Wach- und Pfortendienst für Gemeinschaftsunterkunft in Arnstadt
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Ilm-Kreis vergibt den Betrieb eines zivilen Pforten- und Wachdienstes für eine Gemeinschaftsunterkunft in Arnstadt. Der Dienst umfasst die Sicherstellung der Zugangskontrolle, Durchführung von Kontrollgängen sowie die Überwachung des Objekts mit insgesamt drei Bewachungskräften (zwei Kräfte von 19:00 bis 06:00 Uhr, eine Kraft von 06:00 bis 19:00 Uhr). Zusätzlich sind die Dokumentation von Ereignissen und die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erforderlich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ziviler Pfortendienst GU Arnstadt
Das Landratsamt Ilm-Kreis in Arnstadt benötigt einen Wach- und Pfortendienst für eine Gemeinschaftsunterkunft. Der Sicherheitsdienst soll rund um die Uhr eingesetzt werden: Von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind zwei Bewachungskräfte vor Ort, von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr eine Kraft. Zu den Aufgaben gehören Zugangskontrolle, Kontrollgänge, Objektschutz sowie die Dokumentation von Vorfällen. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen und keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz oder das Mindestlohngesetz vorliegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 21 Abs. 1)
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 Abs. 1)
- Keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz (§ 19 Abs. 1)
- Eignung nach VgV (Unterlagen nachfordern möglich)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotZiviler Pforten- und Wachdienst für eine Gemeinschaftsunterkunft. Sicherstellung der Zugangskontrolle, Durchführung von Kontrollgängen sowie Überwachung des Objekts. Einsatz von zwei Bewachungskräften in der Zeit von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie einer Bewachungskraft von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Dokumentation von Ereignissen und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Sicherheits- und Ordnungsaufgaben.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
100 %
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung