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Objektplanung Freianlagen für den Neubau einer offenen Ganztagesschule

Bayern
Coburg, Germany·Veröffentlicht 30. Juli 2026
PlanungsleistungenBauleistungenBildungswesenSoziale DiensteÖffentliche VerwaltungFreianlagenplanungHoai LeistungenSchulbauOeffentliche AusschreibungArchitektur Und Planung
Auftragswert
~€60k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. schreibt die Objektplanung für Freianlagen (Leistungsphasen 2-9 HOAI) für den Neubau einer offenen Ganztagesschule aus. Die anrechenbaren Kosten für die Freianlagen werden auf ca. 390.000 EUR geschätzt, während das Gesamtbudget für die Baumaßnahme bei rund 4,58 Mio. EUR liegt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9 HOAI)

VergabeHero-Einschätzung

Der Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. sucht ein Planungsbüro für die Gestaltung der Außenanlagen einer neuen offenen Ganztagesschule. Der Auftrag umfasst die gesamte Objektplanung von der Vorplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 2 bis 9 nach HOAI). Die Beauftragung erfolgt in mehreren Stufen, beginnend mit der Vorplanung. Da es sich um ein öffentliches Projekt handelt, müssen Bieter die üblichen Eignungskriterien gemäß GWB erfüllen und ihre fachliche Kompetenz durch Referenzen nachweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eignung gemäß §§ 123 und 124 GWB
  • Nachweis von Referenzprojekten
  • Erfüllung der Anforderungen der Honorarzone III

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

siehe §§ 123 und 124 GWB Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000ZV - Verein Sonderpädagogik - Neubau einer offenen Ganztagesschule - Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9)

Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 390.000,00 EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 2 Stufe 2 = LPH 3 HOAI Stufe 3 = LPH 5-7 HOAI Stufe 4 = LPH 8-9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 4.579.220,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Um den gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter gerecht zu werden, wurde die Möglichkeit einer Unterbringung des dadurch entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs im Gebäude der Glockenbergschule geprüft. Darüber hinaus ergab sich ein Mehr an Platzbedarf für die Diagnose- und Förderklassen. Diese werden nach dem LehrplanPLUS Grundschule 1./2. Jahrgangsstufe in 3 Klassen a 14 Kinder unterrichtet. Nachdem die Prüfung ein negatives Ergebnis ergab, wurde nach einem geeigneten Grundstück, in der unmittelbaren Nähe der Glockenbergschule gesucht. Die Stadt Neustadt b. Coburg war im Besitz eines geeigneten Grundstücks in der Brunnenstraße 10. Auf diesem Grundstück steht derzeit ein Mehrfamilienwohnhaus welches jedoch im Juli 2026 rückgebaut wird. Der Rest des Grundstücks ist Wiesenfläche mit mehreren kleineren Bäumen und Sträuchern und einem großen markanten Walnussbaum an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Durch das Grundstück verläuft ein Geh- und Fahrtrecht zur Erschließung des dahinterliegenden Grundstücks. Der Streckenverlauf des Geh- und Fahrtrechts im Grundstück ist nicht näher definiert. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist auf 3,00m festgeschrieben. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von ca. 1.926,00 m2. Das geplante Schulgebäude hat eine Grundfläche von ca. 557,00 m2. Im Zuge des offenen Ganztagesangebots gehört es zum pädagogischen Konzept der Schule, neben der klassischen Hausaufgabenbetreuung die Neigungen und Stärken des Kindes zu fördern und somit zu einer selbstbestimmten Entwicklung zu führen. Die Freianlagen sollten Raum für Kreativität und Spielspaß am Nachmittag geben. In einem Sandspielplatz kann gestaltet und gewerkelt werden. Ein größerer Spielturm kann für viele Kinder gleichzeitig mehrere Klettermöglichkeiten bieten. Bei einer Slackline können die Kinder ihren Gleichgewichtssinn schulen. Freiflächen als Hügellandschaft lockern das Gelände auf und schaffen eine spannende Atmosphäre. Höhenunterschiede können mit Kletterrampen überwunden werden. Für gemeinsames Kochen wäre ein Hochbeet wünschenswert. In diesem können die Kinder von der Aussaat bis zum Verzehr den Kreislauf der Natur kennenlernen. In einem kleinen Geräteschuppen können die beweglichen Spielgeräte für den Außenbereich untergebracht werden. Im vorderen Teil des Grundstücks entsteht ein Carport mit Geräteschuppen. Die Kosten hierfür werden in der KG 500 bereitgestellt. Die Planungsleistung wird der Objektplanung Gebäude zugeordnet und von dort koordiniert. Die Zuwegung und die Herstellung der Oberflächen fallen in den Bereich der Freianlagenplanung. Ebenso die Gestaltung des Vorplatzes. Hier sollte eine Möglichkeit des Unterrichts im Freien geschaffen werden, welche ebenso als Teil des Pausenhofbereichs nutzbar ist. Im Pausenhofbereich sollte, soweit als möglich, auf eine Versiegelung der Flächen verzichtet werden. Auf die Herstellung von ausreichenden Sitzmöglichkeiten und schattenspendenden Bereichen ist zu achten. Hier gilt: Natürliche Schattenspender sind zu bevorzugen. Der Pausenhof sollte wenigstens zwei Ballspielmöglichkeiten haben. Das 3,00 m breite Geh- und Fahrrecht des Hinterliegergrundstücks ist bei der Planung zu berücksichtigen. Abschließend ist zu ergänzen, dass eine barrierefreie Erschließung des gesamten Schulgebäudes zwingend notwendig ist. Der geplante Beginn der Bauarbeiten März 2027. Die Fertigstellung der Maßnahme ist im August 2028 geplant und danach folgt der Nutzungsbeginn im September 2028.

CPV 71222000Frist 31. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • quality

    Aufgabenstellung und Projektanforderungen

    35%
  • quality

    Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan

    10%
  • quality

    Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung

    10%
  • quality

    Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn

    10%
  • quality

    Methoden zur Kostensicherheit

    10%
  • cost

    Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild

    25%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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