Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·424078-2026

Zimmerer- und Holzbauarbeiten für den Neubau der Sprachheilschule Maulburg

Baden-Württemberg
Lörrach, Germany·Veröffentlicht 19. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenHolzbauZimmererarbeitenOeffentliche BauvorhabenSchulbauLandkreis Loerrach
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Lörrach schreibt die Zimmerer- und Holzbauarbeiten für den Neubau der Sprachheilschule in Maulburg aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für ein öffentliches Bauprojekt. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis- und Qualitätskriterien.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Zimmerer- und Holzbauarbeiten - Neubau Sprachheilschule Maulburg

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Lörrach plant den Neubau einer Sprachheilschule in Maulburg und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Zimmerer- und Holzbauarbeiten. Das Projekt umfasst die Ausführung der entsprechenden Holzbaukonstruktionen gemäß dem Leistungsverzeichnis. Bei der Auswahl des Auftragnehmers spielen neben dem Preis auch ökologische Aspekte, die Qualitätssicherung sowie das Montagekonzept eine wichtige Rolle. Es handelt sich um ein klassisches Bauvorhaben im öffentlichen Sektor.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Zimmerer- und Holzbauarbeiten - Neubau Sprachheilschule Maulburg

Der Landkreis Lörrach baut eine neue Sprachheilschule in Maulburg. Gegenstand der Ausschreibung ist die gesamte Sanitärinstallation sind die Zimmerer- und Holzbauarbeiten (siehe LV)

CPV 45422000, 45422100, 45261100
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    Ökologie und Qualitätssicherung

    15%
  • price

    wirtschaftlichste Angebot

    70%
  • quality

    Vorfertigungs- und Montagekonzept

    15%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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