Objektplanung Freianlagen für den Neubau eines Lehrsaalgebäudes am Bildungszentrum Gotha
Was wird ausgeschrieben
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt Architektenleistungen für die Freianlagenplanung gemäß HOAI § 38 für den Neubau eines Lehrsaalgebäudes in Gotha aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 2 bis 8 mit einer geplanten Laufzeit von ca. 1.350 Tagen. Der geschätzte Auftragswert für diese Planungsleistung liegt bei 145.000 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Es wird die Dienstleistung Objektplanung Freianlagen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbwerb für die Vergabe von Architektenleistungen der Freianlagenplanung gemäß § 38 HOAI (Teil 3 Abschnitt 2, Anlage 11) für die Leistungsphasen 2 bis 8 (Leistungsstufen 1 bis 4) ausgeschrieben. Mit der ausgeschriebenen Leistung soll am jetzigen Standort der Sporthalle für den Neubau eines Lehrsaalgebäudes die Freianlage geplant und ausgeführt werden. Ziel ist die Entwicklung einer funktional, gestalterisch und ökologisch hochwertigen Freianlagenplanung, die den Neubau in das bestehende Campusensemble integriert und den parkartigen Charakter der Liegenschaft nachhaltig stärkt. Zum Umfang der Planung beachten Sie bitte die veröffentlichte Aufgabenstellung (Datei "0305-26 Aufgabenstellung Freianlagenplanung.pdf"). Die Dienstleistung ist für Landschaftsarchitekten geeignet. Die Eignung ist mittels Eintrags in der Architektenkammer oder einer vergleichbaren Einrichtung in der EU nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit eines anderen Abschlusses ist nachzuweisen. Für die Baumaßnahme sind Planungsleistungen mit durchschnittlichen Anforderungen (vergleichbar mit der Honorarzone III) erforderlich. Für die Gesamtmaßnahme steht ein Kostenrahmen von 8.675.000 EUR brutto (KG 200–700 nach DIN 276) zur Verfügung, für die Kostengruppe 500 ist ein Budget von ca. 1.210.000 EUR brutto vorgesehen und sollte eingehalten werden.
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr plant am Bildungszentrum in Gotha den Neubau eines Lehrsaalgebäudes und sucht hierfür ein Planungsbüro für die Gestaltung der Außenanlagen. Die Aufgabe umfasst die gesamte Freianlagenplanung, von der Entwurfsplanung bis zur Objektüberwachung, um den Neubau harmonisch in den bestehenden Campus zu integrieren. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, bei dem neben dem Preis vor allem die Qualität des Projektteams und das Konzept bewertet werden. Landschaftsarchitekten sind zur Teilnahme eingeladen, wobei ein Nachweis der beruflichen Eignung (z. B. Eintragung in die Architektenkammer) erforderlich ist.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung durch Eintrag in der Architektenkammer oder vergleichbare EU-Einrichtung
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zu Sanktionen gemäß EU-VO 833/2014 (Russlandsanktionen)
- Eigenerklärung zu strafrechtlichen Ausschlussgründen (StGB)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - Eigenerklärung § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Eigenerklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) - Eigenerklärung § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) -Eigenerklärung § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen - Eigenerklärung §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) - Eigenerklärung Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d.F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung Fehlende oder unvollständige geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden. Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle über den elektronischen Zugang aufgefordert die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen über das eVergabe-Portal nachzureichen. Die nachzureichenden Unterlagen sind innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege über den benannten Zugang nachzuliefern. Sanktion bei nicht erfolgter Nachlieferung von Unterlagen trotz Aufforderung: Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist auf elektronischem Wege über den genannten Zugang eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotEs wird die Dienstleistung Objektplanung Freianlagen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbwerb für die Vergabe von Architektenleistungen der Freianlagenplanung gemäß § 38 HOAI (Teil 3 Abschnitt 2, Anlage 11) für die Leistungsphasen 2 bis 8 (Leistungsstufen 1 bis 4) ausgeschrieben. Mit der ausgeschriebenen Leistung soll am jetzigen Standort der Sporthalle für den Neubau eines Lehrsaalgebäudes die Freianlage geplant und ausgeführt werden. Ziel ist die Entwicklung einer funktional, gestalterisch und ökologisch hochwertigen Freianlagenplanung, die den Neubau in das bestehende Campusensemble integriert und den parkartigen Charakter der Liegenschaft nachhaltig stärkt. Zum Umfang der Planung beachten Sie bitte die veröffentlichte Aufgabenstellung (Datei "0305-26 Aufgabenstellung Freianlagenplanung.pdf"). Die Dienstleistung ist für Landschaftsarchitekten geeignet. Die Eignung ist mittels Eintrags in der Architektenkammer oder einer vergleichbaren Einrichtung in der EU nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit eines anderen Abschlusses ist nachzuweisen. Für die Baumaßnahme sind Planungsleistungen mit durchschnittlichen Anforderungen (vergleichbar mit der Honorarzone III) erforderlich. Für die Gesamtmaßnahme steht ein Kostenrahmen von 8.675.000 EUR brutto (KG 200–700 nach DIN 276) zur Verfügung, für die Kostengruppe 500 ist ein Budget von ca. 1.210.000 EUR brutto vorgesehen und sollte eingehalten werden.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality20%
Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Projektorganisation und Projektstruktur, siehe Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien unter 1.1
- quality20%
Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Projektteam, siehe Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien unter 1.2
- quality20%
Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Herangehensweise bezogen auf den Auftragsgegenstand, siehe Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien unter 1.3
- quality10%
Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Beantwortung von Fragen aus der Jury, siehe Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien unter 1.4
- price30%
Bewertung des final gewerteten Honorarangebots: siehe Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien unter 2.1
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung