TED·260310-2026

Zuschüsse für Investitionsvorhaben zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Ägypten, Côte d'Ivoire und Marokko

Auftragswert
~€50M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung vergibt Zuschüsse zwischen 800.000 Euro und 10 Millionen Euro pro Projekt zur Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze im Privatsektor in Ägypten, Côte d'Ivoire und Marokko. Antragsteller können vier Projekttypen einreichen: gemeinwohlorientierte Projekte mit oder ohne Einnahmen (Förderung bis zu 90 % bzw. 75 %) sowie gewinnorientierte Projekte mit Arbeitsplätzen außerhalb oder innerhalb des eigenen Unternehmens (bis zu 35 % bzw. 25 %). Zusätzlich können in Ägypten und Marokko Ausbildungsmaßnahmen beantragt werden, die auch auf Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland vorbereiten. Bewerbungsfrist ist der 30. Juni 2026.

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Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung hat eine Wettbewerbsrunde in Ägypten, Côte d’Ivoire und Marokko gestartet. Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können sich um Zuschüsse zu Investitionsvorhaben bewerben. Alle geförderten Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen. Bewerbungsfrist ist der 30. Juni 2026. Im Mittelpunkt dieser Wettbewerbsrunde steht die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort (Komponente „Schaffung von Arbeitsplätzen“). Zusätzlich können Antragsteller in einzelnen Ländern eine Kofinanzierung von Ausbildungsmaßnahmen beantragen, die an den Bedürfnissen des lokalen Arbeitsmarkts ausgerichtet sind und auch für eine mögliche Beschäftigung in Deutschland qualifizieren. Die Komponente “Schaffung von Arbeitsplätzen“ unterstützt Investitionen, die nachhaltige Beschäftigung in den Partnerländern schaffen und Investitionshemmnisse abbauen. Dazu gehören beispiels-weise Investitionen in Produktionsanlagen, Ausrüstung, Kompetenzentwicklung und Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit dem geplanten Beschäftigungsprojekt. Die Wettbewerbsrunde sieht Bewerbungen für vier Arten von Investitionsprojekten vor: 1. Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert keine Einnahmen und ist nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 90 % der Investitionskosten. 2. Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert Einnahmen, ist aber nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 75 % der Investitionskosten. 3. Gewinnorientierte Projekte, bei denen die meisten Arbeitsplätze außerhalb des Unternehmens des Antragstellers entstehen: Die Fazilität deckt bis zu 35 % der Investitionskosten. 4. Gewinnorientierte Projekte, bei denen die meisten Arbeitsplätze im Unternehmen des Antragstellers entstehen: Die Fazilität deckt bis zu 25 % der Investitionskosten. Zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen vergibt die Fazilität IFB Zuschüsse zwischen 800.000 Euro und 10 Millionen Euro pro Projekt. Die Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie müssen begründete Aussicht auf operative und finanzielle Nachhaltigkeit bieten. Antragsteller sind außerdem verpflichtet, Eigen-mittel beizutragen, um die Projektfinanzierung abzuschließen. Neu in 2026 (für Projekte in Ägypten und Marokko): Zusätzlich zum Zuschuss für die Schaffung von Arbeitsplätzen können Antragsteller eine Kofinanzierung für Ausbildungsmaßnahmen beantragen. Diese zielen darauf ab, die Qualität der Ausbildung für Fachkräfte zu verbessern, primär mit Fokus auf den nationalen Arbeitsmarkt, jedoch mit einer zusätzlichen Perspektive auf potenzielle Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland. Während die Komponente zur Schaffung von Arbeitsplätzen allen Branchen offensteht, konzentriert sich diese Teilkomponente auf folgende Sektoren: Bauhaupt- und -nebengewerbe, Metall- und Elektroindustrie, Bildungs- und Sozialwesen, Lebensmittelverarbeitung, Transport und Logistik, IT sowie das Hotel- und Gastgewerbe. In Ägypten können im Rahmen dieser zweiten Komponente auch Ausbildungsmaßnahmen im Gesundheitswesen bezuschusst werden. Förderfähige Maßnahmen umfassen beispielsweise den Bau, die Sanierung und die Ausstattung von Gebäuden, Unterrichtsräumen oder Werkstätten, die für Ausbildungszwecke geeignet sind, sowie Sprachkurse oder technische Weiterbildungen, die auf die jeweiligen Arbeitsmarktbedürfnisse ausgerichtet sind. Projektvorschläge, die diese Komponente enthalten, werden im Bewertungsverfahren bevorzugt behandelt. Der Bewerbungsprozess: Anträge für Projekte in Ägypten, Côte d’Ivoire und Marokko können vom 15. April bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden. In einem ersten Schritt wird die Fazilität aus den eingereichten Projektvorschlägen eine Vorauswahl treffen. Anschließend werden die ausgewählten Bewerber eingeladen, ausgearbeitete Projektvorschläge einzureichen, die im Detail evaluiert wer-den. Erfolgreichen Antragstellern wird ein Zuschussvertrag angeboten. Die Wettbewerbsbedingungen sind online verfügbar: invest-for-jobs.com/en/ife-download-center Die IFB hat ein Helpdesk für Fragen zum Bewerbungsprozess und den Zuschussbedingungen ein-gerichtet. Es kann erreicht werden unter: helpdesk-ife@invest-for-jobs.com Darüber hinaus können Anfragen auch an: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com gesendet werden. Es gibt mehrere Online-Informationsveranstaltungen, in denen die Ziele der Fazilität, das Bewerbungsverfahren, die Zulassungsvoraussetzungen und die Bewerbungsplattform vorgestellt werden. Diese Webinare finden am 23. April, 7. Mai, 21. Mai und 11. Juni 2026 in englischer Sprache sowie am 22. April, 6. Mai und 20. Mai 2026 in französischer Sprache statt. Um den Link zum Webinar zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com oder besuchen Sie unsere Internetseite: invest-for-jobs.com/en/call-for-proposals-civ-egy-mar-2026. Dort finden Sie auch den Zugang zur Bewerbungsplattform. Für weiterführende Informationen zur IFB: invest-for-jobs.com/ife Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaf-fen. Sie ist Teil der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“, die unter der Marke Invest for Jobs auftritt. Allgemeine Informationen zur Sonderinitiative: invest-for-jobs.com Für Fragen zu dieser Wettbewerbsrunde: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com

VergabeHero-Einschätzung

Die Investitionen für Beschäftigung (IFB) GmbH – eine Einrichtung der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des Bundesentwicklungsministeriums – vergibt Zuschüsse für Investitionsprojekte in drei nord- und westafrikanischen Ländern. Das Programm fördert Unternehmen und öffentliche Träger, die Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen wollen, mit Beträgen zwischen 800.000 und 10 Millionen Euro. Neu in dieser Runde: Zusätzlich zur Arbeitsplatzförderung können Antragsteller aus Ägypten und Marokko eine Kofinanzierung für Ausbildungsmaßnahmen beantragen, die Fachkräfte für den lokalen Arbeitsmarkt qualifizieren und gleichzeitig auf eine mögliche Beschäftigung in Deutschland vorbereiten. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2026, die Antragsphase läuft vom 15. April bis zum 30. Juni 2026.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Projektvorschläge müssen vollständig ausgearbeitet sein
  • Umsetzung darf noch nicht begonnen haben
  • Nachweis der operativen und finanziellen Nachhaltigkeit erforderlich
  • Eigenmittel müssen eingebracht werden
  • Arbeitsplätze müssen im Privatsektor entstehen
  • Antragsteller können Unternehmen, öffentliche oder gemeinnützige Träger sein
  • Ausbildungsmaßnahmen nur für Ägypten und Marokko zusätzlich beantragbar

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert