung sowie zur Erfassung der Anzahl von Drohnenflügen und der Flugrouten im Umfeld der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten beschafft werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
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LOT-0001 · Mobiles System zur Drohnenrisikoanalyse
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zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXQ6YYHRS3T
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